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DUDU


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Veröffentlicht 22.01.2014, 22:43 - 025 - in "Der Kranfahrer als Ausbildungsberuf" - [10289]

Zitat:
KranundBF3Fahrer postete
1. Warum nicht? Seit wann brauche ich dafür eine Berufsausbildung? Welche überhaupt? Schlosser ist nicht mal mehr ein Ausbildungsberuf. Einstellen kann ich auch den Hilfsarbeiter, wenn ich meine, der kann das genauso gut.

Das wüßte ich aber, daß mein ursprünglicher Lehrberuf nicht mehr ausgebildet wird! Das Kind heißt nur inzwischen anders und hat ein paar Unterqualifikationen dazu bekommen. (Metallbauer Fachrichtung Konstruktionsttechnik, Fachrichtung Konstruktionstmechanik ) Denn auch dieser Beruf hat sich weiterentwickelt!
Kann ein Hilfsarbeite auch eine Treppe bauen? Nein, kann er nicht, da dazu ein wenig mehr gehört als du glaubst. Gleiches gild auch für Geländer, Balkone usw. Ein Hilfsarbeiter kann nur der Fachkraft zuarbeiten, da das Basiswissen einfach fehlt. Genauso ist es mit unserem Beruf. Ich bin eine Fachkraft und keine Aushilfe oder Hilfsarbeiter!!!
Ich habe noch seinerzeit schmieden gelernt. Das kann auch kein Hilfsarbeiter.
Auch kann ein Hilfsarbeiter keine Bauzeichnung selber erstellen oder gar richtig lesen, da auch hier ein Hintergrundwissen fehlt. Warum wird dann noch ein Meistertitel (auch für die Metallbauer) ausgebildet? Wenn es nach dir geht, dann brauchen wir ja überhaupt keine Ausbildungsberufe mehr, da man ja jeden in jeden Beruf anlehrnen kann. Warum ist Deutschland mit seinen Ausbildungssystem denn dann noch international hoch angesehen, wenn das alles Unsin ist?
Aber du hast ja voll den Plan von unserer Arbeits und Fachwelt.
Ich bin eine Fachkraft und das nicht nur mit dem Kran!!!
Wer sich als Hilfsarbeiter fühlt und hält wird auch nie eine Fachkraft werden, da er es im Kopf schon garnicht will.
___

DUDU macht das schon!

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KranundBF3Fahrer


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Avatar von KranundBF3Fahrer
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Veröffentlicht 22.01.2014, 23:14 - 026 - in "Der Kranfahrer als Ausbildungsberuf" - [10290]
Ich weiß nur, das nach einem Jahr Praktikum und einem halben Jahr Ausbildung ich immer-noch nicht viel mehr gelernt hatte, obwohl ich das wollte. In der Woche Weiterbildung nach BKfQG habe ich mehr gelernt. Die Ausbilder hatten wohl auch keine Ahnung (Verkäufer), bei dem was ich heute weiß, um was Sie sich alles hätten kümmern müssen......
Was der Hilfsarbeiter alles kann, hängt wohl auch vom Hilfsarbeiter ab.
Teilweise kann der Hilfsarbeiter das auch lernen.....
Was mich auch ärgert, in dem Betrieb hatten wir erfahrene Fahrer, größtenteils BKF, aber wer macht die Ausbildung, die Verkäufer! Mit wem darfst du nicht reden? Den Kraftfahrern.

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Heppo
Kranführer

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Avatar von Heppo
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Veröffentlicht 27.01.2014, 00:55 - 027 - in "Der Kranfahrer als Ausbildungsberuf" - [10312]

Zitat:
Spot postete
es heißt nicht Kräne sondern Krane. Man sagt und schreibt ja auch nicht Kräniche sondern Kraniche!

