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M. Möller U-W


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Veröffentlicht 28.12.2006, 09:38 - 000 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [1117]
Hallo,

kann sein das dieses Thema von mir jetzt zum 2. Male erscheint. Aber irgendwie wurde mein "Topic" nicht übernommen. Also jetzt nochmal ein Versuch...

Mich interessiert in welchem Bundesland §29-Dauererlaubnisse ausgestellt werden
mit folgenden Kriterien:

Kraftfahrzeug: 5-Achs Telekran mit 60 Tonnen Gewicht
Anhänger: 2-Achs Tandemanhänger mit 18 Tonnen Gewicht
Zeitraum: 3 Jahre
Fahrtstrecken gemäß Streckennetzkarten.

Ich wünsche jetzt schon mal einen guten Rutsch ins Neue Jahr!

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~Daniel Gardian


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Veröffentlicht 28.12.2006, 10:03 - 001 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [1118]
Hallo!

Ich glaube, wenn ich falsch liege, muß mich bitte jemand korrigieren, das in NRW feste Ziele vorgegeben werden müssen. Ich weiß auch nicht, ob es in NRW eine Dauergenehmigung über 3 Jahre für 78 to. Gewicht gibt!

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M. Möller U-W


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Veröffentlicht 28.12.2006, 11:07 - 002 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [1119]
In Niedersachsen können wir auf zwei Streckennetzkarten zurückgreifen, die ein relativ grosses Gebiet abdecken. Jetzt gibt es aber Einschränkungen bezüglich der Tonnage. Bis 66 Tonnen Gesamtgewicht werden Dauererlaubnisse ausgestellt, also z. B. 4-Achs Telekrane mit Anhänger. Für 5-Achs Telekrane mit Anhänger werden jüngst keine mehr ausgestellt. Variante ist also, auch in Niedersachsen feste Ziele anzugeben. Wir haben einen Versuch mit ca. 50 Zielen gewagt. Dieses wurde aber seitens der Behörde abgeblockt, da die Vielzahl der Ziele wiederum einer Streckennetzkarte gleichkommen würde. Vielleicht wird diese Problematik in anderen Bundesländern ja anders behandelt, respektive gesehen.
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~Daniel Gardian


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Veröffentlicht 29.12.2006, 08:51 - 003 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [1121]
Wir haben Anträge für rund 70 Strecken beantragt (NRW), die Bearbeitungszeit hierfür lag bei einem Jahr!!! Welche Strecken wir letzendlich bekommen werden, steht aber auch noch nicht fest!
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Cranesupplier


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Veröffentlicht 16.01.2007, 17:01 - 004 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [1174]

Zitat:
~Daniel Gardian postete
Wir haben Anträge für rund 70 Strecken beantragt (NRW), die Bearbeitungszeit hierfür lag bei einem Jahr!!! Welche Strecken wir letzendlich bekommen werden, steht aber auch noch nicht fest!

NRW gehört doch zu den Regionen, die als Vorreiter für den Bürokratieabbau gedacht sind. Wie kann das so lange dauern??

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Monk


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Avatar von Monk
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Veröffentlicht 08.03.2007, 22:35 - 005 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [1354]
Das Problem an der Sache ist das jedes Bundesland seine eigenen Bestimmungen hat und die werden auch noch regional unterschiedlich ausgelegt. Eine bundeseinheitliche Regelung wäre sehr zu wünschen. Aber das werden uns Politiker nicht hinkriegen weil jeder nur seine eigenen Interessen vertritt.

@ Daniel: Habt ihr inzwischen eure Strecken bekommen??


