ADK-Fahrer aus Berlin 26 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 14.02.2011, 13:37 - 000 - in "Kosten für Ausnahmen nach STVZO § 34 Abs. 4 u. 5" - [5975]
Hallo, hab gerade beim Landesamt für Bürger- u. Ordungaangelgenheiten in Berlin angerufen und wollte wissen, welche Gebühren in welcher Höhe auf mich zukommen, wenn ich meinen kleinen Kran auf die Straße lassen möchte. Antwort: keine Ahnung, kann ich nicht sagen (und irgendwo nachsehen anscheinend auch nicht). Jedenfalls hat das Teil zwei Achsen und eine davon 12 t und das Zul.GG begrägt 19,8 t. Also sind Ausnahmen notwendig. Dann muß angeblich noch geprüft werden, ob ich auch eine Genehmigung nach § 29 Abs. 3 benötige. Auf der Internetseite kein Durchkommen zu den Gebührenordungen, daher die Frage ob jemand evtl. Angaben machen kann. ___ Gewalt ist keine Lösung, nimm lieber einen größeren Hammer! |
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