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Stahlbau Tillmann


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Veröffentlicht 27.12.2004, 19:56 - 000 - in "2 Stunden Mindesteinsatz bei Krananmietung?" - [124]
Bedingt durch unsere Tätigkeit als Stahlbau-Unternehmen müssen wir von Zeit zu Zeit Autokrane anmieten.
Die Einsätze finden im gesamten Bundesgebiet statt, schwerpunktmäßig aber im südlichen Teil Deutschlands.
Nun ist es normal, dass immer eine Mindestzeit für den Einsatz berechnet wird. Nach unserer Erfahrung ist das üblicherweise maximal eine Stunde.
Mitte Dezember hatten wir dann für eine kleine Montagearbeit einen Kran in Schleswig-Holstein angemietet.
Heute haben wir die Rechnung für diesen Einsatz bekommen, mit der uns der Kranvermieter 2 Stunden Mindesteinsatzzeit berechnet.
Der Einsatz hat aber effektiv nur ca. 30 Minuten gedauert.

Wir sind gern bereit eine gewisse Mindestzeit zu akzeptieren, halten aber 2 Stunden für völlig überzogen und ungerechtfertigt.
Auf dem Leistungsnachweis, den unser Bauleiter unterschrieben hat, war auch überhaupt kein Hinweis für diese lange Mindestabrechnung enthalten.

Nun meine Frage: Sind diese 2 Stunden durch irgendetwas gerechtfertigt, bzw. ist es überhaupt zulässig diese ohne ausdrücklichen Hinweis zu berechnen?
Wonach richtet sich die Mindesteinsatzzeit?

Vielleicht kann mir hier jemand meine Fragen beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Tillmann

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TDKv
Dienstleister für Kranvermieter
aus Detmold
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Veröffentlicht 03.01.2005, 12:50 - 001 - in "2 Stunden Mindesteinsatz bei Krananmietung?" - [127]
Hallo Herr Tillmann,

Die Mindestabrechnung für Kraneinsätze kann, soweit ich weiß, jeder Kranvermieter nach eigenem Ermessen festsetzen. Diese ist unter anderem von der Krangröße abhängig. Ein kleiner Kran ist schneller einsatzbereit und einfacher beim Auf- und Abbau zu handhaben als ein großer Kran. Daher läßt sich hierzu keine eindeutige Antwort über die Mindestmietdauer geben.

Die Frage nach der Zulässigkeit dessen und dem fehlenden Hinweis darauf geht mehr in den rechtlichen Bereich. Daher können wir Ihnen darauf leider keine antwort geben.

Aber vielleicht sprechen Sie einfach nochmal mit dem Betreiber. Dann läßt sich evtl. eine Einigung darüber finden.

Grüße


___

Carsten Thevessen

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Jürgen Bühl - Scholpp


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Veröffentlicht 17.01.2005, 10:12 - 002 - in "2 Stunden Mindesteinsatz bei Krananmietung?" - [156]
Sehr geehrter Herr Tillmann,
ich kann sehr gut verstehen, daß Sie über die Anwendung einer Mindestabrechnungszeit nicht erfreut sind, möchte aber gerne versuchen, dies zu erklären.
Wie Sie schon beschreiben, hat der Einsatz tatsächlich 30 Min. gedauert. Dann gehe ich davon aus, daß sich dazu noch die An- und Abfahrt sowie der Auf- und Abbau des Krans addiert. Die An- und Abfahrtszeit kann ich nicht einschätzen, nehme aber an, daß sie sich auf eine halbe oder eine Stunde beläuft. Beim Auf- und Abbau eines kleinen Autokrans (25 - 60 to.) benötigt man jeweils ca. 10 Minunten (gute Platzverhältnisse vorausgesetzt). Soviel zu den Zeiten, nun zu den Verrechnungssätzen.
Bei der Kalkulation der Verrechnugssätze der Krane sollten die Kranunternehmer alle Kosten einbeziehen (fixe sowie variable), um einen kundenfreundlichen Stundensatz zu finden der auch dem Wettbewerb standhält und es außerdem ermöglicht, noch Gewinne zu erwirtschaften. Neben den nicht unerheblichen Beschaffungs- und Lohnkosten nimmt der Buchungs- und Verwaltunsaufwand einen großen Anteil an den einzelnen Einsätzen ein. Selbst durch modernste Technik, Software und optimierte Abläufe schlägt dieser mit einem relativ hohen Anteil pro Vorgang zu Buche.
Je mehr solcher Kurzeinsätze stattfinden, um so teurer wird es für den Kranvermieter. Deshalb wird bei vielen Unternehmen die Mindestberechnung angewandt, um Verluste zu vermeiden.
Zur rechtlichen Seite kann ich nur soviel sagen, daß bei unseren Leistungsnachweisen dieser Passus vorhanden ist und direkt über dem Unterschriftsfeld steht.
Wenn Sie andererseits betrachten, daß wir bei so einem Kurzeinsatz mit z.B. einem 30 Tonner mit einer Maschine im Beschaffungswert von ca. 250.000 € und einem Fahrer Bedienpersonal antreten und dann einen Stundensatz von vielleicht 75,00 € erhalten, dann stellen Sie bitte Stundensätze Ihrer eigenen Mitarbeiter oder die anderer Dienstleister (Waschmaschinen-Reparatur, Service-Techniker etc.) gegenüber und Sie werden sehen, daß dann das Paket eines Kranvermieters gar nicht so teurer ist.
Ich hoffe, ich konnte so die Mindestberechnung erklären und Ihre Zustimmung dafür erhalten.
Wenn Sie im süddeutschen Raum tätig sind würden wir uns natürlich freuen, wenn wir in Zukunft Ihrem Unternehmen unsere Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen
Scholpp Kran & Transport GmbH
Jürgen Bühl
Tel.: 0711-700137-25
Fax : 0711-700137-22
Cell: 0178-6002 2120

