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ADK-Fahrer

aus Berlin
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Veröffentlicht 20.06.2009, 13:24 - 000 - in "Ärztliche Untersuchungen ab dem 50 u.a." - [4457]
Hallo,
ich hab noch den grauen Lappen und muß mich nun mit Fahrerkarte und dann wohl auch dieser EU-Plastikkarte auseinandersetzen.
Wer kann mir Auskünfte zu folgenden Fragen geben?
- Fahrerkarte wirklich nur in Verbindung mit EU-Plastikkarte?
- Gültigkeit Klasse 2 (neu CE) dann nur noch bis zum 50.?
- ab 50. alle paar Jahre zum Arzt?
- gibt es einen Bestandsschutz für Altführerscheine?

Was für Erfahrungen habt Ihr gemacht?
Ich hab schon so viele Versionen gehört, wer weiss wie es wirlich läuft?

Viele Grüße
___

Gewalt ist keine Lösung, nimm lieber einen größeren Hammer!

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zonk


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Veröffentlicht 20.06.2009, 20:31 - 001 - in "Ärztliche Untersuchungen ab dem 50 u.a." - [4465]
Hallo,

wir mußten uns Anfang des Jahres die Fahrerkarte holen und ich mußte meinen rosanen Schein abgeben und die Plastikkarte nehmen um die Fahrerkarte zu bekommen. Die Gültigkeit wurde in der Karte für CE bis zu meinen 50. eingetragen, also muß ich dann zum Arzt und dann aller 5 Jahre.

Gruß Andre

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~Andreas


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Veröffentlicht 25.06.2009, 18:52 - 002 - in "Ärztliche Untersuchungen ab dem 50 u.a." - [4474]
Tach zusammen!

Kleine Randbemerkung zum Thema ärztliche Untersuchung:
Wer seinen Schein bei der Bundeswehr gemacht hat und diesen dann überschreiben lassen will, muss seit der Neuregelung (Umstellung der Klassen von 3 auf B ...) von Anfang an alle 5 Jahre zum Arzt! Ist mir so ergangen!


Gruß

Andreas

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Spot


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Veröffentlicht 25.06.2009, 19:09 - 003 - in "Ärztliche Untersuchungen ab dem 50 u.a." - [4475]
Das ist nicht ganz richtig. Ich denke Du meintest die Führerscheinklasse (2) auf CE. Für die alte Klasse 3 (jetzt Klasse B) gild diese Regel alle 5 Jahre zum Arzt nicht. Auch nicht für die Klassen M, T, C1, C1E. (War füher halt einfacher mit der Klasse 3). Sonden nur für C und CE. Aber beim BUND mußt Du halt für alle Führerscheine ( mit Ausnahme für die Klasse F ) alle 5 Jahre zur ärztlichen Untersuchung.
Benötigst Du die deinen Führerschein mit der Klasse CE beruflich, sind die ganzen Kosten Lohnsteuerlich absetzbar.

Gruß Spot
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Lass das mal den Pappa machen


Der Beitrag wurde am 25.06.2009 um 19:14 Uhr von Spot editiert.
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~Andreas


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Veröffentlicht 25.06.2009, 20:31 - 004 - in "Ärztliche Untersuchungen ab dem 50 u.a." - [4476]
Hallo Spot!

Das mit "Klasse 3 auf B" hatte ich zur Veranschaulichung der Neuregelung geschrieben! Ansonsten hast du vollkommen recht gilt das nur für die Umschreibung der Klassen C/CE von Bund auf Zivil!! Und genau das habe ich auch gemeint!


Gruß

Andreas

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ADK-Fahrer

aus Berlin
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Veröffentlicht 26.06.2009, 19:49 - 005 - in "Ärztliche Untersuchungen ab dem 50 u.a." - [4477]
Hallo,
wie ist es denn nun mit einem evtl. Bestandsschutz.
Kann ja wohl nicht sein, daß die Bedingungen nachträglich geändert werden.
Als ich vor 24 Jahren die Klasse 2 gemacht habe war von ärztlichen Untersuchungen jedenfalls nicht die Rede.
Hat einer von Euch versucht einen auf Bestandsschutz zu machen?
Die Kosten und die Lauferei sind ja auch nicht zu verachten.

Viele Grüße
ADK-Fahrer
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Spot


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Veröffentlicht 27.06.2009, 12:22 - 006 - in "Ärztliche Untersuchungen ab dem 50 u.a." - [4478]
Mit dem Bestandsschutz ist das so eine Sache. Der gild nur bis zum 50 Lebensjahr. Ab da tritt die Fünfjahresregelung in kraft. Danach mußt Du alle fünf Jahre zum Arzt. Gleiches gild wenn wenn Du eine Fahrerkarte benötigst.
Bei der Umschreibung sind die Behörden auch schon besser geworden. Die Schreiben alles um, was Du fahren darfst.
Wenn Du eine gute Firma hast, übernimmt dein Chef die Kosten für die Untersucheungen und die anfallenden Gebühren. Ansonsten kannst du diese entstehenden Kosten auch im Lohnsteuererklärung ansetzen.

