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Towercrane45


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Veröffentlicht 07.05.2013, 13:29 - 000 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [9034]
Hallo,

ich suche nach einer Info über den (Berufs)status eines Kranführers.
Ist es tatsächlich so die Tätigkeit des Kranführers selbst bei abgeschlossener Berufslehre, als Hilfstätigkeit eingestuft ist?

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Kranfahrer-Meik
Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung

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Avatar von Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 07.05.2013, 15:56 - 001 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [9035]

Zitat:
Towercrane45 postete
Hallo,

ich suche nach einer Info über den (Berufs)status eines Kranführers.
Ist es tatsächlich so die Tätigkeit des Kranführers selbst bei abgeschlossener Berufslehre, als Hilfstätigkeit eingestuft ist?

Hallo,

Absoluter Blödsinn, Kranfahrer mit Ausbildung und Berufsqualifikation, sind hochqualifizierte Facharbeiter, und werden in ordentliegen Unternehmen auch als solche behandelt und bezahlt!
Schau dich hier im Forum mal um, z.B. hier ect.

http://www.kran-forum.com/showtopic.php?threadid=1350&pagenum=3

Edit Admin: Link editiert
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
(...in der RUHE liegt die KRAFT!!)
und
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Der Beitrag wurde am 07.05.2013 um 16:38 Uhr von TDKv editiert.
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Towercrane45


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Veröffentlicht 07.05.2013, 16:48 - 002 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [9036]
Ich seh das ja genau so.
Aber wenn es um die Gewährung von Renten-Ansprüchen bei einer Berufsunfähigkeit geht, weiss ich jetzt von einem Betroffenen das hier die Tätigkeit des Kranführers als Hilfstätigkeit eingestuft wird.

Ich wollte nur wissen ob jemand Erfahrung mit dem Thema Kranfahrer und BU Rente hat und andere ermuntern sich bei der DRV über dieses Thema schlau zu machen.


Der Beitrag wurde am 07.05.2013 um 17:08 Uhr von Towercrane45 editiert.
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Fun-Driver


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Avatar von Fun-Driver
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Veröffentlicht 10.05.2013, 08:28 - 003 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [9048]
Zitat: Kranfahrer mit Ausbildung und Berufsqualifikation, sind hochqualifizierte Facharbeiter

Das halte ich für eine gewagte Behauptung!
Mobilkranfahrer können sich nur über den Umweg des BKF's qualifizieren.
Erst dann wird eine Berufskrankheit auch anerkannt.

Alle anderen sind Hilfsarbeiter mit FS Klasse CE!


Der Beitrag wurde am 10.05.2013 um 08:30 Uhr von Fun-Driver editiert.
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Kranfahrer-Meik
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Avatar von Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 10.05.2013, 10:30 - 004 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [9049]

Zitat:
Fun-Driver postete
Zitat: Kranfahrer mit Ausbildung und Berufsqualifikation, sind hochqualifizierte Facharbeiter

Das halte ich für eine gewagte Behauptung!
Mobilkranfahrer können sich nur über den Umweg des BKF's qualifizieren.
Erst dann wird eine Berufskrankheit auch anerkannt.

Alle anderen sind Hilfsarbeiter mit FS Klasse CE!

Das Thema hatten wir bereits mehrfach!
Wenn du dich als Hilfsarbeiter fühlst, oder bezeichnen möchtest, tu es ruhig.
Die Realität ist eine Andere.
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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Towercrane45


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Veröffentlicht 10.05.2013, 19:51 - 005 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [9053]
Du hast den Hintergrund nicht verstanden, es geht nicht darum als was man sich fühlt, sondern als was man eingestuft wird. Aber vielleicht kommst Du ja auch mal in die Situation wo es dir von staatlicher Seite bescheinigt wird.

Hier ein Auszug aus einem Berufsverzeichnis:

"Beruf Kranführer(in)

Ausbildungsart
Kein anerkannter Ausbildungsberuf. Zugang zur Berufsausbildung nach Lehrgangsteilnahme u.ä. über unterschiedliche Ausbildungsberufe ..."

