SpitzenWetter Kfz-Schlosser, Berufskraftfahrer, Autokranführer, Außendienstmitarbeiter für Projektplanung und Vertrieb, Qualitätssicherung 57 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 23.07.2010, 20:07 - 000 - in "EN 13000 Überbrücken erlaubt" - [5327]
Hallo zusammen, ich war im Juni 2010 auf einem Seminar der BGV in Haan (Sicherheitslehrgang für Einsatzplaner in Autokranunternehmen). Unter vielen anderen Themen, wurden die markantesten Änderungen der Maschinenrichtlinie DIN EN 13000 erörtert. Referent war unter andern Herr B. (der dürfte jedem in der Kranbranche bekannt sein). Es wurde die neue LMB mit Warnlampen, Schlüsselschalter USW beschrieben: In der Kranführerkabine befindet sich immer noch ein LMB-Überbrückungsschlüssel, mit dem man nach Erreichen der 75% DIN Abschaltung diese überbrücken kann und so 10% über diesen Wert hinaus weiter arbeiten kann. Erst nach meinem mehrfachen energischen Nachfragen: ob das Überbrücken dieses Schlüsselschalters ein Gesetzeskonformer Vorgang sei, gab Herr B., zu meinem Erstaunen die Antwort: Ja! Das bedeutet, dass der Kranfahrer, wenn er einen Kran mit der neusten LMB bedient diesen überbrücken darf und völlig legal die ca. 85%-Werte fahren darf. Zunächst waren nach dieser Antwort alle anwesenden Außendienstler sprachlos, ich eingeschlossen. Bis zu diesem Zeitpunkt war mir die Tragweite der Normänderung nicht bewusst. Wie weit ist das in Euer Bewusstsein vorgedrungen ? Gruß SpitzenWetter ___ Unfälle zu vermeiden, setzt voraus seine eigenen Fehler einzugestehen und daraus zu lernen!!! -> ein Weißer aus dem Abendland. Der Beitrag wurde am 11.11.2010 um 07:41 Uhr von SpitzenWetter editiert. |
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Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 23.07.2010, 21:36 - 001 - in "EN 13000 Überbrücken erlaubt" - [5328]
Hallo Kranmänner, hallo Spitzen Wetter. Zu DIN-EN-13000, sage ich mal, es wird alles nicht so heiss gegessen, wie es gekocht wird!! Ein Kranfahrer wird immer mal wieder überbrücken müssen.!! Die 75-%-DIN-Abschaltung ist zwar richtig, auch wichtig, und auch gut, aber die Realität im täglichen Einsatz, sieht doch etwas anders aus. Eine Auslastung von 85-% ist auch zu vertreten. (Gesetzeskonform) Viel wichtiger ist meiner Meinung nach eine gute und fundierte Ausbildung der Autokranfahrer! Es wird Zeit, das der Lehrberuf "Autokranfahrer" mit richtiger Lehrzeit, Ausbildung und Abschlussprüfung und Facharbeiterbrief zu "Pflicht "wird!! Es fahren viel zu VIEL ungelernte Fahrer auf solchen Geräten rum. Qualifizierung des Personals, ist durch "keine" Sicherheitstechnik zu ersetzen.!! Kranunfälle sind sehr oft auf Fehler und Fehleinschätzungen des Bedienpersonals zurückzuführen. Jeder Handwerker braucht eine Berufsausbildung, um seinen Beruf ausüben zu dürfen, und so muss das in unserem" Beruf" auch zu Pflicht werden. Zusammen mit einer guten Berufsausbildung , und neuster LMB-Technik, und betrieblicher Weiterbildung, wären wir auf einem sicheren und gutem Weg! Die Überbrückung der LMB, bis zu 85%, wird im Schadenfall warscheinlich trotzdem zu Diskussionen führen. ___ Gruss |
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SpitzenWetter Kfz-Schlosser, Berufskraftfahrer, Autokranführer, Außendienstmitarbeiter für Projektplanung und Vertrieb, Qualitätssicherung 57 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 30.07.2010, 18:54 - 002 - in "EN 13000 Überbrücken erlaubt" - [5350]