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Stahlbau Tillmann


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Veröffentlicht 26.01.2005, 12:22 - 003 - in "2 Stunden Mindesteinsatz bei Krananmietung?" - [176]
Sehr geehrter Herr Bühl,

vielen Dank für Ihre ausführlichen Erläuterungen. Diese haben mir das ganze ein wenig transparenter gemacht.
In der Zwischenzeit haben wir nochmal mit dem Verleiher gesprochen und eine Klärung herbeiführen können (Dank für den Tipp Herr Thevesen!). Nach unserer Beschwerde und unserem Hinweis auf die fehlende Angabe der Mindesteinsatzeit auf dem Leistungsschein
will er diese jetzt überarbeiten lassen.

Damit sind wir auch wieder zufrieden.

Ihr Unternehmen, Herr Bühl, ist mir wohl bekannt. Sollten wir in Ihrer Gegend Kranarbeiten zu vergeben haben, rufe ich Sie an.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe Tillmann
Stahlbau Tillmann

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oliver thum


2 Beiträge




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Veröffentlicht 31.05.2005, 22:28 - 004 - in "2 Stunden Mindesteinsatz bei Krananmietung?" - [376]
Sehr geehrte Herren,
also 1std. Mindesteinsatzzeit ist wohl überall üblich.
Ich habe mal gehöhrt das in England,auch bei einer Einsatzzeit von nur 1-2std.
ein ganzer Tag verrechnet wird.

Mit freundlichen Grüßen
Oliver Thum
Prangl GmbH
Ndl. Buch bei Jenbach
www.prangl.at

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Malie


15 Beiträge




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Veröffentlicht 09.04.2011, 23:01 - 005 - in "2 Stunden Mindesteinsatz bei Krananmietung?" - [6200]
Hallo
Kann das sei das du bei Schmidbauer mal gearbeitet hast.
Und denn 800 to gefahren hast ,

Gruss Malie

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KUHAM


25 Beiträge




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Veröffentlicht 13.04.2013, 09:20 - 006 - in "2 Stunden Mindesteinsatz bei Krananmietung?" - [8939]
Bei uns In Österreich ist es üblich das es bis zum 160to 3h mindesteinsatz + An und Abfahrt bzw ab 160to 5h mindesteinsatzzeit + An und Abfahrt verrechnet wird.

Bei Firmen mit regelmässigen Anmietungen der AK werden diese auch mal weggelassen.
Die Kranfirmen müssen den Mann der den Kran bedient ja auch min 8h am Tag/5Tage in der Woche bezahlen, und können ihn nicht nach 3h nach Hause schicken ^^

Des weiteren fallen die Std-sätze immer mehr ins Bodenlose, so das Heute eine Kranstd nicht mal mehr die hälfte dessen Kostet was sie noch vor 20 Jahren gekostet hatt. Da die Kunden meist nicht bereit sind angemessen zu Zahlen.