Der Beitrag wurde am 08.03.2007 um 22:35 Uhr von Monk editiert.
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zwirbl
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Avatar von zwirbl
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Veröffentlicht 20.01.2009, 22:17 - 006 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [3744]
servus

kann eines nicht verstehen

es gibt für alles normen

warum nicht auch genehmigungen?

bannanen,gurken,usw alles unterliegt einer din

wär doch mal was für unsere regierung

gruss zwirbl

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-- HP --


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Veröffentlicht 30.03.2009, 16:45 - 007 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [4242]
Moin liebe Gemeinde

soviel zum Thema Genehmigungen. Wer nicht hören will, der muss fühlen
http://www.hl-live.de/aktuell/textstart.php?id=51626&PHPSESSID=c0479fd5cc41474a807a98dad1b50f9b

Gruß aus dem schönsten Bundesland der Welt

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Vogel


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Veröffentlicht 01.04.2009, 07:36 - 008 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [4245]
Besonders hübsch finde ich ja den Kommentar:

"solche Transporte gehören auf die Schiene"..

DAS gäbe doch ein prima Konjunkturprogramm für die Bahn,
Gleisanschluss bis an jede WKA.. ;O)

Andreas

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-- HP --


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Veröffentlicht 29.04.2009, 12:27 - 009 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [4294]
Moin, Moin aus dem Norden der Republik

bei unserer Verkehrsbehörde bekommen wir Dauererlaubnisse bis 62,0 to. mit ges. 65 Fahrtwegen. Diese Fahrtwege haben wir zusammen mit "benachbarten" und befreundeten Kranunternehmen ausgearbeitet. "Wir" alle haben somit die gleichen Fahrtwege und die Zustimmungen dauern nur eine Kürze der Zeit (ca. 2 Wochen).

Für die Kleingeräte (bis 32,0 to. GG) haben wir einen Partner der uns die Dauererlaubnisse flächendeckend für die gesamte Republik besorgt, legal natürlich :-)

Wenn ich mir hier einmal die Problematik durchlesen, dann muss ich feststellen dass Schleswig-Holstein ja noch ein Schlaraffenland ist ....

Gruß aus dem schönsten Bundesland der Welt

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K 172
Autokranfahrer
aus Karlsruhe
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Veröffentlicht 26.07.2009, 22:47 - 010 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [4575]
Guten Abend Gilde,

seit dem 01.03.09 soll es für Krane bis 60 to keine Sperrzeiten mehr geben.
Ich warte noch auf eine schriftliche Bestätigung, da im Internet nichts zu
finden ist. Doch letzte Woche habe ich eine Genehmigung ohne Sperrzeiten
(selbst Ferienreisezeit) erhalten.Soll das etwa nur in BW gelten? Wer weiß
mehr?

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F1Torti


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Veröffentlicht 31.08.2009, 21:28 - 011 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [4644]
@ K 172
Na sowas ...
Mir ist jetzt folgendes passiert:
LTM 1130/5.1 Dauererlaubnis abgelaufen, in der "alten" war in Bremen KEINE Sperrzeit angeführt, in der neuen hingegen ist Sperrzeit zum ersten mal überhaupt (für Bremen wohlgemerkt) drin ...

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HardyS
Polizeibeamter
aus Berlin
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Avatar von HardyS
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Veröffentlicht 05.09.2009, 19:43 - 012 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [4655]

Zitat:
Das Problem an der Sache ist das jedes Bundesland seine eigenen Bestimmungen hat und die werden auch noch regional unterschiedlich ausgelegt

Die Bestimmungen sind schon gleich, nur die Anwendung läßt Spielraum. Man darf wohl Unterschiede zwischen Ballungsgebiete und dünn besiedelte Gegenden machen. Und wenn die Infrastruktur es zuläßt, warum harte Sperrzeiten. Ich muss jetzt mal freihändig aus dem Kopf zitieren:
In der Durchführungsvorschrift zum § 29 StVO - "Es sollte in der Regel Sperrzeiten (Berufsverkehr) vermerkt werden"
Die Wörter "sollten in der Regel" lassen auch Ausnahmen (Spielraum) zu. Und ganz ehrlich, die Technik von Damals ist mit der Heutigen doch kaum noch Vergleichbar (Geschwindigkeiten, Breite, Länge, [seit wann gibt es ein 100t-Kran auf vier Achsen?])
Ich denke (kein Wissen!), aus dieser Windrichtung kommt die, etwas angenehmere oder auch mal härtere Sperrzeitenregelung.