Hallo Kranfahrer-Meik, das Überbrücken der Krane, die mit der alten LMB bestückt sind, auch bis zu den 85%-Werten, ist und bleibt verboten. Lediglich die Krane, die mit der "neuen" LMB ausgestattet sind dürfen, aber nur mit dem Schlüsselschalter, der in der OW-Kabine ist, überbrückt werden. Nur das ist gesetzeskonform. Ich gebe dir vollkommen Recht, wenn du sagst, dass immer mal wieder überbrückt werden muss aber wirklich nur, wenn man dann genau weiß, was man gerade tut. Eine Ausbildung zum Beruf des Autokranführers, würde diese Anforderung erfüllen. Es ist sicher jedem klar, dass wenn der Schlüssel gedreht wird, der Kran und alles was sich ringsherum befindet, in diesem Moment in der vollen Verantwortung des Kranführers liegt. Während meines Lehrgangs wurde, seitens Herrn B., ebenfalls die Ausbildung zum Beruf des Kranführers angesprochen. Es wird wohl zur Zeit ernsthaft darüber verhandelt. Im Gespräch ist eine 3 oder 3 1/2 jährige Ausbildungszeit. Wie lange es noch dauert ist wohl noch nicht ab zu sehen auch nicht ob es überhaupt dazu kommt. Aber der Anfang ist zumindest gemacht und man kann erkennen, dass die Notwendigkeit einer solchen Ausbildung erkannt wurde. ___ Unfälle zu vermeiden, setzt voraus seine eigenen Fehler einzugestehen und daraus zu lernen!!! -> ein Weißer aus dem Abendland. Der Beitrag wurde am 11.11.2010 um 07:43 Uhr von SpitzenWetter editiert. |
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Veröffentlicht 30.07.2010, 19:53 - 003 - in "EN 13000 Überbrücken erlaubt" - [5351]
Hallo Spitzen Wetter. Sehe ich auch so, schau mal im Forum unter Kranfahrer-Kranfahrerausbildung, da hatten wir das Thema gerade. Auf Grund der grossen Verantwortung, und Haftung, die wir ausgebildeten Kranfahrer täglich haben, müssten meiner Meinung nach schnellstens eine Basis für die Berufsausbildung, den Beruf, mit allem Drumm und Drann geschaffen werden, damit auch eine dem Beruf gerechte Bezahlung verankert wird. Fest steht auch, dass wir in dieser Brange um eine ständige Weiterbildung nicht herumkommen. Solange nichts passiert beim Überbrücken, ist es ja auch kein Thema. Die Verantwortung liegt selbsverständlich immer bei uns!! ___ Gruss |
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Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.07.2010, 00:30 - 004 - in "EN 13000 Überbrücken erlaubt" - [5353]
http://www.stuttgart.ihk24.de/servicemarken/Verkehrswirtschaft/Recht_und_Fair_Play_im_Verkehrsgewerbe/Gesetzestexte_und_sonstige_Verordnungen/Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz/Berufskraftfahrer-Qualifikation.jsp#3 ___ Gruss |
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TDKv Dienstleister für Kranvermieter aus Detmold 1101 Beiträge Admin ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.07.2010, 10:35 - 005 - in "EN 13000 Überbrücken erlaubt" - [5357]
Bitte nicht alle Themen durcheinander diskutieren, sonst findet man hinterher nichts mehr wieder. Zum Thema Kranfahrerausbildung bitte hier entlang. Hier jetzt bitte weiter zum Thema DIN EN 13000 - Überbrücken erlaubt. ___ Carsten Thevessen
Der Beitrag wurde am 31.07.2010 um 10:40 Uhr von TDKv editiert. |
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Veröffentlicht 31.07.2010, 16:59 - 006 - in "EN 13000 Überbrücken erlaubt" - [5363]