"Beruf Baumaschinenführer(in)
Baumaschinenführer(in) (geprüft)
Fachrichtungen
-Hochbau
-Erd- und Tiefbau
-Strassenbau
Ausbildungsart:
Kein anerkannter Ausbildungsberuf
Zugang zur Berufsausübung mit einschlägiger Berufserfahrung und Einarbeitung/Lehrgangsteilnahme/Zusatzausbildung

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Kranfahrer-Meik
Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung

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Avatar von Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 11.05.2013, 11:05 - 006 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [9056]

Zitat:
Towercrane45 postete
Du hast den Hintergrund nicht verstanden, es geht nicht darum als was man sich fühlt, sondern als was man eingestuft wird. Aber vielleicht kommst Du ja auch mal in die Situation wo es dir von staatlicher Seite bescheinigt wird.

Hier ein Auszug aus einem Berufsverzeichnis:

"Beruf Kranführer(in)

Ausbildungsart
Kein anerkannter Ausbildungsberuf. Zugang zur Berufsausbildung nach Lehrgangsteilnahme u.ä. über unterschiedliche Ausbildungsberufe ..."

"Beruf Baumaschinenführer(in)
Baumaschinenführer(in) (geprüft)
Fachrichtungen
-Hochbau
-Erd- und Tiefbau
-Strassenbau
Ausbildungsart:
Kein anerkannter Ausbildungsberuf
Zugang zur Berufsausübung mit einschlägiger Berufserfahrung und Einarbeitung/Lehrgangsteilnahme/Zusatzausbildung

Deshalb wird der Beruf ja demnächst auch zum Ausbildungsberuf.
Frag mal bei der BSK nach, und du kannst hier im Forum auch darüber lesen.
Ferner ist es heute schon so, das QUALIFIZIERTE FACHARBEITER, KRANFAHRER, den Status eines Facharbeiters mit angemessener Bezahlung haben.
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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Stephan


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Avatar von Stephan
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Veröffentlicht 11.05.2013, 11:13 - 007 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [9059]

Zitat:
Kranfahrer-Meik postete

.....Ferner ist es heute schon so, das QUALIFIZIERTE FACHARBEITER, KRANFAHRER, den Status eines Facharbeiters mit angemessener Bezahlung haben.

kommt abba drauf an bei welchem Unternehmen du arbeitest
aber sonst hast recht, ich bin froh diesen Weg gegangen zu sein.

Gruß
Stephan
___

Gruß
Stephan

-----
Bevor ich mich wieder aufrege, ist es mir lieber scheißegal

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Kranfahrer-Meik
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Avatar von Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 11.05.2013, 11:25 - 008 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [9061]

Zitat:
Stephan postete

Zitat:
Kranfahrer-Meik postete

.....Ferner ist es heute schon so, das QUALIFIZIERTE FACHARBEITER, KRANFAHRER, den Status eines Facharbeiters mit angemessener Bezahlung haben.

kommt abba drauf an bei welchem Unternehmen du arbeitest
aber sonst hast recht, ich bin froh diesen Weg gegangen zu sein.

Gruß
Stephan

Ja, Stephan Du bist das beste Beispiel dafür, das es mit einem guten Unternehmen funktioniert!
Du bist auf dem RICHTIGEN WEG.
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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Spot


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Avatar von Spot
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Veröffentlicht 11.05.2013, 19:05 - 009 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [9062]

Zitat:
Kranfahrer-Meik postete

Ferner ist es heute schon so, das QUALIFIZIERTE FACHARBEITER, KRANFAHRER, den Status eines Facharbeiters mit angemessener Bezahlung haben.