Den haste doch au nur von mir ausm Facebook :P

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KranundBF3Fahrer


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Avatar von KranundBF3Fahrer
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Veröffentlicht 27.01.2014, 15:17 - 028 - in "Der Kranfahrer als Ausbildungsberuf" - [10314]
Hallo!
Mir wurde jetzt von der IHK erklärt, das es den Beruf des Kranfahrers nicht geben wird, weil es ja schon den Beruf des Baugeräteführers gibt. Hat den Abschluss hier einer?
Mein Onkel, gelernter Maurer, seit vielen Jahren in der Landwirtschaft tätig, meinte, das die Baugeräteführer billige Hilfskräfte wären. Weiss einer, ob das noch stimmt? Die gelten doch als Baunebengewerbe? D.H. der Mindestlohn vom Bauhauptgewerbe gilt da nicht?
Chris

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Kranfahrer-Meik
Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung

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Avatar von Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 27.01.2014, 15:29 - 029 - in "Der Kranfahrer als Ausbildungsberuf" - [10316]

Zitat:
KranundBF3Fahrer postete
Hallo!
Mir wurde jetzt von der IHK erklärt, das es den Beruf des Kranfahrers nicht geben wird, weil es ja schon den Beruf des Baugeräteführers gibt. Hat den Abschluss hier einer?
Mein Onkel, gelernter Maurer, seit vielen Jahren in der Landwirtschaft tätig, meinte, das die Baugeräteführer billige Hilfskräfte wären. Weiss einer, ob das noch stimmt? Die gelten doch als Baunebengewerbe? D.H. der Mindestlohn vom Bauhauptgewerbe gilt da nicht?
Chris

Du sollst dich nicht mit den falschen Leuten unterhalten!
Was hatte ich dir vorgeschlagen??
Kontakt mit der BSK aufnehmen!!

http://www.bsk-ffm.de/

Und befasse dich mal mit einer Berufsausbildung in die Richtung, so wie es unser Stephan hier vorgemacht hat.
Du bist eindeutig zu viel in Bastelforen??
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
(...in der RUHE liegt die KRAFT!!)
und
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Der Beitrag wurde am 27.01.2014 um 15:31 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert.
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KranundBF3Fahrer


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Avatar von KranundBF3Fahrer
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Veröffentlicht 27.01.2014, 17:08 - 030 - in "Der Kranfahrer als Ausbildungsberuf" - [10318]
Die BSK ist also dafür die zuständige Stelle??
Chris

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Heppo
Kranführer

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Veröffentlicht 27.01.2014, 19:03 - 031 - in "Der Kranfahrer als Ausbildungsberuf" - [10325]
Oh!
Mal ein Beitrag ohne! den Begriff Hilfsarbeiter. Ich bin begeistert.....

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Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 27.01.2014, 20:29 - 032 - in "Der Kranfahrer als Ausbildungsberuf" - [10330]

Zitat:
KranundBF3Fahrer postete
Die BSK ist also dafür die zuständige Stelle??
Chris

Wenn du hier im Forum mal aufmerksam ließt, wirst du feststellen, dass die BSK den Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer-Autokranfahrer-Schwertransportfahrer, mit einer Ausbildungszeit von 3-3,5-Jahren ins Leben rufen möchte, und entsprechende Planungen betreibt.
Der Hintergrund ist unter anderem auch der Fachkräftemangel, wozu der Gesetzgeber auch das Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz verabschiedet hat.
Es sind zukünftig Fachleute gefragt.
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 27.01.2014, 20:34 - 033 - in "Der Kranfahrer als Ausbildungsberuf" - [10331]

Zitat:
Heppo postete
Oh!
Mal ein Beitrag ohne! den Begriff Hilfsarbeiter. Ich bin begeistert.....

Der Hilfsarbeiter stirbt doch aus.
Also Führerscheinbesitzer, (Fahrerlaubnisinhaber), bezahlt wie ein ungelernter Arbeiter??

besser??
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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Florian


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Veröffentlicht 27.01.2014, 21:11 - 034 - in "Der Kranfahrer als Ausbildungsberuf" - [10336]
Hallo zusammen,

die Geschiochte mit dem Berufsbild Kranführer und einer damit verbundenen Lehrzeit von rund drei Jahren wird von der BSK nicht mehr verfolgt.
Nach fast 7 Jahren erfolgloser Überzeugungsarbeit gegenüber diversen Entscheidern ist der dafür zuständige Ausschuss der BSK mächtig zurückgerudert.
Im aktuellen Artikel der BSK wird von "Zusatzausbildung" gesprochen. Näheres wird nicht beschrieben, aber rein gefühlsmäßig dürfte eine Zusatzausbildung eine Dauer von 3 Monaten nicht überschreiten.