Hallo, zu-004 u. 005, Auf dieser Seite -"Recht-Gesetz,u. Vorschriften", hatte ich gedacht, kann das "Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz" nicht ganz so falsch plaziert sein, oder ?? Sorry!! ___ Gruss |
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TDKv Dienstleister für Kranvermieter aus Detmold 1101 Beiträge Admin ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.07.2010, 18:03 - 007 - in "EN 13000 Überbrücken erlaubt" - [5364]
Das stimmt schon, ist auch kein Problem. Ich möchte nur verhindern, dass - übertrieben gesagt - in jedem Topic alles diskutiert wird. :) ___ Carsten Thevessen
Der Beitrag wurde am 31.07.2010 um 18:50 Uhr von TDKv editiert. |
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Mneun 7 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 11.08.2010, 16:52 - 008 - in "EN 13000 Überbrücken erlaubt" - [5422]
Hallo, ihr solltet mal bei Gelegenheit die entsprechenden Kapitel in der DIN EN 13000 lesen. Darin heißt es (Abschnitt 4.2.6.3.3), dass zwei Sonderfälle wie folgt abgedeckt sein müssen: a) Ein Rüststaster, mit dem die Tragfähigkeit um 10% erhöht werden kann, darf vorgesehen werden für Montage-/Demontagevorgänge und für besondere Betriebszustände, wie z.B. Selbstblockade der Überlastsicherung. b) Eine Überbrückungseinrichtung (außerhalb der Kabine und abschließbar) für den Ausfall von Komponeten der Überlastsicherung oder für Notsituationen. Wenn eine dieser Möglichkeiten benutzt wird, müssen gleichzeitig die Geschwindigkeiten der Kranbewegungen erheblich reduziert werden (bis auf 15%). Außerdem muss jede Benutzung dieser Einrichtungen von einem Datenaufzeichnungsgerät erfasst werden. Für den normalen Kranbetrieb ist die Benutzung verboten. Es wird ja wohl auch kaum einer mit 15% der Geschwindigkeiten arbeiten wollen oder die Nachprüfung der Manipulation mit dem Aufzeichnungsgerät riskieren. An SpitzenWetter: Sollte Herr B. wirklich so etwas gesagt haben und du hast ihn nicht falsch vestanden, dann ist das ein Sicherheitsrisiko! In diesem Fall sollte er sich dringend nachschulen lassen. Der Beitrag wurde am 11.08.2010 um 17:02 Uhr von Mneun editiert. |
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SpitzenWetter Kfz-Schlosser, Berufskraftfahrer, Autokranführer, Außendienstmitarbeiter für Projektplanung und Vertrieb, Qualitätssicherung 57 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 17.09.2010, 20:09 - 009 - in "EN 13000 Überbrücken erlaubt" - [5528]
Hallo Kranfahrergemeinde, Hallo Mneun, lesen kann ich auch, die Interpretation des Gelesenen ist jedoch jedem selbst überlassen. Herr B. war nach eigener Aussage selbst an der aktuellen Formulierung der EN13000 beteiligt. Gerade weil ich vorher Deiner Meinung war, habe ich ja mehrmals hintereinander gezielt gefragt. Ich vermute, dass Herr B. mehr weiß als er sagte, nähmlich, dass mit der neune EN13000, in Zukunft, ein Übergang stattfindet zu einer vereinheitlichten 85% Auslastungsgrenze der Autokran LMB. Beste Grüße SpitzenWetter ___ Unfälle zu vermeiden, setzt voraus seine eigenen Fehler einzugestehen und daraus zu lernen!!! -> ein Weißer aus dem Abendland. Der Beitrag wurde am 23.12.2010 um 19:34 Uhr von SpitzenWetter editiert. |
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Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 17.09.2010, 21:10 - 010 - in "EN 13000 Überbrücken erlaubt" - [5529]