Das scheint aber noch nicht bei vielen/ allen Kranbetreibern angekommen zu sein. Da fällt mir ein spezieller Kranbetrieb in Bremen ein, der ziemlich unterirdisch bezahlt. Und das Wort qualifizierter Facharbeiter/ qualifizierter Kranfahrer, mögen viele Chefs garnicht erst hören. Das mit dem Ausbildungsberuf Kranfahrer, wird leider noch etwas dauern, da es Kranfirmen gibt (und das sind bestimmt nicht wenige) die das gerne verhindern, oder raus zögern wollen!

Nun mal eben zu den netten Komentar:
"Kein anerkannter Ausbildungsberuf
Zugang zur Berufsausübung mit einschlägiger Berufserfahrung und Einarbeitung/Lehrgangsteilnahme/Zusatzausbildung"
Oder:
"Mobilkranfahrer können sich nur über den Umweg des BKF's qualifizieren.
Erst dann wird eine Berufskrankheit auch anerkannt. Alle anderen sind Hilfsarbeiter mit FS Klasse CE!"
Oder:
"Aber wenn es um die Gewährung von Renten-Ansprüchen bei einer Berufsunfähigkeit geht, weiss ich jetzt von einem Betroffenen das hier die Tätigkeit des Kranführers als Hilfstätigkeit eingestuft wird."
Da ist nicht alles soooo einfach, wie es sich einige Kollegen, Arbeitgeber, und Gesetzgeber es sich machen. Denn alle unsere Chefs, bezahlen Beiträge an die BG. Diese hat auch die berühmten BGV n, die nach dem VII Sozialgesetzbuch geltenes Recht und somit auch Gesetz sind. Wenn der Gesetzgeber dann im Fall einer Berufsunfähigkeit Rentenansprüchen nicht gewährt, muß man dagegen Klagen. Denn einerseits werdeun uns Pflichten über die BGVn und dem VII Sozialgesetzbuch auf erlegt, kann sich dann nicht im Falle eines Falles weigern, Rentenansprüche zu verwehren!
Denn wer Pflichten hat, hat auch Rechte!

In diesem Sinne schönes Wochenende
___

Lass das mal den Pappa machen

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KranundBF3Fahrer


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Avatar von KranundBF3Fahrer
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Veröffentlicht 21.02.2014, 07:27 - 010 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [10474]
Kommt auf den Richter an. I.D.R. sind Kranfahrer bei denen Hilfsarbeiter. Ausbildungsberufe in dem Bereich wären z.B. Servicefahrer, Berufskraftfahrer und Baugeräteführer. Jetzt die Frage an dich: Wie definierst du Hilfsarbeiter? Was hat deine Ausbildung zum Kranfahrer gekostet, wenn du es weißt? Ich denke, das wir heute komplett bei 8-10000€ sind, bei Vorbesitz B.
Chris

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DUDU


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Avatar von DUDU
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Veröffentlicht 21.02.2014, 17:51 - 011 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [10482]
Wenn ein Richter oder Anwalt / auch ein Staatsanwalt mir das in einer Verhandlung ins Gesicht sagen würde, können diese sich von mir gerne etwas anhören.
Und das wird sachlich, sehr direkt und auch persönlich sein. Denn für mich ist die Bezeichnung Hilfsarbeiter eine direkte Beleidigung. Denn ein Anwalt könnte
nicht einen Kran bedienen. Denn das muß man auch lernen. Genauso wie man Jura studieren muß, um ein Anwalt oder Richter zu werden. Und ich mußte auch eine
Berufsausbildung zum Metallbauer machen. Den Beruf kann man genausowenig anlernen, da man dafür auch eine menge Background haben muß. Genauso ist es
auch in unserem Beruf. Auch wir haben alle einen gewissen Background.
Und wie Kollege Spot schon sagte wer Pflichten hat, hat auch Rechte!
___

DUDU macht das schon!

