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Elias Myers


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Veröffentlicht 18.06.2013, 09:59 - 000 - in "Mangelhafte UVV-Prüfung" - [9345]
Hallo zusammen,

ich bin hier neu bei euch im Forum und habe gleich mal ein Anliegen.

Vor ein paar Tagen wurde bei unserem Brückenkran die UVV-Prüfung durchgeführt und die Lastabschaltung ist bemängelt worden.

Wie sich rausstellte, war meines Erachtens die Prüfung nicht ganz astrein.

Der Brückenkran hat eine Tragkraft von 1 to und da die Abschaltung bei ca. 1.050 kg nicht durch die Rutschkupplung erfolgte, wurde dies bemängelt.

Für mich stellen sich jetzt 2 Fragen:

- muss die Traglastprüfung nicht mittels eines elektronischen Gerätes erfolgen

- wie viel % Überlast sind in der Tolleranz?

Für eure Beiträge bedanke ich mich im Voraus.

Bis bald,

Tobias

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Kranfahrer-Meik
Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung

2317 Beiträge



Avatar von Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 18.06.2013, 10:30 - 001 - in "Mangelhafte UVV-Prüfung" - [9349]
@Elias Myers

UVV-Prüfungen werden in der Regel mit entsprechendenPrüfgewichten von einem Sachverständigen durchgeführt.
Die Prüflast beträgt im Abnahmefall 110%.

siehe auch hier:

http://www.abus-kransysteme.de/Service/Sicherheitsinspektion_gemaess_UVV

http://www.abus-kransysteme.de/Produkte/Laufkrane?_kk=br%C3%BCckenkrane&_kt=ef37e033-4006-4578-bfe7-c670b80d46df&gclid=CN6viseb7bcCFYXMtAodUC4A-g

http://www.kranmagazin.de/Kran/Archiv/Kranmagazin_56/recht1.pdf

Siehe 2.1-Prüflast:
http://www.sicherheit.info/SI/cms.nsf/si.ArticlesByDocID/1105247?Open
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
(...in der RUHE liegt die KRAFT!!)
und
Geht nicht, Gibt es nicht!


Der Beitrag wurde am 18.06.2013 um 10:57 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert.
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