M. Möller U-W 5 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 28.12.2006, 09:38 - 000 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [1117]
Hallo, kann sein das dieses Thema von mir jetzt zum 2. Male erscheint. Aber irgendwie wurde mein "Topic" nicht übernommen. Also jetzt nochmal ein Versuch... Mich interessiert in welchem Bundesland §29-Dauererlaubnisse ausgestellt werden mit folgenden Kriterien: Kraftfahrzeug: 5-Achs Telekran mit 60 Tonnen Gewicht Anhänger: 2-Achs Tandemanhänger mit 18 Tonnen Gewicht Zeitraum: 3 Jahre Fahrtstrecken gemäß Streckennetzkarten. Ich wünsche jetzt schon mal einen guten Rutsch ins Neue Jahr! |
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~Daniel Gardian Beiträge Gast Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 28.12.2006, 10:03 - 001 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [1118]
Hallo! Ich glaube, wenn ich falsch liege, muß mich bitte jemand korrigieren, das in NRW feste Ziele vorgegeben werden müssen. Ich weiß auch nicht, ob es in NRW eine Dauergenehmigung über 3 Jahre für 78 to. Gewicht gibt! |
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(Gast) |
M. Möller U-W 5 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 28.12.2006, 11:07 - 002 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [1119]
In Niedersachsen können wir auf zwei Streckennetzkarten zurückgreifen, die ein relativ grosses Gebiet abdecken. Jetzt gibt es aber Einschränkungen bezüglich der Tonnage. Bis 66 Tonnen Gesamtgewicht werden Dauererlaubnisse ausgestellt, also z. B. 4-Achs Telekrane mit Anhänger. Für 5-Achs Telekrane mit Anhänger werden jüngst keine mehr ausgestellt. Variante ist also, auch in Niedersachsen feste Ziele anzugeben. Wir haben einen Versuch mit ca. 50 Zielen gewagt. Dieses wurde aber seitens der Behörde abgeblockt, da die Vielzahl der Ziele wiederum einer Streckennetzkarte gleichkommen würde. Vielleicht wird diese Problematik in anderen Bundesländern ja anders behandelt, respektive gesehen. |
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~Daniel Gardian Beiträge Gast Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 29.12.2006, 08:51 - 003 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [1121]
Wir haben Anträge für rund 70 Strecken beantragt (NRW), die Bearbeitungszeit hierfür lag bei einem Jahr!!! Welche Strecken wir letzendlich bekommen werden, steht aber auch noch nicht fest! |
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(Gast) |
Cranesupplier 36 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 16.01.2007, 17:01 - 004 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [1174]
NRW gehört doch zu den Regionen, die als Vorreiter für den Bürokratieabbau gedacht sind. Wie kann das so lange dauern?? ![]() |
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Monk 46 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 08.03.2007, 22:35 - 005 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [1354]
Das Problem an der Sache ist das jedes Bundesland seine eigenen Bestimmungen hat und die werden auch noch regional unterschiedlich ausgelegt. Eine bundeseinheitliche Regelung wäre sehr zu wünschen. Aber das werden uns Politiker nicht hinkriegen weil jeder nur seine eigenen Interessen vertritt. @ Daniel: Habt ihr inzwischen eure Strecken bekommen?? Der Beitrag wurde am 08.03.2007 um 22:35 Uhr von Monk editiert. |
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zwirbl Autokranfahrer 122 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 20.01.2009, 22:17 - 006 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [3744]
servus kann eines nicht verstehen es gibt für alles normen warum nicht auch genehmigungen? bannanen,gurken,usw alles unterliegt einer din wär doch mal was für unsere regierung gruss zwirbl |
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-- HP -- 11 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 30.03.2009, 16:45 - 007 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [4242]
Moin liebe Gemeinde soviel zum Thema Genehmigungen. Wer nicht hören will, der muss fühlen http://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=51626&PHPSESSID=c0479fd5cc41474a807a98dad1b50f9b Gruß aus dem schönsten Bundesland der Welt |
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Vogel 81 Beiträge Moderator Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.04.2009, 07:36 - 008 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [4245]
Besonders hübsch finde ich ja den Kommentar: "solche Transporte gehören auf die Schiene".. DAS gäbe doch ein prima Konjunkturprogramm für die Bahn, Gleisanschluss bis an jede WKA.. ;O) Andreas |
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-- HP -- 11 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 29.04.2009, 12:27 - 009 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [4294]
Moin, Moin aus dem Norden der Republik bei unserer Verkehrsbehörde bekommen wir Dauererlaubnisse bis 62,0 to. mit ges. 65 Fahrtwegen. Diese Fahrtwege haben wir zusammen mit "benachbarten" und befreundeten Kranunternehmen ausgearbeitet. "Wir" alle haben somit die gleichen Fahrtwege und die Zustimmungen dauern nur eine Kürze der Zeit (ca. 2 Wochen). Für die Kleingeräte (bis 32,0 to. GG) haben wir einen Partner der uns die Dauererlaubnisse flächendeckend für die gesamte Republik besorgt, legal natürlich :-) Wenn ich mir hier einmal die Problematik durchlesen, dann muss ich feststellen dass Schleswig-Holstein ja noch ein Schlaraffenland ist .... Gruß aus dem schönsten Bundesland der Welt |
