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Kran-Forum » Einsatzplanung » Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner » Threadansicht

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Thunderbird

aus Bremervörde
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Veröffentlicht 06.12.2008, 14:21 - 000 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3525]
Moin in die Runde,

ich habe da mal eine frage. Mich würde mal interessieren, wie das papiertechnisch und pracktisch möglich ist, daß ein 130 bis 220 Tonner mit einem Ballastanhänger fahren darf. Ich habe vor geraumer Zeit mal einen 220 Tonner gesehen der einen Anhänger (nur die Grundplatte) hinter sich her zog. Und da frage ich mich wie das möglich ist.
Was muß eingehalten werden und bis zu welcher Tonnengrenze, kann man/darf mit einem Ballastanhänger fahren. Klar ist mir, das das Abhängig vom Gewicht, Fzlänge usw. abhängig ist. Mich würde mal interessieren, welche Firmen, die einen (ab) 130Tonner mit einem Ballastanhänger durch die Weltgeschichte gondeln.
Sei es nur die Grundplatte oder einige Zusatzballastscheiben sind.

Gruß Thunderbird


Der Beitrag wurde am 06.12.2008 um 14:23 Uhr von Vitus1978 editiert.
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kranguru
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Veröffentlicht 06.12.2008, 14:31 - 001 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3526]
Hallo

Fast überall in Deutschland gibt es für 5-Achser nur noch Einzelgenehmigungen nach §29 StVO. Keine Dauergenehmigungen wie sie sonst üblich sind.
Das heißt das jede Fahrt mit Anhänger bei 5-Achsern einzeln beantragt und genehmigt werden muß, was natürlich in 95% der Fahrten nicht gemacht wird.

MfG

Kranguru

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Thunderbird

aus Bremervörde
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Veröffentlicht 06.12.2008, 18:17 - 002 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3528]
Dachte mir schon sowas.

Der Beitrag wurde am 06.12.2008 um 18:17 Uhr von Vitus1978 editiert.
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Veröffentlicht 06.12.2008, 22:41 - 003 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3529]
Moin,
bis 60 to zGG gibt es fast nie Probleme mit Dauerfahrgenehmigungen, 4-Achser mit Ballast geht also. Darüber ist fast nix mehr zu machen, auch Ballast- und andere Fahrzeuge stehen dann dumm da. Dadurch wird die Anzahl der zu genehmigenden Fahrten stark erhöht, mit entsprechenden Folgen. Bei noch höheren Gewichten (soll es ja geben ) steigt die Erregung der Behörden stark an und endet oft mit Kopfschütteln.
Manchmal macht das keinen Spaß mehr. Und dann fährt manch einer eben so los, ob angetrieben oder aus eigenem Willen...
Schön ist das nicht.
mfG, 36-320


Der Beitrag wurde am 06.12.2008 um 22:42 Uhr von 36-320 editiert.
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Veröffentlicht 09.12.2008, 12:29 - 004 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3530]
Fahre mit 5 Achser AK und 2 Achser Anhänger mit 78 to Dauergenehmigung durch die Lande.
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Veröffentlicht 09.12.2008, 22:00 - 005 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3531]
Machen andere auch. Aber legal??? Einzelfall, Glückskind oder gute Beziehungen...
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zwirbl
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Avatar von zwirbl
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Veröffentlicht 20.01.2009, 21:47 - 006 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3742]
servus

wir haben auch ne ahk am ltm1120

aber ehrlich gesagt würde es mir grausen mit so einem geschoss
duch die lande zu schleichen


gruss zwirbl

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Veröffentlicht 20.01.2009, 23:35 - 007 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3746]
Moin. Da muss sich jeder selber die Frage stellen, ob er es macht. Erlaubt ist das nicht, aber mancher hält dem Druck nicht stand & fährt los. Habe ich auch schon gemacht, und es ist ein grausliges Gefühl, aber ehrlich! Da darf man sich absolut nicht mehr erwischen lassen. Und wer darauf baut, daß die Trachtengruppe keine Ahnung hätte, wird sich wundern...
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zwirbl
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Veröffentlicht 22.01.2009, 21:27 - 008 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3748]
servus zamm

meiner meinung nach muss es nicht sein
das man bei kranen auch noch ballast mitfährt.