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KranundBF3Fahrer


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Avatar von KranundBF3Fahrer
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Veröffentlicht 21.02.2014, 20:05 - 012 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [10484]
Es gibt ja auch noch eine Anlernung...
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DUDU


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Avatar von DUDU
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Veröffentlicht 21.02.2014, 21:13 - 013 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [10485]
Ich durfte In vielen Berufen ist auch die nicht möglich Chris. Auch ich habe von alten Hasen eine menge gelernt, weil sie mich wie alle anderen auch an die Hand genommen haben und mir vieles erklärt haben. Und von einem habe ich sehr viel gelernt, und bin auch stolz darauf, solche Kollegen kennen zu dürfen. In unserem Beruf ist das genauso wie im Handwerk. Du kannst da auch nicht jeden für als AZUBI gebrauchen.
___

DUDU macht das schon!


Der Beitrag wurde am 21.02.2014 um 21:14 Uhr von DUDU editiert.
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Kranfahrer-Meik
Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung

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Avatar von Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 22.02.2014, 14:06 - 014 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [10487]

Zitat:
DUDU postete
.
Und wie Kollege Spot schon sagte wer Pflichten hat, hat auch Rechte!

Du gestattest, dass ich etwas schmunzele?
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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KranundBF3Fahrer


421 Beiträge



Avatar von KranundBF3Fahrer
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Veröffentlicht 23.02.2014, 13:30 - 015 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [10498]
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufskraftfahrer
Seit 01 ist es sogar ein Facharbeiter!
https://www.ihre-vorsorge.de/drv-forum.html?tx_mmforum_pi1%5Baction%5D=list_post&tx_mmforum_pi1%5Btid%5D=20706
Aber nicht bei der Rente! (Wenn man nur 2 Jahre Ausbildung und zig Jahre Berufserfahrung hat)
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=B%2013%20RJ%2027/98%20R
BKF=Anlerntätigeit
https://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/rente-wegen-verminderter-erwerbsfaehigkeit-berufskraftfahrer-facharbeiterschutz-mehrstufenschema
Das scheint wohl pro ausgegangen zu sein-habe aber nur den Text oberflächlich überflogen.
Chris

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Kranfahrer
Mobilkranfahrer
aus Monnem
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Veröffentlicht 19.01.2015, 10:11 - 016 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [11794]
Hallo,

Das liegt wahrscheinlich daran, dass...

1) Der Kranfahrer kein Lehrberuf ist und gehört zu keiner Tarifgruppe an
2) Das eine Schulung und Kranschein nicht vorgeschrieben ist
3) Die Einweisung am Kran ist meist viel zu kurz.
4) Das Gehalt entspricht nicht dem eines Facharbeiters

Die Firmen wollen schnellstmöglich das man alleine rausfährt, damit man Geld reinbringt. Finde es nur schade, das man Dinge können muss, obwohl man einmal zugeschaut hat. Besonders die Spitze anzubauen, sollte man schon mehrfach in Begleitung aufbauen. Dafür ist halt keine Zeit. Beim Kunden steht man halt dumm da. Woran erkennt man eine gute Firma?

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Helmut P.

aus Wien
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Avatar von Helmut P.
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Veröffentlicht 19.01.2015, 13:15 - 017 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [11795]
Zu deinen Anmerkungen zum Frage Antwortspiel von dir "Kranfahrer":

1. Es stimmt, Kranfahrer ist kein Lehrberuf in Deutschland und Österreich.
2. Das stimmt einmal ganz sicher nicht, nachfolgend ein paar Links wo man einiges nachlesen kann:
für Deutschland: https://www.tuev-nord.de/weiterbildung/seminare/Kranfuehrer-Ausbildung-Autodrehkran
für Österreich: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10008910 unter § 6 Absatz 5.
(Genau steht in meinenem Kranschein. Gemäß § 6 Absatz 5 des Bundesgesetzblattes vom 30.Mai 1972. Bundesgesetzblatt 234 in der geltenden Fassung des Arbeitnehmerschutzgesetzes nach Maßgabe der Bestimmungen vom 6.6.1975 Bundesgesetzblatt 441. wurde der Nachweis über die Fachkenntnisse erbracht.)
4. Das hängt einmal nach davon ab wie das eine Firma praktiziert (aber in der Regel weis ein "Alter Hase" der die Einschulung macht, ob die gewisse Person geeignet ist schon nach zwei Tagen was los ist). Ich machte genug Einschulungen und musste des öfteren sagen; Es tut mir leid !.
4. Das hab ich dir schon einmal versucht zu erklären, hier nochmals: "Zum Thema Gehalt wäre nur Kurz zu sagen, erst einmal Praxis und Erfahrung auf einigen Geräten von diversen Herstellern und nicht nur von den dir genannten, dann kann man irgend wann auch über das Gehalt verhandeln und eventuell pokern." zum nachlesen !!!!!