Gruß Florian
___

Gruss Florian


Der Beitrag wurde am 27.01.2014 um 21:12 Uhr von Florian editiert.
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KranundBF3Fahrer


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Veröffentlicht 27.01.2014, 21:39 - 035 - in "Der Kranfahrer als Ausbildungsberuf" - [10337]
Dann ist ja noch die Frage, weiß einer ob auf EU-Ebene darüber gehirnt wird?
Ob die sich da was in Richtung EU-Kranfahrer einfallen lassen?
Chris

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Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 27.01.2014, 22:00 - 036 - in "Der Kranfahrer als Ausbildungsberuf" - [10338]

Zitat:
Florian postete
Hallo zusammen,

die Geschiochte mit dem Berufsbild Kranführer und einer damit verbundenen Lehrzeit von rund drei Jahren wird von der BSK nicht mehr verfolgt.
Nach fast 7 Jahren erfolgloser Überzeugungsarbeit gegenüber diversen Entscheidern ist der dafür zuständige Ausschuss der BSK mächtig zurückgerudert.
Im aktuellen Artikel der BSK wird von "Zusatzausbildung" gesprochen. Näheres wird nicht beschrieben, aber rein gefühlsmäßig dürfte eine Zusatzausbildung eine Dauer von 3 Monaten nicht überschreiten.

Gruß Florian

Soweit mir bekannt ist, und auf Grund diverser Gespräche mit der BSK, wird der Lehrstoff in drei Monaten nicht vermittelt werden können.
Somit wird es, wie bei der Berufskraftfahrerausbildung, die bis zu einem Jahr Ausbildungszeit beinhaltet, auch bei der BSK, zu einer erhöhten Ausbildungszeit kommen.
Aber warten wir es mal ab, was dabei letztlich herauskommt.
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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KranundBF3Fahrer


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Veröffentlicht 27.01.2014, 23:23 - 037 - in "Der Kranfahrer als Ausbildungsberuf" - [10339]
Gespräche mit der BSK, wird der Lehrstoff in drei Monaten nicht vermittelt werden können.
Somit wird es, wie bei der Berufskraftfahrerausbildung, die bis zu einem Jahr Ausbildungszeit beinhaltet, auch bei der BSK, zu einer erhöhten Ausbildungszeit kommen.

Berufskraftfahrerausbildung mit bis zu einem Jahr Ausbildung? Welcher BKF ist denn das jetzt schon wieder? Ich kenne EU-BKF (4W), und den Ausbildungsberuf, Regelausbildungszeit 3 Jahre. Was ist das jetzt schon wieder für ein BKF mit bis zu einem Jahr Ausbildung? Hast du nähere Informationen darüber?
Chris

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Florian


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Veröffentlicht 28.01.2014, 13:48 - 038 - in "Der Kranfahrer als Ausbildungsberuf" - [10341]
@KranundBF3Fahrer,

auf europäischer Ebene gab es vor wenigen Jahren einen zaghaften Vorstoß der deutschen Kranhersteller, der BSK und der BG-Verkehr.

Selbige versuchten die ESTA, NFDC und FEM von ihrer Ausbildung zu überzeugen und somit eine „european mobile crane operator certification“ auf den Weg zu bringen.

Das Ganze scheiterte an der europaweiten Anerkennung der bis heute durchgeführten Ausbildung in Deutschland. Einige Länder haben weitaus höhere Ausbildungsstandards wie die „Kranführerschulung für Fahrzeugkrane“ der BSK.

Beispiel Spanien: Die Ausbildungsdauer beträgt hier 5 Wochen und bei erfolgreichem Abschluss dürfen Krane bis zur 130-Tonnen Klasse gefahren werden.