und wenn man der dispo oft genug die meinung geigt
sollt es auch kein thema sein

mann kann sich nicht alles gefallen lassen

gruss zwirbl

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kranguru
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Veröffentlicht 22.01.2009, 22:05 - 009 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3750]
Hallo

Bis vor ein paar Jahren war es überhaupt kein Problem für 5-Achser mit Anhänger ne Dauergenehmigung zu bekommen!
Und das fahren mit Anhänger spart in 90% der Einsätze den Ballast-Lkw.

Also eine gute Sache. Aber wer es jetzt ohne Genehmigung macht und erwischt wird ist sofort mit viel Geld und mindestens 3 Punkten dabei!

Der Bußgeldkatalog hat sich dieses Jahr nämlich ein "bischen" geändert!

Kann also nicht lange dauern bis die ersten "Verantwortlichen Disponenten" mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen.



MfG

Kranguru

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Veröffentlicht 22.01.2009, 23:26 - 010 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3753]
servus kranguru

ist doch voll ok das die dispo mit in die mangel genommen wird

dann überlegt sichs mancher

freiwillig fährt normalerweise keiner "überladen" durch die gegend

gruss zwirbl

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kranguru
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Veröffentlicht 22.01.2009, 23:37 - 011 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3754]
Hallo

Doch, doch, ich bin auch freiwillig überladen in der Gegend rumgefahren. Weil ich einerseitszu FAUL war,und weil ich andererseits wußte das ich sowieso nicht kontrolliert werde.
Erst als auf einmal immer mehr Kontrollen kamen ,da bin ich vorsichtig geworden.
Aber der Kollege der meinen Kran jetzt fährt donnert wieder mit vollem Ballast durch die Gegend! Selber Schuld wenn er erwischt wird!

MfG

Kranguru

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Veröffentlicht 22.01.2009, 23:41 - 012 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3755]
servus

ja die zeiten werden sich ändern.


wenn er einmal gezahlt hat lässt er`s bleiben.

aber der mensch hat einen vorteil
er lernt nie aus.

gruss

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Veröffentlicht 22.01.2009, 23:47 - 013 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3756]
Moin

Ich habe da inzwischen eine andere These:
Die Menschen in unserer Branche weigern sich mit allen Kräften etwas zu lernen!

In dem Sinne , Gute Nacht.

MfG

Kranguru

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Veröffentlicht 23.01.2009, 20:44 - 014 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3757]
Lieber kranguru, in dem Punkt gebe ich Dir vollkommen recht!!! Bestens formuliert!
Nee, wat hebb' wi lacht...

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aus Bremervörde
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Veröffentlicht 24.01.2009, 11:49 - 015 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3766]
Aber auch die Behörden und die, die die Gesetze machen, sollten
mal lernen, daß die Technik weiter ist und die §§ dem Stand der Technik
weit hinterher hängen. ( Achslasten und Sperrzeiten für manche Krane )
Aber solange beide Seiten sich weigern zu lernen und gegen einander anstatt
miteinander zu arbeiten, werden wir immer Probleme in unserer Branche haben.

Gruß Thunderbird


Der Beitrag wurde am 24.01.2009 um 11:51 Uhr von Vitus1978 editiert.
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Veröffentlicht 09.02.2009, 12:22 - 016 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3940]
Liegt es im Interesse eines Kranfahrers der Firma Kosten zu sparen indem er ohne Genehmigung fährt?

Das ein Kran eine AHK hat sagt nichts über die Zulässigkeit der Verwendung; ob eingetragen oder nicht ;-)

Wie fahre ich rückwärts wenn der Kran 3, der Anhänger aber nur 2,5 Meter breit ist?