Gruß Spot
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ADK-Fahrer

aus Berlin
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Veröffentlicht 28.06.2009, 15:02 - 007 - in "Ärztliche Untersuchungen ab dem 50 u.a." - [4481]

Zitat:
Spot postete
Mit dem Bestandsschutz ist das so eine Sache. Der gild nur bis zum 50 Lebensjahr. Ab da tritt die Fünfjahresregelung in kraft. Danach mußt Du alle fünf Jahre zum Arzt. Gleiches gild wenn wenn Du eine Fahrerkarte benötigst.

Hallo Spot,
was Du schreibst ist die nachträglich erlassene gesetzliche Regelung.
Was hat das mit einem Bestandsschutz zu tun?

Ist Dir bekannt, wo das mit dem 50. stand, als Du den Führerschein gemacht hast.
Ich habe keinen Schimmer.
Ich bin jetzt 45, ohne Fahrerkarte, und will nun für mich klären, ob es einen Sinn macht dagegen anzustinken oder die bittere Pille einfach zu schlucken.

Hier nochmal die Frage an alle:
Hat jemand versucht dagegen vorzugehen und welche Erfahrungen wurden dabei gemacht?
Lassen wir uns in Deutschland noch immer lächelnd zur Schlachtbank führen und alles gefallen?

Viele Grüße
ADK-Fahrer
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Der Beitrag wurde am 28.06.2009 um 15:06 Uhr von ADK-Fahrer editiert.
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Henry


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Veröffentlicht 29.06.2009, 18:52 - 008 - in "Ärztliche Untersuchungen ab dem 50 u.a." - [4482]
Hi ADK-Fahrer!

Mal bescheidene Frage: Was willst du mit dieser dussligen Fahrerkarte? Musst du bei euch in der Firma LKW fahren? Für den Kran brauchst du doch so´n Sch ... ding nicht.
Ich wage zu behaupten, dass es von Landkreis zu Landkreis unterschiedlich ist. Mir ist so, als wenn ich das irgendwo gelesen habe. Kennst du nicht einen Fahrlehrer? Denn ich denke, das dieser dir eine Auskunft geben kann, mit der du auch was anfangen kannst. Zu den Behörden würde ich mit deinem Problem nicht unbedingt gehen. Weißt ja - bloß keine schlafenden Hunde wecken.

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Spot


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Veröffentlicht 30.06.2009, 20:11 - 009 - in "Ärztliche Untersuchungen ab dem 50 u.a." - [4485]
Henry,
das Probelm mit der Fahrerkarte betrifft uns in der Kranbranche sehr wohl. Denn bei den neueren Afbaukranen, benötigst du sehr wohl eine Fahrerkarte. Wenn ich unseren Aufbaukran spazieren fahren will/muß, dann benötigst muß ich dem blöden Apparat über meinen Kopf meine Fahrerkarte zu fressen geben. Aber bei uns hat die Firma die Kosten übernommen.
___

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~Gast


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Veröffentlicht 30.06.2009, 21:37 - 010 - in "Ärztliche Untersuchungen ab dem 50 u.a." - [4487]

Zitat:
Spot postete
Henry,
das Probelm mit der Fahrerkarte betrifft uns in der Kranbranche sehr wohl. Denn bei den neueren Afbaukranen, benötigst du sehr wohl eine Fahrerkarte. Wenn ich unseren Aufbaukran spazieren fahren will/muß, dann benötigst muß ich dem blöden Apparat über meinen Kopf meine Fahrerkarte zu fressen geben. Aber bei uns hat die Firma die Kosten übernommen.

Da es eine selbstfahrende Arbeitsmaschine ist, hätte ein "alter" analoger Tacho es auch getan. Digitaler Tacho ist da keine Vorschrift. Das ist bei der Bestellung wohl schief gegangen.

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Henry


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Veröffentlicht 01.07.2009, 21:11 - 011 - in "Ärztliche Untersuchungen ab dem 50 u.a." - [4489]
Hi ADK-Fahrer.

A ha, Aufbaukran. Das ist natürlich was Anderes. Die Dinger haben wir auch. Aber bis jetzt habe ich mich erfolgreich und diese Karte gedrückt und der Alte weiß, das ich mir so Dingen nicht an die Backe nagel. Ich habe genug zu mit dem Mobilkran zu tun und LKW bin ich lange genug gefahren, muss ich nicht mehr haben.

Ich hoffe mal, dass du mit deinem Problem wenigstens ein bisschen weiter gekommen bist?

Gruß!

