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Kranfahrer
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Veröffentlicht 21.04.2015, 18:21 - 000 - in "Kranunfälle und deren folgen…" - [12255]
Mich beschäftigt derzeit folgendes Thema. Wie sieht es eigentlich bei euch in der Firma aus, wenn man einen Schaden oder Unfall verursacht hat. Bekommt man gleich eine Abmahnung oder Kündigung und muss man für den Schaden selbst aufkommen? Wie sieht es aus, wenn man die Firma wechseln möchte, steht sowas später im Arbeitszeugnis?

Sind die Tage gezählt, nachdem man einen Unfall / Schaden verursacht hat? Ruft die neue Firmen, bei der alten an und erkundigt sich, wieso man gekündigt hat oder wieso einen die Firma gekündigt hat.

Fragen über Fragen. Für mich sind die bedeutsam. Bitte haltet das Thema allgemein. Was für Schaden vom wem verursacht wurde, sollte nicht vom Interesse sein. Habe zwar meine Gründe, dennoch sollte es nicht von Bedeutung sein.

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Henry


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Veröffentlicht 21.04.2015, 18:40 - 001 - in "Kranunfälle und deren folgen…" - [12256]
Bei grober Fahrlässigkeit kannst Du mal von einer Kündigung ausgehen. Und vill. den Schaden selbst zahlen.
Auf der anderen Seite: Niemand wird Dich kündigen, wenn Du - zum Beispiel - mal einen Spiegel abrasierst.

Abmahnung…kommt auf Deinen Chef und die Höhe des materiellen
Schadens an, würde ich mal sagen.

Zumindest die großen Firmen `kennen`sich untereinander, meistens. Deshalb kannst Du mal davon ausgehen, dass Deine neue Firma in der alten Firma anrufen würde.

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Kranfahrer
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Veröffentlicht 21.04.2015, 20:40 - 002 - in "Kranunfälle und deren folgen…" - [12257]
Wenn man jetzt mit dem Kran umgekippt ist, weil man diesen Überbrückt hat, wäre ja in den meisten Fällen grob fahrlässig, außer die Stütze bricht ein, weil der Boden unterspült ist oder sich ein Kanal darunter befindet, wobei der Kranführer nichts dafür kann. Wie sieht es dann aus?

Habe von einigen Kollegen schon gehört, das sie mal umgekippt waren oder was teuers beschädigt haben. Einige arbeiten noch in der Firma. Habe jetzt auch ein Sachschaden verursacht, was Konsequenzen haben wird. Die Konsequenz ist das der Vertrag nicht verlängert wird. Meine Schäden waren noch gering. Andere haben viel größere angerichtet.

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abcde5


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Veröffentlicht 22.04.2015, 19:02 - 003 - in "Kranunfälle und deren folgen…" - [12258]
Das Überbrücken mit Schlüssel in Überlast größer 100 Prozent ist Vorsatz. Punkt. Wir hatten dazu eine Rechtsbehelfsbelehrung während der Ausbildung.

Einbruch einer Stütze hatten wir auch schon. Wenn du dich vorher erkundigt hast, ob der Boden Tragfähigkeit hat und das bejaht wurde, kann dir keiner einen Strick draus drehen. Siehe hierzu Leistungstyp 1 BSK. Dafür unterschreibt übrigens der Kunde!
Wenn du dir nicht sicher bist, vorher Fotos machen und schriftlich bestätigen lassen.

Sachschaden: Kommt drauf an. Was ist den passiert ^^

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Henry


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Veröffentlicht 22.04.2015, 22:48 - 004 - in "Kranunfälle und deren folgen…" - [12259]

Zitat:
Kranfahrer postete
Habe von einigen Kollegen schon gehört, das sie mal umgekippt waren oder was teuers beschädigt haben. Einige arbeiten noch in der Firma. Habe jetzt auch ein Sachschaden verursacht, was Konsequenzen haben wird. Die Konsequenz ist das der Vertrag nicht verlängert wird. Meine Schäden waren noch gering.

Korrigiere mich, wenn ich falsch liege. Soll wohl heissen, dass einige "Dinger" in kurzer Zeit? Jetzt versetze Dich mal in die Situation Deines Chefs…was würdest Du denken? Nun, ich will Dich weder angreifen, noch Deinen Chef verteidigen. Ist nur ein Gedanke…

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Veröffentlicht 22.04.2015, 23:43 - 005 - in "Kranunfälle und deren folgen…" - [12260]
Mir sind zwar einige Dinge passiert, aber nicht in kurzer Zeit. Bin ja schon fast ein Jahr dabei. Durch Schäden lernt man ja.
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