Eine der sinnvollsten Änderungen der STVO ist doch das auch andere Verantwortliche Punkte und Geldbussen bekommen.

Mein Disponent hat vor Jahren schon seltsam geschaut als ich ihm gesagt habe das er, wenn wir (die Fahrer) wollen das er keinen Führerschein mehr hat, dafür ungefähr einen Vormittag brauchen. Ob er es verstanden hat weiss ich nicht.

Sperrzeiten sind nach m.E. in Ordnung, mindestens alles was über 2,75 Meter breit ist sollte darunter fallen.

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Thunderbird

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Veröffentlicht 09.02.2009, 19:32 - 017 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3943]
Da merkt man, daß du nicht verstanden hast, was ich dazu geschrieben habe.
Die § stehen den Möglichkeiten der Technik weit hinterher. Also auch das mit
den Achslasten. Die Achsen sind technisch so weit entwickelt, daß nicht erst
bei 12 to sondern locker bei 20to belastet werden können. Gleiches gild auch für die
Bremsen. Im Asland werden die Achsen von Kranen legalerweise höher
belastet.
Und eine Sperzeit für Fz, die 2750mm +x sind ist absurt. Das würde ja
bedeuten das ich keinen LTM 1070-4.1 oder LTM 1090-4.1 innerhalb der Sperzeiten
fahren dürfte. Gleiches gild auch für einen ATF90-4 und andere Modelle z.B. von Demag.
Denn die Sperzeiten sind mal in den 60ern aufgestellt worden, weil die
Schwerlasttransporte und Krane nicht schneller als 80 waren und damit immer
ein Hindernis für den Berufsverkehr waren. Da ist die Technik auch weiter gegangen.
Ich fahre gerne mit einem LTM 1055-3.1 + Ballastanhänger durch die Gegend.
Wenn Du nicht mit einem Anhänger umgehen kannst, dann sorry. Und wenn
der Anhänger schmaler ist, als der Kran, sollte man eventuell die
Begrentzungsleuchten weiter raus ziehen.
Zugegeben bei einem fünfachser ist das mit dem Anhänger auch blöd.
Aber dann nur nach der Masche wie die Beamten verfahren,
das haben wir immer so gemacht, da kann ja jeder kommen, ist auch totaler Blödsin und kein
sonderlich zukunfts orientiert. Und die § an die möglichkeiten der Technik
eher zu erweitern, ist Sinnvoller und würde so manche "unnötigen" Anzeigen
verringern.

Gruß Thunderbird


Der Beitrag wurde am 09.02.2009 um 19:34 Uhr von Vitus1978 editiert.
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kranguru
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Veröffentlicht 09.02.2009, 20:04 - 018 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3945]
Moin

@Thunderbird
Weißt du eigentlich wie lange du wie schnell mit den Reifen unterwegs sein darfst die du an deinem Kran dran hast?

Bei 12 Tonnen Achslast, sowie bei 14 Tonnen Achslast?

Gruß
Kranguru

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Veröffentlicht 09.02.2009, 20:18 - 019 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3946]
Ich kenne auch diese grenzen, krankuru. Ich mußte diese Zeit intervalle
beim teilrollfähigen Abschleppen selber einhalten. Allerdings hatte ich neulich ein interessantes Gespräch mit eimem Reifendienst. Und der hatte mir dazu auch einiges erzählt, was noch in dem Bereich möglch ist.

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kranguru
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Veröffentlicht 09.02.2009, 20:35 - 020 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3947]
Schön wenn du Bescheid weißt, aber jetzt stell dir mal vor die ganzen kriminellen Betreiber und gedankenlosen,unausgebildeten Disponenten und Kranfahrer dürfen ganz legal das machen was bei ihnen seit Jahren sowieso schon üblich ist, weil so wie du vorgeschlagen hast die Gesetze gelockert werden!!

