~Kranfahrerin-2015 Beiträge Gast Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 27.03.2016, 17:49 - 125 - in "Kranfahrerausbildung" - [13032]
Es gibt genug Kranunternehmen, die in Verruf geraten sind, und wo kein guter Mitarbeiter mehr hingeht. |
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(Gast) |
Dieterer aus Bad Kreuznach 75 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 27.03.2016, 17:52 - 126 - in "Kranfahrerausbildung" - [13034]
Das ist die angemessene Konsequenz. ___ .....bleibt cool.......... |
DUDU 228 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 28.03.2016, 11:16 - 127 - in "Kranfahrerausbildung" - [13042]
Die nächsten Jahre denke ich mal, wird es eine Bereinigung des Marktes stattfinden. Und der Grund dafür wird dann auch der Fachkräftemangel sein. Denn wir Kranfahrer sind halt FACHKRÄFTE und sollten auch als solche bezahlt und behandelt werden. ___ DUDU macht das schon! |
~Kranfahrerin-2015 Beiträge Gast Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 28.03.2016, 11:40 - 128 - in "Kranfahrerausbildung" - [13047]
Die Marktbereinigung ist schon im Gange, seit dem das Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz mit der TYP-Schlüssel 95 Eintragung zur Pflicht wurde. Und so ähnlich wird auch diese Umstrukturierung mit der Kranfahrerausbildung vollzogen werden. Eventuell auch mit Übergangsfristen? Warten wir es mal ab. |
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(Gast) |
Spot 592 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 28.03.2016, 12:06 - 129 - in "Kranfahrerausbildung" - [13051]
Die 95 brauchst du aber nicht für Selbstfahrende Arbeitsmaschinen. (Auskunft meiner zuständigen Führerscheinstelle nach rückfrage in Flensburg). Zudem werden Kranscheine nicht von der Polizei überprüft werden. Auch dem Zoll und der Gewerbeaufsicht sind und werden solche Dokumente nicht vorzuweisen sein. Ich bin noch nicht einmal bei einer Zollkontrolle auf einer Baustelle verpflichtet den Beamten Angaben über meine Personalien hinaus zu geben. Auch dürfen die Beamten nicht einmal deinen Personalausweis in die Hand nehmen. Somit werden solche Regelungen auch nur eine Luftnummer werden! ___ Lass das mal den Pappa machen |
Dieterer aus Bad Kreuznach 75 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 28.03.2016, 13:23 - 130 - in "Kranfahrerausbildung" - [13054]
Also die 95 brauchst Du tatsächlich nur, wenn Du gewerbliche Transporte fährst. Bei meiner Führerscheinverlängerung wurde ich gefragt ob ich gewerblich fahre oder nur ab und zu. Nachdem ich sagte, daß ich gelegentlich, also bis zu 50 mal im Jahr fahre, wurde mir gesagt, das ist "Gelegentlich" und bedarf nicht der "Module", soviel dazu. Was die Kontrollen auf der Baustelle, etc anbelang, da interessiert es Zoll&Co generell nicht, welche Qualifikation jemand hat, sondern schlicht und ergreifend, ob er angemeldet ist und, wenn "Migrant", ob die entsprechenden Papiere vorliegen, Arbeitserlaubnis, etc. Also hierbei sind berufliche Ausbildungen oder sonstiges so oder so völlig unwichtig!! ___ .....bleibt cool.......... Der Beitrag wurde am 28.03.2016 um 13:24 Uhr von Dieterer editiert. |
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~Kranfahrerin-2015 Beiträge Gast Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 28.03.2016, 14:13 - 131 - in "Kranfahrerausbildung" - [13055]
Man fährt ja nicht nur Kran, sondern auch Tieflader und Spezialtransporte. Daher macht die 95 schon Sinn. Wenn eine Kranfahrerausbildung zur Pflicht würde, wäre das Ziel erreicht. |
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(Gast) |
Spot 592 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 28.03.2016, 14:37 - 132 - in "Kranfahrerausbildung" - [13058]