Und zu deinen Schlussworten: Ja sicher jede Firma ist interessiert jeden so schnell als möglich auf die Menschheit los zu lassen, aber mit etwas Hirn und Menschenverstand sollte immer vorgegangen werden, denn immerhin hat man ein Sauteures Gerät unter dem Arsch und keiner (oder vielleicht doch, der eine oder andere) interessiert dass das Gerät am Rücken oder auf der Schnauze liegt und was noch viel schlimmer wäre das es dann Schaden an Menschen gibt.
Jetzt glaube ich, ist zu diesem Thema nichts mehr hinzu zu fügen.
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maiki
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Avatar von maiki
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Veröffentlicht 19.01.2015, 15:17 - 018 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [11796]
@kranfahrer: zu punkt zwei: Unterweisung ist vorgeschrieben, Kranschein ist nicht votgeschrieben.
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Helmut P.

aus Wien
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Avatar von Helmut P.
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Veröffentlicht 19.01.2015, 17:37 - 019 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [11797]

Zitat:
maiki postete
@kranfahrer: zu punkt zwei: Unterweisung ist vorgeschrieben, Kranschein ist nicht votgeschrieben.

Und ich dachte das in Deutschland der Kranschein vorgeschrieben ist, denn wenn wir Österreicher nach Deutschland als Kranfahrer arbeiten gehen wollen müssen wir den Kranschein vorweisen können.
___

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Stephan


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Avatar von Stephan
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Veröffentlicht 19.01.2015, 18:05 - 020 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [11798]

Zitat:
Kranfahrer postete
Hallo,

Das liegt wahrscheinlich daran, dass...

1) Der Kranfahrer kein Lehrberuf ist und gehört zu keiner Tarifgruppe an
2) Das eine Schulung und Kranschein nicht vorgeschrieben ist
3) Die Einweisung am Kran ist meist viel zu kurz.
4) Das Gehalt entspricht nicht dem eines Facharbeiters

1) Doch Ich bin in der IG Bau Abzweig Transport Verkehr
2) Doch, kommt drauf an wo du tätig wirst/bist.
3) stimmt nicht, bei einem verantwortungsbewusstem Unternehmen nicht.
4) Doch, sogar weit drüber....aber !! kommt auch wieder drauf an aus welchem Zweig du diesen Facharbeiter nimmst......
Ich zum Beispiel hab 3 Jahre gelernt zum Tiefbaufacharbeiter, hab jetzt zwar weniger Std Lohn aber weit mehr Netto am Ende vom Monat, und schau mal was der gelernte Tiefbaufacharbeiter verdient
___

Gruß
Stephan

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maiki
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Avatar von maiki
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Veröffentlicht 19.01.2015, 23:01 - 021 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [11799]
@Helmut:

Die DGUV 52 sagt zu den Voraussetzungen eines in Deutschland tätig werden wollenden Kranführer folgenes:

§ 29
Kranführer, Instandhaltungspersonal

(1) Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,

- die das 18. Lebensjahr vollendet haben, DA
- die körperlich und geistig geeignet sind,
- die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben DA
und
- von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.

Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Unternehmer den Kranführer schriftlich beauftragen.

(2) Absatz 1 gilt nicht für handbetriebene Krane.