Hallo SpitzenWetter, zu-009-,-- (Jetzt hast du mich "Neugierig" gemacht!!) ,hast du eventuell zu der -EN-13000-, und den Aussagen des Herrn Birkenstock, etwas schriftliches, oder wo können wir eventuell nachlesen!!??? Alte-LMB - 75% ....... (Übergangslösung ??) Neue-LMB -85%....... Du hast wohl Recht mit deiner Vermutung, dass Herr Birkenstock, mehr weiss, als er momentan sagt. (EU-Angleichung-??) Müssen wir wohl mal etwas "Recherchieren" müssen!! Wenn Übergangslösung, ab wann, ect. (wie ??) ___ Gruss |
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SpitzenWetter Kfz-Schlosser, Berufskraftfahrer, Autokranführer, Außendienstmitarbeiter für Projektplanung und Vertrieb, Qualitätssicherung 57 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 17.09.2010, 22:10 - 011 - in "EN 13000 Überbrücken erlaubt" - [5530]
Hallo Kranfahrer-Meik, das mit den 85% ist, wie ich erwähnte, lediglich eine Vermutung, die sicherlich, hinsichtlich der Vereinheitlichung des EU-Rechts, begründet ist. Eine offizielle Bestätigung dazu, ist mir bisher nicht bekannt. Ich werde aber Herrn B. noch einmal schriftlich anfragen, ob er zu seinen Aussagen in unserer BG-Schulung: ("Sicherheitslehrgang für Einsatzplaner in Autokranunternehmen" in Haan 2010) auch schriftlich steht. Gute Nacht SpitzenWetter ___ Unfälle zu vermeiden, setzt voraus seine eigenen Fehler einzugestehen und daraus zu lernen!!! -> ein Weißer aus dem Abendland. Der Beitrag wurde am 11.11.2010 um 07:42 Uhr von SpitzenWetter editiert. |
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Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 17.09.2010, 22:31 - 012 - in "EN 13000 Überbrücken erlaubt" - [5531]
@ SpitzenWetter. Das wäre sehr gut!! Ich kümmere mich auch noch mal entsprechend!! ___ Gruss |
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Mneun 7 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 05.10.2010, 17:18 - 013 - in "EN 13000 Überbrücken erlaubt" - [5582]
Hallo zusammen, weil ich einen Teil der Diskussion nicht nachvollziehen kann, ich möchte mich doch noch Mal einmischen und versuchen ein paar Dinge genauer zu betrachten (das Meiste wisst ihr sicher sowieso schon). Die EN 13000 legt nicht die Tragfähigkeit der Krane fest. Hier sind nur die Normen zusammengestellt, nach denen ein Kran berechnet und geprüft werden muss. Für die Ermittlung der Tragfähigkeit gibt es andere Normen einmal für die Statik und einmal für die Standsicherheit. Aus einer ergibt sich dann, welche Last an den Kran angehängt werden kann. Der Lastmomentbegrenzer ist nur eine Einrichtung die garantieren soll, dass die berechneten Werte nicht überschritten werden. Wenn ihr von 75% oder 85% redet, meint ihr sicher die Ausnutzung der Standsicherheit (Kipplast). Die ist seit Jahrzehnten weder 85% noch 75%. Seit langen gilt z.B. für einen Raupenkran oder einen abgestützten Kran (wenn wir mal von der Tragfähigkeit bzw. Nennlast ausgehen): "Prüflast ist Nennlast mal 1,25 plus 0,1 mal Ausleger-Spitzengewicht". Das bedeutet umgekehrt, wenn der Ausleger ein Gewicht von Null hätte, ergäbe das eine zulässige Ausnutzung von 80%. Da der Ausleger aber ein Gewicht hat, kommt im Endeffekt immer irgend ein Wert in der Größenordnung ungefähr zwischen 78% und 75% (oder sogar weniger) dabei heraus, je nach Radius, Last und Auslegergewicht. Änderungen daran sind, so viel ich weiß, nicht geplant. Es gibt nur in Zukunft die DIN EN 13001 für die Statik und die ändert daran auch nichts. Was die EU-Angleichung betrifft: Die hat bereits durch die Einführung der EN 13000 im Jahr 2004 stattgefunden. Nur der Abschnitt "Überlastsicherung" war noch bisher nicht gültig. Die neue Ausgabe von 2010 - hauptsächlich mit neuem Text zu diesem Thema - wird in Kürze in der gesamten EU offiziell eingeführt. Zum Schluss noch eine Anmerkung: Die Interpretation von Vorschriften und Normen kann nicht jedem selbst überlassen sein. Wenn sie jeder nach seinem Geschmack auslegen könnte, wären die Vorschriften überflüssig. Sie müssen schon wörtlich genommen werden. Gruß aus Düsseldorf |