Ich werde mich aber mal schlau machen, dauert nur etwas


Der Beitrag wurde am 05.09.2009 um 19:45 Uhr von HardyS editiert.
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HardyS
Polizeibeamter
aus Berlin
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Avatar von HardyS
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Veröffentlicht 15.09.2009, 22:32 - 013 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [4670]
Um es kurz zu machen: Die Erklärung unserer Genehmigungsbehörde -
Jedes Bundesland hat mehr oder weniger seine eigenen Vorgaben. Je nach Straßen- und Brückenzustand wird entschieden.
In Berlin das höchste der Gefühle: 60t für ein Jahr. (da es ja Brücken- und Straßenverzeichnisse gibt, kann man schneller auch mal eine Brücke oder Straße nicht befahren lassen)

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zwirbl
Autokranfahrer

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Avatar von zwirbl
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Veröffentlicht 27.10.2009, 21:33 - 014 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [4819]
Servus

Denkt ihr es ist möglich für nen LTM 1150-6.1 ne Dauererlaubnis zu bekommen,
sprich 6 Achsen und 72 Tonnen Gesammtgewicht?

Gruss Zwirbl

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kranguru
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Veröffentlicht 27.10.2009, 22:11 - 015 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [4820]
Moin

In Niedersachsen : Definitiv NEIN!

Wie es in anderen Bundesländern aussieht ?? Halte ich aber eher für unwahrscheinlich.

In NRW sollen ein paar 6-Achser mit sehr begrenzten Fahrstrecken unterwegs sein?

Gruß
Lutz

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KranundBF3Fahrer


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Avatar von KranundBF3Fahrer
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Veröffentlicht 27.01.2014, 18:45 - 016 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [10322]
http://www.peterburs.com/images/download/kundeninfo.pdf
Vielleicht interessant?

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Kranfahrer-Meik
Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung

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Avatar von Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 27.01.2014, 19:42 - 017 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [10327]

Zitat:
KranundBF3Fahrer postete
http://www.peterburs.com/images/download/kundeninfo.pdf
Vielleicht interessant?

Interessant, Ja, aber das Thema hatten wir irgendwo schon einmal.
Ist von Bundesland zu Bundesland auch unterschiedlich.
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
(...in der RUHE liegt die KRAFT!!)
und
Geht nicht, Gibt es nicht!

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KranundBF3Fahrer


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Avatar von KranundBF3Fahrer
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Veröffentlicht 07.03.2014, 20:17 - 018 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [10608]

Zitat:
zwirbl postete
servus

kann eines nicht verstehen

es gibt für alles normen

warum nicht auch genehmigungen?

bannanen,gurken,usw alles unterliegt einer din

wär doch mal was für unsere regierung

gruss zwirbl

Für selbstfahrende Hebezeuge;-) gibt es auch Normen!
12m Lang
4m Hoch (gilt nicht für LoF außerhalb v. BAB)
2,55 Breit (3m für LoF außerhalb v. BAB)
32t schwer
Was größer oder schwerer ist, und diese Norm überschreitet, kann ausnahmsweise zugelassen werden.
Chris


Der Beitrag wurde am 10.03.2014 um 12:46 Uhr von KranundBF3Fahrer editiert.
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Kranfahrer-Meik
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Avatar von Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 08.03.2014, 20:25 - 019 - in "§29 Dauererlaubnis für 78 Tonnen" - [10623]

Zitat:
KranundBF3Fahrer postete

Zitat:
zwirbl postete
servus

kann eines nicht verstehen

es gibt für alles normen

warum nicht auch genehmigungen?

bannanen,gurken,usw alles unterliegt einer din

wär doch mal was für unsere regierung

gruss zwirbl

Für Kräne gibt es auch Normen!
12m Lang
4m Hoch (gilt nicht für LoF außerhalb v. BAB)
2,55 Breit (3m für LoF außerhalb v. BAB)
32t schwer
Was größer oder schwerer ist, und diese Norm überschreitet, kann ausnahmsweise zugelassen werden.
Chris

Es HEISST "KRANE"!!!
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
(...in der RUHE liegt die KRAFT!!)
und
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