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Kranfahrer-Meik
Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung

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Veröffentlicht 04.06.2013, 11:13 - 000 - in "Fahrgenehmigungsbestimmungen §29 STVO" - [9263]
Fahrgenehmigungsbestimmungen-§-29-STVO / §-70-STVZO :

http://www.lkw-recht.de/Schwertransport/LKW_Schwerverkehr_Ausnahmegenehmigungen

Kundeninformation von HKV:

http://www.hkv-krane.de/media/download/HKV%20Kundeninformation,%20§29,%2010.2012.pdf

Kundeninformation von Bracht:

http://www.bracht-autokrane.de/cms/upload/pdf/Kundeninformation_Bracht.pdf
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Gruss

Kranfahrer-Meik
(...in der RUHE liegt die KRAFT!!)
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Der Beitrag wurde am 04.06.2013 um 11:38 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert.
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DUDU


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Veröffentlicht 09.06.2013, 12:25 - 001 - in "Fahrgenehmigungsbestimmungen §29 STVO" - [9290]
Man sollte bedenken, daß jedes Bundesland eigene Sperrzeiten und Begleitauflagen stellt.
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DUDU macht das schon!

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Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 08.10.2013, 16:29 - 002 - in "Fahrgenehmigungsbestimmungen §29 STVO" - [9842]
Erforderliche Genehmigungen zum Betrieb von Autokranen.

Ausnahmegenehmigung nach §-70-STVZO

http://www.m-r-n.com/fileadmin/user_upload/Image/04_Planung_Entwicklung/06_Entwicklung/E_Government/Regionalkonferenz/rk_2012/Autokrane_Goederz_Behoerden.pdf
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Kranfahrer-Meik
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Spot


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Veröffentlicht 08.10.2013, 20:30 - 003 - in "Fahrgenehmigungsbestimmungen §29 STVO" - [9843]
Bedeutet das, daß die Krane nicht mehr mit 12to Achslast genehmigt werden?
___

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Spot


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Veröffentlicht 08.10.2013, 20:46 - 004 - in "Fahrgenehmigungsbestimmungen §29 STVO" - [9844]
Wenn dem so sei, wo soll das alles denn Enden? Mit australischen Verhältnissen? Mit Dollys für den Mast?
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Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 09.10.2013, 12:36 - 005 - in "Fahrgenehmigungsbestimmungen §29 STVO" - [9845]

Zitat:
Spot postete
Bedeutet das, daß die Krane nicht mehr mit 12to Achslast genehmigt werden?

Der Link ist aus 2012, und nicht aus Niedersachsen.
Wenn, wie bei Liebherr 12-Tonnen Achslast eingetragen ist, wird das auch genehmigt.
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