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ADK-Fahrer

aus Berlin
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Veröffentlicht 14.02.2011, 13:48 - 000 - in "altes DDR-Recht" - [5976]
Hallo,
vielleicht kann sich noch der Eine oder Andere an den ADK 125-3 erinnern.
Wie ist das Teil auf die ostdeutschen Straßen gekommen?
Wurden schon zu ostens wegen der Gewichte Ausnahmegenehmigungen erteilt.
Ist bekannt, ob hier nicht nach dem Einigungsvertrag auf Ausnahmen nach STVZO § 34 verzicht werden kann.
___

Gewalt ist keine Lösung, nimm lieber einen größeren Hammer!

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~schwerlastzentrale


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Gast


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Veröffentlicht 14.02.2011, 23:02 - 001 - in "altes DDR-Recht" - [5978]
@ ADK-Fahrer

Ich fand hier was im Forum, was dich interessieren wird.

Gehe mal auf

"Einsatzplanung -Oldtimer Mobilkran und die Vorschriften"
Post 003-004 , vom 07.09.2007

Die auf dem Kran gezeigte Telefonnummer könnte dir weiterhelfen.
Viel Glück!


Der Beitrag wurde am 14.02.2011 um 23:23 Uhr von schwerlastzentrale editiert.
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ADK-Fahrer

aus Berlin
26 Beiträge




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Veröffentlicht 16.02.2011, 16:45 - 002 - in "altes DDR-Recht" - [5997]
Danke,
hab deinen Tip aufgegriffen.
Nr. paßt noch, Kran aber nicht mehr vorhanden. Sehr nettes Gespäch.
Tip aus PN: Mal seh´n was zurückkommt.
___

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