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K 172 Autokranfahrer aus Karlsruhe 22 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 26.07.2009, 22:47 - 010 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [4575]
Guten Abend Gilde, seit dem 01.03.09 soll es für Krane bis 60 to keine Sperrzeiten mehr geben. Ich warte noch auf eine schriftliche Bestätigung, da im Internet nichts zu finden ist. Doch letzte Woche habe ich eine Genehmigung ohne Sperrzeiten (selbst Ferienreisezeit) erhalten.Soll das etwa nur in BW gelten? Wer weiß mehr? |
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F1Torti 4 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.08.2009, 21:28 - 011 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [4644]
@ K 172 Na sowas ... Mir ist jetzt folgendes passiert: LTM 1130/5.1 Dauererlaubnis abgelaufen, in der "alten" war in Bremen KEINE Sperrzeit angeführt, in der neuen hingegen ist Sperrzeit zum ersten mal überhaupt (für Bremen wohlgemerkt) drin ... |
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HardyS Polizeibeamter aus Berlin 31 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 05.09.2009, 19:43 - 012 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [4655]
Die Bestimmungen sind schon gleich, nur die Anwendung läßt Spielraum. Man darf wohl Unterschiede zwischen Ballungsgebiete und dünn besiedelte Gegenden machen. Und wenn die Infrastruktur es zuläßt, warum harte Sperrzeiten. Ich muss jetzt mal freihändig aus dem Kopf zitieren: In der Durchführungsvorschrift zum § 29 StVO - "Es sollte in der Regel Sperrzeiten (Berufsverkehr) vermerkt werden" Die Wörter "sollten in der Regel" lassen auch Ausnahmen (Spielraum) zu. Und ganz ehrlich, die Technik von Damals ist mit der Heutigen doch kaum noch Vergleichbar (Geschwindigkeiten, Breite, Länge, [seit wann gibt es ein 100t-Kran auf vier Achsen?]) Ich denke (kein Wissen!), aus dieser Windrichtung kommt die, etwas angenehmere oder auch mal härtere Sperrzeitenregelung. Ich werde mich aber mal schlau machen, dauert nur etwas ![]() Der Beitrag wurde am 05.09.2009 um 19:45 Uhr von HardyS editiert. |
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HardyS Polizeibeamter aus Berlin 31 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 15.09.2009, 22:32 - 013 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [4670]
Um es kurz zu machen: Die Erklärung unserer Genehmigungsbehörde - Jedes Bundesland hat mehr oder weniger seine eigenen Vorgaben. Je nach Straßen- und Brückenzustand wird entschieden. In Berlin das höchste der Gefühle: 60t für ein Jahr. (da es ja Brücken- und Straßenverzeichnisse gibt, kann man schneller auch mal eine Brücke oder Straße nicht befahren lassen) |
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zwirbl Autokranfahrer 122 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 27.10.2009, 21:33 - 014 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [4819]
Servus Denkt ihr es ist möglich für nen LTM 1150-6.1 ne Dauererlaubnis zu bekommen, sprich 6 Achsen und 72 Tonnen Gesammtgewicht? Gruss Zwirbl |
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kranguru kranfahrer 190 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 27.10.2009, 22:11 - 015 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [4820]
Moin In Niedersachsen : Definitiv NEIN! Wie es in anderen Bundesländern aussieht ?? Halte ich aber eher für unwahrscheinlich. In NRW sollen ein paar 6-Achser mit sehr begrenzten Fahrstrecken unterwegs sein? Gruß Lutz |
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KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 27.01.2014, 18:45 - 016 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [10322]
http://www.peterburs.com/images/download/kundeninfo.pdf Vielleicht interessant? |
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Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 27.01.2014, 19:42 - 017 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [10327]
Interessant, Ja, aber das Thema hatten wir irgendwo schon einmal. Ist von Bundesland zu Bundesland auch unterschiedlich. ___ Gruss |
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KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 07.03.2014, 20:17 - 018 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [10608]
Für selbstfahrende Hebezeuge;-) gibt es auch Normen! 12m Lang 4m Hoch (gilt nicht für LoF außerhalb v. BAB) 2,55 Breit (3m für LoF außerhalb v. BAB) 32t schwer Was größer oder schwerer ist, und diese Norm überschreitet, kann ausnahmsweise zugelassen werden. Chris Der Beitrag wurde am 10.03.2014 um 12:46 Uhr von KranundBF3Fahrer editiert. |
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Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 08.03.2014, 20:25 - 019 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [10623]
Es HEISST "KRANE"!!! ___ Gruss |
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