Sofort wird noch mehr Ballast aufgeladen, noch mehr betrogen und gelogen!

Und du solltest eins nicht vergessen: Wir können froh sein , überhaupt mit den schweren Geräten so wie zur Zeit fahren zu können!

So übern Daumen sieht die Straßenbelastung folgendermaßen aus:
Ein Mobilkran entspricht ca. 10.000 LKW's, und ein LKW entspricht ca. 10.000 PKW!

Entsprechend den Achslasten und den Kräften die von den Fahrzeugen in die Fahrbahn abgegeben werden!

Gruß
Kranguru

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Thunderbird

aus Bremervörde
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Veröffentlicht 10.02.2009, 17:57 - 021 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3950]
Du ich wissen ja, daß es immer und überall schwarze Schafe gibt. (Dein und mein ex Brötchengeber mal dazu gezählt ) Das wird sich auch nie ändern.
Aber wenn die Achslasten von derzeit 12to um ca. 1,5to auf 13,5to erhöht würden,
würde das allein den Ordnungskräften eine menge Schreibarbeiten ersparen und uns die Arbeit ( die schon stressig und verantwortungsvoll genug ist ) ein wenig erleichtern. Oder findest Du nicht?
Schweine, Deppen, die keine Ahnung haben und dumme Disponenten, wird IMMER
geben. Und das werden auch keine härteren Gesetze oder längere Sperrzeiten usw,
ändern. Das ist mal Fakt.

Gruß Thunderbird

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kranguru
kranfahrer

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Veröffentlicht 10.02.2009, 18:09 - 022 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3951]
Moin

So wie die meisten Straßen inzwischen aussehen sind 12 Tonnen Achslast eigentlich schon zuviel! Erlaubst du 12 t wird mit 13 - 14 t gefahren, erlaubst du 13.5 t bist du ganz schnell soweit das die meisten mit 16 t in der Gegend rumeiern!!

Denk mal dran das sich bei 15 t Achslast die zulässige Höchstgeschwindigkeit der üblichen Reifen auf 60 km/h für 1 Stunde herabsetzt! Wer fährt denn so langsam?
Solange die Reifen neu sind halten sie ja, aber wenn sie alt sind?

Meine Meinung : Zurück zum 30-Tonner als 4-Achser !!!

Gruß
Kranguru

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Thunderbird

aus Bremervörde
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Veröffentlicht 10.02.2009, 18:24 - 023 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3953]
* Meine Meinung : Zurück zum 30-Tonner als 4-Achser !!! *

Wie meinst Du das denn???????????????????????????????

Aber wenn ein 30to vier Achsen hätte, dann wäre das sicher ein Fz, das immer und überall sauber über die Straße kommt.

Aber zurück zur Achslast. Ich denke, das es Sinnvoll wäre max. um 1,5 to mit den Achslasten rauf zu gehen.
Das würde viele 30to wieder sauberer fahren lassen. Und wenn du mal richtig rechnest, wäre das auch möglich. das geht auch nicht zu lasten der Geschwindigkeit.
Und wie ich schon geschrieben habe, es gibt IMMER LEUTE/Betreiber, die es übertreiben!
Die lernen es auch NIE. Und dennen kannst Du dann auch bei solchen Verstößen richtig fett auf den Sack geben.

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Spot


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Veröffentlicht 10.02.2009, 18:30 - 024 - in "Ballast Anhänger für 130 -220 Tonner" - [3954]
Stimmt! Schwarze Schafe und profitgier wird es immer geben! Da hat - recht.
Und Thunderbird liegt da auch schon mit richtig. Wenn man die Achslasten um max.
1,5 to auf 13,5 to steigern würde, würden die Cops uns auch etwas mehr in ruhe
lassen. Zumindest bis zu einem drei Achser. Denn viele Chefs vergessen nämlich gerne die Ketten und die Hölzer zu berücksichtigen.
___

Lass das mal den Pappa machen

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