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Kran-Forum » Recht, Gesetz und Vorschriften » Kosten für Ausnahmen nach STVZO § 34 Abs. 4 u. 5 » Threadansicht

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ADK-Fahrer

aus Berlin
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Veröffentlicht 14.02.2011, 13:37 - 000 - in "Kosten für Ausnahmen nach STVZO § 34 Abs. 4 u. 5" - [5975]
Hallo,
hab gerade beim Landesamt für Bürger- u. Ordungaangelgenheiten in Berlin angerufen und wollte wissen, welche Gebühren in welcher Höhe auf mich zukommen, wenn ich meinen kleinen Kran auf die Straße lassen möchte.
Antwort: keine Ahnung, kann ich nicht sagen (und irgendwo nachsehen anscheinend auch nicht).
Jedenfalls hat das Teil zwei Achsen und eine davon 12 t und das Zul.GG begrägt 19,8 t.
Also sind Ausnahmen notwendig.
Dann muß angeblich noch geprüft werden, ob ich auch eine Genehmigung nach § 29 Abs. 3 benötige.
Auf der Internetseite kein Durchkommen zu den Gebührenordungen, daher die Frage ob jemand evtl. Angaben machen kann.
___

Gewalt ist keine Lösung, nimm lieber einen größeren Hammer!

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