Elias Myers 1 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 18.06.2013, 09:59 - 000 - in "Mangelhafte UVV-Prüfung" - [9345]
Hallo zusammen, ich bin hier neu bei euch im Forum und habe gleich mal ein Anliegen. Vor ein paar Tagen wurde bei unserem Brückenkran die UVV-Prüfung durchgeführt und die Lastabschaltung ist bemängelt worden. Wie sich rausstellte, war meines Erachtens die Prüfung nicht ganz astrein. Der Brückenkran hat eine Tragkraft von 1 to und da die Abschaltung bei ca. 1.050 kg nicht durch die Rutschkupplung erfolgte, wurde dies bemängelt. Für mich stellen sich jetzt 2 Fragen: - muss die Traglastprüfung nicht mittels eines elektronischen Gerätes erfolgen - wie viel % Überlast sind in der Tolleranz? Für eure Beiträge bedanke ich mich im Voraus. Bis bald, Tobias |
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Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 18.06.2013, 10:30 - 001 - in "Mangelhafte UVV-Prüfung" - [9349]
@Elias Myers UVV-Prüfungen werden in der Regel mit entsprechendenPrüfgewichten von einem Sachverständigen durchgeführt. Die Prüflast beträgt im Abnahmefall 110%. siehe auch hier: http://www.abus-kransysteme.de/Service/Sicherheitsinspektion_gemaess_UVV http://www.abus-kransysteme.de/Produkte/Laufkrane?_kk=br%C3%BCckenkrane&_kt=ef37e033-4006-4578-bfe7-c670b80d46df&gclid=CN6viseb7bcCFYXMtAodUC4A-g http://www.kranmagazin.de/Kran/Archiv/Kranmagazin_56/recht1.pdf Siehe 2.1-Prüflast: http://www.sicherheit.info/SI/cms.nsf/si.ArticlesByDocID/1105247?Open ___ Gruss Der Beitrag wurde am 18.06.2013 um 10:57 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert. |
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