Oder aber die Holländer: Hier durchläuft der angehende Kranmaschinist eine duale Ausbildung mit einer Dauer von zweieinhalb Jahren.

Für Diese, und auch einige andere Länder wäre es ein Rückschritt, die Ausbildung nach BGG 921 anzuerkennen und anzuwenden. Zumal Selbige von der BSK in nur 6 Tagen abgehandelt wird, neuerdings sogar in Zwei (reiner Prüfungslehrgang).

Ein weiteres Problem sehe ich bei der europäischen Kommission, denn die allgemeine Regelung zur Anerkennung der beruflichen Befähigungsnachweise setzt eine Berufsausbildung voraus.

Fazit: Da nahezu alle mittleren und großen, deutschen Krandienstleister europaweit agieren und die Probleme mit Fahrerqualifikation bekannt sind, halte ich es für durchaus sinnvoll eine verkürzte Berufsausbildung für Kranbediener anzustreben (12 Monate, wie Meik schon anmerkte). Das Ganze in dualer Form, was natürlich Praktikumsplätze bei den Krandienstleistern erforderlich macht.

Dann klappt´s auch mit der Anerkennung.

Grundsätzlich wäre das auch ein interessanter Threat: Wie soll die Ausbildung, die Dauer und deren Inhalte aus Sicht der Kranführer aussehen? Denn bei allen Planungsmodellen der letzten Jahre waren Die, die es betrifft, immer außen vor.

Gruß Florian
___

Gruss Florian


Der Beitrag wurde am 28.01.2014 um 15:50 Uhr von Florian editiert.
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KranundBF3Fahrer


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Veröffentlicht 28.01.2014, 13:59 - 039 - in "Der Kranfahrer als Ausbildungsberuf" - [10342]
Was ich vermute, wenn es zu einer euronalen Regelung kommen wird (was meines Erachtens früher oder später kommen wird), wird es wohl das schwerste werden, weil damit alle zufrieden sind. NL 2,5 Jahre, denke ich mal.?
Bei den 12 Monaten, was setzt du da voraus? Nach dem was ich gehört habe, könnte das knapp werden.?
Was ich vermeiden will, ist etwas in Richtung EU-Kranfahrer ala zahlt praktisch immer das A-Amt, weil privat kann es keiner mehr leisten.
Oder so ein Ausbildungsberuf für alle, die keine Hilfsarbeiter sind, ala (teilweise) Service/BKF.

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Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 28.01.2014, 17:34 - 040 - in "Der Kranfahrer als Ausbildungsberuf" - [10343]
Die Berufskraftfahrerausbildung, mit einjähriger Ausbildung in einem Kranunternehmen, und IHK-Abschlussprüfung, begleitend durch eine Berufskraftfahrerausbildungsstätte, habe ich z.B. durchlaufen.
Der Vorteil ist, dass die Fachwissenvermittlung in einer ausreichenden Zeit erfolgen kann, und auch schon in diesem einen Jahr sehr viel praktische Erfahrungen auf den Autokranen und Schwertransportern erworben werden konnte.
Die IHK-Abschlussprüfung klappt dann auch reibungslos.
Jede Berufsausbildung braucht nun mal ihre Ausbildungszeit.
Bei der BSK war eine Berufsausbildungsdauer von 3-3,5-Jahren geplant.
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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Der Beitrag wurde am 28.01.2014 um 17:35 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert.
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KranundBF3Fahrer


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Veröffentlicht 06.02.2014, 14:18 - 041 - in "Der Kranfahrer als Ausbildungsberuf" - [10390]
Beispiel Spanien: Die Ausbildungsdauer beträgt hier 5 Wochen und bei erfolgreichem Abschluss dürfen Krane bis zur 130-Tonnen Klasse gefahren werden.(Zitat Florian)


Hast du darüber nähere Informationen/Quellen?
Chris


Der Beitrag wurde am 06.02.2014 um 14:28 Uhr von KranundBF3Fahrer editiert.
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