DA zu § 29 Abs. 1 Nr. 1:

Die Vorschrift lässt den Einsatz jüngerer Personen als 18 Jahre zu Ausbildungszwecken unter Anleitung und ständiger Aufsicht durch erfahrene Personen zu.


DA zu § 29 Abs. 1 Nr. 3:

Zur Unterweisung gehören außer einer theoretischen Wissensvermittlung die Gelegenheit zum Erwerb einer ausreichenden Fahrpraxis sowie der Fähigkeit, Mängel zu erkennen, die die Arbeitssicherheit gefährden.

Turmdrehkranführer gelten als unterwiesen, wenn sie an der Prüfung nach der "Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss geprüfter Baumaschinenführer (Hochbau)" oder an einem Kranführerlehrgang nach dem BG-Grundsatz "Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern" (BGG 921) mit Erfolg teilgenommen haben. Siehe auch VDI 2194 "Auswahl und Ausbildung von Kranführern".


Das heißt, es reicht die nachgewiesene unterweisung auf den jeweiligen Kran mit dem du arbeiten möchtest.

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Helmut P.

aus Wien
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Avatar von Helmut P.
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Veröffentlicht 19.01.2015, 23:50 - 022 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [11800]
Danke "Maiki" für die Aufklärung, anscheinend ist dieses Thema Kranschein dann in Österreich strenger geregelt.
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maiki
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Avatar von maiki
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Veröffentlicht 20.01.2015, 09:51 - 023 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [11801]
Das ist wohl möglich, Helmut. Ich wohne im Nord-Westen Deutschlands und habe mich deswegen noch nie mit den Österreichischen Regeln befasst. ;-)
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Kranfahrer
Mobilkranfahrer
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Veröffentlicht 23.01.2015, 17:55 - 024 - in "Kranführer - Berufsstatus?" - [11803]
Mit Punkt 2 meinte ich, das es nicht vorgeschrieben ist das man ein Lehrgang beim TÜV oder Dekra besuchen muss. Die Unterweisung findet meist in der Firma von Kollegen statt. Man kann in den drei Wochen nicht alles lernen. Es gibt bei uns verschiedene Ansichten wie man den Kran aufbaut.

Ein Kollege meinte zu mir, das ich nicht immer zusätzlich Hölzer legen muss, wenn ich auf Platten abstütze. Ich lege die ja nicht zum Spaß, weil ich gerne Hölzer schleppe, sondern, damit die Stützzylinder nicht am Limit sind. Heißt doch, es soll noch ein Resthub von bis zu 15 mm drin verbleiben.

Ein Lehrgang wäre sicherlich nicht schlecht, aber seitens der Firma wohl nicht erforderlich. Wie z.B. Wahl des richtigen Anschlagmittels das nicht vom Kran ist. Heute wurde eine viel zu schwache Rundschlinge genommen, habe ich in der Dunkelheit nicht gesehen, womit angeschlagen wurde. Die Anschläger wiesen alle Schuld von sich, die haben aber das Mittel selbst ausgewählt und angeschlagen. Manche machen es sich wirklich einfach, der Kranführer hat immer Schuld.

Einer meinte, hätte Aussteigen müssen und das Anschlagmittel zu prüfen. Das mache ich gerne, wenn ich gefragt werde. Notfalls kann ich in der Tabelle nachschauen. Aber nicht erst Anschlagen, mich ziehen lassen und hinterher so zu tun, hätte ich sehen müssen. Die machen jeden Tag die gleiche Arbeit. Wie soll man so was Handhaben? In Zukunft werde ich das vom Kran nehmen.

Nach meiner Erfahrung liegen zwischen Theorie und Praxis Welten. Ein Kranführer kann nicht auf alles achten. Wenn zwei keine Ahnung haben und ein Anfänger dabei ist, passieren Fehler, die unter keinem Umständen passieren hätte dürfen. Weiß jetzt auch nicht ob man die Rundschlinge nun aussortieren muss.

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