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Spot


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Veröffentlicht 01.07.2009, 21:20 - 012 - in "Ärztliche Untersuchungen ab dem 50 u.a." - [4490]
Das siehst du falsch. Denn den Unterwagen mußt du dem Kranhersteller selber anliefern. Und da es sich hier um einen Handelsüblichen LKW also ein stinknormales Nutzfahrzeug als unterwagen handelt, wird kein Hersteller wie Mercedes, Scania, MAN usw. einen analogen Tacho mehr einbauen. Auch wenn du dem Nutzfahrzeugbauer bei der Bestellung beweisen kannst, daß da ein Kran drauf gebaut wird, wird der trotzdem einen Digitalen Fahrtenschreiber (da er keinen anderen mehr verbauen darf) verbauen.
Das liegt an der EU und ihrer Verordnungen.

Und deshalb benötigst du immer eine neue Fahrerkarte.
___

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ADK-Fahrer

aus Berlin
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Veröffentlicht 02.07.2009, 11:19 - 013 - in "Ärztliche Untersuchungen ab dem 50 u.a." - [4492]
Hi,
danke für die rege Teilnahme.
Leider stellt sich bei mir die Frage mit der Fahrerkarte nicht, da ich auch LKW fahren muß.
Um diese Karte komme ich nicht drumrum.
Die Frage ist ja eigentlich, was den Bestandsschutz der alten Führerscheine betrifft und die ärztlichen Untersuchen ab dem 50..
Hat anscheinend noch keiner versucht da was zu machen - ODER???
Können die überhaubt hinterher die Regeln ändern?
___

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Henry


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Veröffentlicht 02.07.2009, 18:57 - 014 - in "Ärztliche Untersuchungen ab dem 50 u.a." - [4495]

Zitat:
Spot postete
Das siehst du falsch. Denn den Unterwagen mußt du dem Kranhersteller selber anliefern. Und da es sich hier um einen Handelsüblichen LKW also ein stinknormales Nutzfahrzeug als unterwagen handelt, wird kein Hersteller wie Mercedes, Scania, MAN usw. einen analogen Tacho mehr einbauen. Auch wenn du dem Nutzfahrzeugbauer bei der Bestellung beweisen kannst, daß da ein Kran drauf gebaut wird, wird der trotzdem einen Digitalen Fahrtenschreiber (da er keinen anderen mehr verbauen darf) verbauen.
Das liegt an der EU und ihrer Verordnungen.

Und deshalb benötigst du immer eine neue Fahrerkarte.

Haben vor ca. 8 Wochen nagelneuen Liebherr LTF bekommen und nix mit digitalen Tacho, schön analog.
Unsere Ladekrane (oder wie die Dinger heissen) haben aber digitalen Tacho.

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Spot


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Avatar von Spot
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Veröffentlicht 14.07.2009, 17:48 - 015 - in "Ärztliche Untersuchungen ab dem 50 u.a." - [4504]
Du kannst den Digitalen Tacho auch wieder umrüsten. Das ist auch kein Problem.
Nur eine Gldfrage, da dann alles an Prüfungen wieder fällig wird. Tachoprüfung usw. müssen dann erneut gemacht werden. Und für manche Betriebe ist es dann einfacher / kostengünstiger, wenn man den Digitalen dann drin läßt und einfach das Personal mit Fahrerkarte ausrüstet.
___

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Henry


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Veröffentlicht 14.07.2009, 19:05 - 016 - in "Ärztliche Untersuchungen ab dem 50 u.a." - [4506]
Hi Spot!

Man lernt ja nie aus, denn habe ich noch nicht gehört, dass diesen digitalen ... rausschmeissen kann. Aber gut zu wissen.

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Airhook


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Veröffentlicht 30.12.2009, 17:05 - 017 - in "Ärztliche Untersuchungen ab dem 50 u.a." - [5030]
Tja Freunde,
So ist das dann, wenn man den Idioten in Brüssel und Straßburg zu viele Freiheiten läßt.
Ihr hä#ttet bei der Wahl eurer Obrigkeit genauer hinsehen müssen. Aber das ist ws ja, Der blöde Europäer, und da gehören wir Deutschen ja nun mit zu, ist ja so extrem politikdesinteressiert. Also wundert euch nicht über den Scheiß, den die Eurokraten verzapfen, sondern wählt diejenigen, die diesen Bürokratiewildwuchs bekämpfen und verkleinern wollen.
Macht Euch endlich richtig schlau und schlaft nicht weiter.
Nit wachem Gruß
Norbert

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Airhook


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Veröffentlicht 30.12.2009, 17:07 - 018 - in "Ärztliche Untersuchungen ab dem 50 u.a." - [5031]
Sorry, mir sind da einige Fehltreffer auf der Tastatur passiert.
Soll in Zukunft nicht wieder vorkommen.

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KranundBF3Fahrer


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Avatar von KranundBF3Fahrer
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Veröffentlicht 25.11.2013, 21:03 - 019 - in "Ärztliche Untersuchungen ab dem 50 u.a." - [10036]
Mittlerweile sind alle Scheine befristet.
Quali muss bis 2014 verlängert sein.
Fahrerkarte gab es immer-nur mit Kartenführerschein.
Ich habe 09 meinen C Schein gemacht und schon 2! Besitzstände drin!!!
Mein C ist immer-schon auf 5 Jahre befriste gewesen, Quali sowieso.

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