So ein AK kostet ein Vermögen, die Anschaffung ist mit keinem LKW vergleichbar.

Irgendwie müssen die Betreiber auch Ihre Kosten decken.

Diese Zentraleuropäische haltung , das Arbeit nix kosten darf hat dazu geführt das die Löhne in den letzten 20 Jahren beinah gleich bzw sogar für einigie niedriger sind.

Diese Entwicklung treibt immer mehr Firmen dazu schlecht ausgebiltete Arbeitskräfte zu niedrigen Löhnen zu beschäftigen was wiederum die Unfall und Verletzungsgefahr erhöt.

Man sollte mal überlegen ob die Sicherheit der eigenen Angestellten nicht auch etwas wert Besitzt!!!

Ich Persönlich kaufe etwas weniger dafür Qulitative Besser ein bzw darf gute Arbeit auch ihren Preis haben, solange die Firma ihre MA auch angemessen entlohnt.
Mit freundlichen Grüßen ein MA
;-p

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Kranfahrer-Meik
Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung

2317 Beiträge



Avatar von Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 13.04.2013, 12:36 - 007 - in "2 Stunden Mindesteinsatz bei Krananmietung?" - [8944]
Stahlbau Tillmann

Sehr geehrter Herr Tillmann.

Wie bereits Herr Jürgen Bühl - Scholpp , und Herr oliver thum, ausführlich erörterten, ist zu der tatsächlichen Arbeitzeit, auch der Auf und Abbau, sowie die An und Abfahrt hinzu zu rechnen, und Mindestarbeitszeiten von einer Stunde werden überall mindestens abgerechnet, da kein Kranunternehmer Minutenpreise für Krane hat, sondern nur Stundensätze.

Wenn nun der eigentliche Hub, ca. 30-Minuten gedauert haben sollte, und die Auf und Abbauzeit des Gerätes dazugerechnet wird, ist die tatsächliche Kraneinsatzzeit doch ca. 1-Stunde.
Zuzüglich die An und Abfahrt, ergibt dann den Rechnungspreis.

Da ein Kran einen Stundenpreis hat, keine Minutenpreise, kann auch nur in Stunden abgerechnet werden, zumal angebrochene Stunden aufgerundet werden.

Ihre Rechnung wird daher völlig korrekt erstellt sein.
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
(...in der RUHE liegt die KRAFT!!)
und
Geht nicht, Gibt es nicht!


Der Beitrag wurde am 13.04.2013 um 12:38 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert.
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TDKv
Dienstleister für Kranvermieter
aus Detmold
1101 Beiträge

Admin

Avatar von TDKv
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Veröffentlicht 13.04.2013, 14:17 - 008 - in "2 Stunden Mindesteinsatz bei Krananmietung?" - [8950]
Sagt mal, Jungs, ist Euch noch nicht dieser staubige und muffige Geruch in diesem Thread aufgefallen ..?
___

Carsten Thevessen

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KUHAM


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Veröffentlicht 14.04.2013, 09:23 - 009 - in "2 Stunden Mindesteinsatz bei Krananmietung?" - [8955]
Mag sein ist aber immer Aktuell da sich ja nix getan hat an der Situation^^
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Spot


592 Beiträge



Avatar von Spot
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Veröffentlicht 14.04.2013, 12:37 - 010 - in "2 Stunden Mindesteinsatz bei Krananmietung?" - [8956]
stimmt Charsten, das Thema ist schon ein wenig älter und der Fall geklärt.
By the way:
Kranarbeiten sind sehr komplexe Arbeiten, die Fahrer müssen viel denken und qualitative Arbeit leisten.
Das sollte sich auch in den Löhnen wiederspiegeln und wir alle in Zentraleuropa sollten langsam mal diese
Sch... Geiz ist geil Mentalität ablegen. Es ist mir ein Greul, wieviele Firmen auf unqualifizierte Mitarbeiter
setzen und denen besch...... Löhne zu zahlen. Wie KUHAM richtig schrieb, passieren dadurch unnötig viele
Unfälle! Der richtige Schritt, wäre endlich den Kranfahrer zu einem Ausbildungs-
beruf zu machen, sodaß die Kranbetreiber auch wieder besser Geld verdienen können und nicht zu solchen
Mitteln greifen müssen. Bei uns gibt es nur 1 Std mindest Einsatzzeit. Und ab einer bestimmten Krangröße
steigert sich die Mindesteinsatzzeit.
___

Lass das mal den Pappa machen

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