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Veröffentlicht 05.10.2010, 18:18 - 014 - in "EN 13000 Überbrücken erlaubt" - [5583]
Hallo Mneun, "Zum Schluss noch eine Anmerkung: Die Interpretation von Vorschriften und Normen kann nicht jedem selbst überlassen sein. Wenn sie jeder nach seinem Geschmack auslegen könnte, wären die Vorschriften überflüssig. Sie müssen schon wörtlich genommen werden." Was du schreibst, gefällt mir, bin ziemlich deiner Meinung. Wir sollten uns mit diesem neuen Gesetzestext, "wenn er dann vorliegt", noch mal eingehend beschäftigen. ___ Gruss |
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Mneun 7 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 05.10.2010, 18:50 - 015 - in "EN 13000 Überbrücken erlaubt" - [5584]
Der Text kostet beim Beuth-Verlag über 200 Euro. Ich finde es ziemlich mies, dass man in Deutschland nicht für einen vernünftigen Preis an ein Dokument herankommt, das so wichtige Informationen für den Beruf enthält. Meine Ausgabe darf ich leider nicht kopieren. Wenn ihr aber bestimmte Fragen habt, bin ich gerne bereit zu antworten (wenn ich kann und die Zeit dazu habe). Ich habe auch bis zur Ausgabe 2004 beim Verfassen des Textes mitgemacht. nochmals Gruß aus Düsseldorf |
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Veröffentlicht 07.11.2010, 19:05 - 016 - in "EN 13000 Überbrücken erlaubt" - [5633]
Hallo, in Treat 011 habe ich angekündigt Herrn B. BG Verkehr wegen seiner Aussagen bezüglich der Überbrückung der LMB anzuschreiben. Das habe ich auch getan. Leider habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Ich werde es aber noch einmal versuchen. Im Abschnitt 4.2.6.3.2 "Überlastsicherung" der EN13000 steht unter Anderem: "Die Überlastsicherung muss bei der geringst möglichen Arbeitsgeschwindigkeit zwischen 100% und 110% der Tragfähigkeit wirksam werden. Diese TOLERANZEN gelten für die komplette im Kran installierte Einrichtung." Im Folgenden Abschnitt ist auch von einer "Toleranzüberschreitung" die Rede und wenn die Festigkeit des Tragwerks und die erhöhte Standsicherheit vorhanden ist auch größere Toleranzen zulässig sind. Ich folgere daraus, dass innerhalb dieser 10% Standarttoleranz gearbeitet werden darf. Was meint Ihr? Gruß SpitzenWetter ___ Unfälle zu vermeiden, setzt voraus seine eigenen Fehler einzugestehen und daraus zu lernen!!! -> ein Weißer aus dem Abendland. Der Beitrag wurde am 07.11.2010 um 19:07 Uhr von SpitzenWetter editiert. |
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Veröffentlicht 07.11.2010, 21:59 - 017 - in "EN 13000 Überbrücken erlaubt" - [5634]
Hallo -SpitzenWetter, Schön von dir was zu lesen, hast es nicht vergessen!! Du schreibst..." "Im Folgenden Abschnitt ist auch von einer "Toleranzüberschreitung" die Rede und wenn die Festigkeit des Tragwerks und die erhöhte Standsicherheit vorhanden ist auch größere Toleranzen zulässig sind." Wenn die besagte erhöhte Festigkeit des Tragwerkes, und die erhöhte Standsicherheit vorhanden sind, das heisst, dass dieses erst einmal geprüft und nachgewiesen sein müsste!?? ( So verstehe ich es!?) Herr B., von der BG, wird ja wohl noch mal antworten!?? Versuchen wir mal noch etwas zu erfahren. Schönen Sonntag noch. ___ Gruss |
