ADK-Fahrer aus Berlin 26 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 14.02.2011, 13:48 - 000 - in "altes DDR-Recht" - [5976]
Hallo, vielleicht kann sich noch der Eine oder Andere an den ADK 125-3 erinnern. Wie ist das Teil auf die ostdeutschen Straßen gekommen? Wurden schon zu ostens wegen der Gewichte Ausnahmegenehmigungen erteilt. Ist bekannt, ob hier nicht nach dem Einigungsvertrag auf Ausnahmen nach STVZO § 34 verzicht werden kann. ___ Gewalt ist keine Lösung, nimm lieber einen größeren Hammer! |
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~schwerlastzentrale Beiträge Gast Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 14.02.2011, 23:02 - 001 - in "altes DDR-Recht" - [5978]
@ ADK-Fahrer Ich fand hier was im Forum, was dich interessieren wird. Gehe mal auf "Einsatzplanung -Oldtimer Mobilkran und die Vorschriften" Post 003-004 , vom 07.09.2007 Die auf dem Kran gezeigte Telefonnummer könnte dir weiterhelfen. Viel Glück! Der Beitrag wurde am 14.02.2011 um 23:23 Uhr von schwerlastzentrale editiert. |
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(Gast) |
ADK-Fahrer aus Berlin 26 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 16.02.2011, 16:45 - 002 - in "altes DDR-Recht" - [5997]
Danke, hab deinen Tip aufgegriffen. Nr. paßt noch, Kran aber nicht mehr vorhanden. Sehr nettes Gespäch. Tip aus PN: Mal seh´n was zurückkommt. ___ Gewalt ist keine Lösung, nimm lieber einen größeren Hammer! |
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