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Veröffentlicht 12.01.2009, 18:47 - 000 - in "Stirbt die Anhängerbühne aus?" - [3696]
Wir haben vor kurzem von einem Vorschlag zur Gesetzesänderung für PKW mit Anhängekupplung bzw. Kugelkopfkupplungen gehört, die besagt, dass zukünftig das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen auf 3.5 t beschränkt wird. Alles darüber geht dann nur noch mit LKW oder mit PKW mit LKW-Zulassung. Da dies in anderen EU-Ländern schon Standard ist, soll Deutschland hier nachregulieren, zwecks EU-weiter Harmonisierung. Damit würde die Anhängerarbeitsbühne nur noch mit Transport vermietbar bzw. würde den Produktvorteil total verlieren, weil für den gleichen Preis unter Umständen ein Selbstfahrer angeliefert werden kann. Weiß jemand näheres zu der geplanten Gesetzesänderung? |
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~Arbeitsbuehnen-sha.de Beiträge Gast Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 13.01.2009, 10:41 - 001 - in "Stirbt die Anhängerbühne aus?" - [3703]
Hallo Vektorgrafik, soeit mir bekannt ist, gilt diese Regelung schon und bezieht sich auf den neuen Führerschein Euro B. Das heisst dann: a.) Dass ein Inhaber eines Euro B Scheins Anhänger nur bis 750kg ziehen darf. b.) Der Anhänger darf schwerer sein, jedoch darf das zul. Gesamtgewicht des Gespanns nicht schwerer sein als 3,5t und das Zugfahrzeug muß schwerer sein als der Anhänger. Für alles, was schwerer ist, muß ein zusätzlicher Schein gemacht werden. Von daher glaube ich nicht, dass Arbeitsbühnen als Anhänger aussterben. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. Möchte aber ausdrücklich nochmal darauf hinweisen, dass dies nur mein Wissen ist, was nicht zwangsläufig richtig sein muß. Viele Grüße Günter Blümlein |
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(Gast) |
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Veröffentlicht 13.01.2009, 11:08 - 002 - in "Stirbt die Anhängerbühne aus?" - [3704]
@ ~Arbeitsbuehnen-sha.de Vielen Dank für die Antwort. Für Führerscheinneulinge heißt das im Umkehrschluß: Ein Geländewagen mit 3 t zulässigem Gesamtgewicht darf nur einen Anhänger mit 500 kg ziehen, ein PKW mit 2 t zGG darf einen Anhänger mit 750 kg ziehen? Die geplante Gesetzesänderung bezieht sich aber angeblich nicht auf die Führerscheine, sondern auf die PKW. Das bedeutet, dass auch Inhaber alter Führerschein mit einem Fahrzeug mit 2 t zGG nur 1500 kg ziehen dürfen. Die Frage ist allerdings, ob Vermieter zukünftig eher selbstfahrende Bühnen anschaffen sollten statt Anhängerbühnen, da nur Kunden mit LKW Anhängerbühnen über 1500 kg abholen können und die Kosten für den Transport einer Anhängerbühne sich nicht wesentlich von denen eines vergleichbaren GT-Booms unterscheiden. |
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KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 17.01.2014, 22:48 - 003 - in "Stirbt die Anhängerbühne aus?" - [10244]
Hallo! Mit dem neuen B darf man 750kg zgM fahren.(Fallen euch da Arbeitsbühnen ein??) Oder, 3,5t zulässiges Gesamtzuggewicht. Da wären dann bei einer 950kg Arbeitsbühne 2,55t zgM des Zugfahrzeuges möglich. Aber das ist relativ wenig. Bei einer 3,5t selbstfahrenden Arbeitsbühne reicht der B, geht bis 27m und nicht knapp 10m, man benötigt kein Zugfahrzeug und ist einfacher zu fahren. Was man auch merkt, der größte Ruthmann Steiger bis 3,5t ist 27m, für 7,5t ist 29m Arbeitshöhe. Nicht viel Unterschied. |
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