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Veröffentlicht 08.11.2010, 16:21 - 018 - in "EN 13000 Überbrücken erlaubt" - [5642]
Hallo Meik, wortwörtlich steht direkt auf den oben zitierten Abschnitt folgend: "Falls höhere Toleranzen vorliegen, müssen diese durch zusätzliche Festigkeit des Tragwerks und durch erhöhte Standsicherheit kompensiert werden, sodass das gleiche Sicherheitsniveau wie mit den oben angegebenen Standarttoleranzen erreicht wird. Die Größe der Toleranzüberschreitung muss in der Krandokumentation festgehalten werden." Gruß SpitzenWetter ___ Unfälle zu vermeiden, setzt voraus seine eigenen Fehler einzugestehen und daraus zu lernen!!! -> ein Weißer aus dem Abendland. |
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Mneun 7 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 14.11.2010, 18:23 - 019 - in "EN 13000 Überbrücken erlaubt" - [5654]
Hallo zusammen, zum Thema "Toleranzüberschreitung" wäre folgendes zu ergänzen. Um die Sache endgültig zu klären, möchte ich den Abschnitt 4.2.6.3.2 in der EN 13000 mal anders formulieren: Wenn in einen Kran (aus welchem Grund auch immer) eine Überlastsicherung mit einer größeren Toleranz eingebaut wird, wie normalerweise vorgeschrieben ist, muss anhand der Statik und der Standsicherheitsberechnung geprüft werden, ob die geforderten Sicherheiten (z.B. nach der EN 13001 und ISO 4305) auch damit noch eingehalten werden. Je nach dem Ergebnis der Prüfung müssen evtl. Verstärkungen und/oder Verbesserungen an der Standsicherheit (z.B. Gegengewichtserhöhung) vorgenommen werden. Nur dann ist eine größere Toleranz erlaubt und die muss dann in der Dokumentation festgehalten werden. Leider ist der Satz im Abschnitt 4.2.6.3.2 etwas kompliziert ausgefallen. Ursache ist der engliche Urtext, das Normungsdeutsch und der Zwang sich kurz auszudrücken. Übrigens sollte man das Wort Toleranz auch wörtlich nehmen. Mal ganz kleinlich betrachtet, bedeutet das Wort nichts anderes als der zulässige Fehler eines Messgerätes und auf keinen Fall, dass man sie von vornherein einplanen und ausnutzen sollte. Gruß aus Düsseldorf |
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~KranFahrer Beiträge Gast Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 22.12.2010, 07:53 - 020 - in "EN 13000 Überbrücken erlaubt" - [5723]
Was hat das mit dem Kranfahrer zu tun? |
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(Gast) |
Mneun 7 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 27.12.2010, 17:00 - 021 - in "EN 13000 Überbrücken erlaubt" - [5759]
Das hat was mit dem hier behandelten Thema zu tun und manchen Kranfahrer scheint sowas auch zu interessieren. |
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Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 27.12.2010, 17:19 - 022 - in "EN 13000 Überbrücken erlaubt" - [5760]
@Mneun Richtig!! Jedoch leider immer noch zu wenige! Das ist aber der kleine feine Unterschied, zwischen Profis, gelernten Facharbeitern, und denen, die lieber nichts dazulernen wollen, und hoffen es bliebe alles so wie es ist. ___ Gruss |
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