Bei uns fährt man nur Kran, und das ist auch gut so. Wenn eine solche Qualifikation Pflicht wird, muß diese auch von irgend einer Institution überprüft werde. Ansonsten ist das ja völliger Blödsinn sochle Auflagen wieder ein zu führen. Ich halte es so wie bei meiner letzten Zollkontrolle, Name Wohnort, Geburtsdatum. Der Beamte wollte auch wissen als was ich eingestellt und als was ich arbeite, und was ich als Lohn bekomme. Darauf habe ich keine Antwort gegeben (nur daß man über Geld nicht spricht), weil ich das auch nicht machen muß. Auf die Anweisung ich solle bitte runter vom Kran kommen, habe ich auf mein Hausrecht verwiesen und daß alles weitere beim zuständigen Finanzamt und meinem Arbeitgeber zu erfahren sei und ich jetzt weiter arbeiten müsse. Das Gesicht von dem Beamten war allein ein Preisgeld wert Fazit, wenn man eine solche Qualifikationen wirklich zur gesetzlichen Pflicht macht, muß es dafür auch einen Bußgeldkatalog geben, der den Arbeitgeber bestraft und auch den Fahrer. Solagnge es das nicht gibt, macht eine solche Zwangsquallifikation keinerlei Sinn. Nein ich bin dafür, daß unser Beruf ein richtiger Ausbildungsberuf wird und auch mal die Gewerkschaften die Arbeitgeber/ Betreiber der ganzen Kranfirmen zu einem Rahmentarifvertrag zwingen. Auch wenn ich ansonsten nichts von Gewerkschaften halte. ___ Lass das mal den Pappa machen |
Dieterer aus Bad Kreuznach 75 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 28.03.2016, 14:38 - 133 - in "Kranfahrerausbildung" - [13059]
Ich denke daß wir uns alle schon generell einig sind. Wichtig bei einer Ausbildung, aber dies ist ja auch heute ohnehin wichtig, sind die Voraussetzungen, die man erfüllen sollte, um sich für eine Ausbildung zum Kranfahrer zu entscheiden. Also ich gehe mal von meinem Beispiel aus. Ich habe bis ins Frühjahr 2003 für eine Sub-Firma der Telekom gearbeitet, als die Verträge gekündigt wurden, bzw. ausliefen, ich wußte also daß ich mir 'nen neuen Job suchen muß. Ich schaute auf der Internetseite des Arbeitsamtes nach klassischen Fahrerstellen, da ich ja Klasse II besaß und somit immer 'ne Möglichkeit hatte, schnell an einen Job zu kommen. Beim Durchforsten der Liste bemerkte ich kurz ein Inserat: "Autokranfahrer gesucht", scrollte aber zügig weiter, da ich stets der Meinung war, dies wäre ein Beruf, bei dem Du sicherlich eine relativ lange, spezielle Ausbildung absolvieren müßtest und die auch bestimmt nicht ganz billig ist. So jedenfalls dachte ich jahrelang, wenn ich mal einen Autokran auf der Strasse fahren sah. Die reine Neugier ließ mich aber das Inserat nochmal aufrufen und ich laß es mir durch, dort stand zu lesen: Autokranfahrer gesucht, Klasse II zwingend erforderlich, sonstige Kenntisse: KEINE!!!! Hätte der Inserent damals dieses Inserat nicht genaus so formuliert, ich wäre zu 100% heute kein Kranfahrer und das ist ein Fakt. Wir telefonierten, trafen uns, ich schaute mir zwei Stunden lang eine Fertighausmontage an, inkl. vorhergehendem Kranaufbau, verabredete mich für die darauffolgende Woche zum "Mitfahren", schaute einen Tag lang zu, stellte viele Fragen, bekam viele Erklärungen. Am nächsten Tag durfte ich Mittags meinen ersten Hub ausprobieren, "krante" einige Stunden und ab dem dritten Tag übernahm ich das Ruder. Es war eine harte Schule, die ersten sechs Wochen war ich abends "im Arsch", aber es funktionierte. Es sei vorausgeschickt, daß ich als gelernter Maurer, in einigen Jahren vorher Baukrane bediente, sowohl von oben, als auch von unten mit Fernbedienung, etc., so daß ich wußte, wie man eine Last am Haken ruhig transportiert, oder wenn es mal ins Schaukeln geriet, wie ich entsprechend aussteuere. Was ich damit sagen will ist, eine Ausbildung ist sicherlich wichtig, wichtiger ist es dennoch, daß der potentielle Auszubildende ein Mindestmaß an wirklichem Interesse an diesem Beruf mitbringen muß, denn sonst kann er sich Mühe und Geld sparen, will heißen daß es schwierig wird, wenn eine solche Ausbildung dann z.B. als Maßnahme vom Arbeitsamt "angeordnet" wird, denn dann heißt es eher "gute Nacht"....;-) ___ .....bleibt cool.......... Der Beitrag wurde am 28.03.2016 um 14:39 Uhr von Dieterer editiert. |
Spot 592 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 28.03.2016, 14:45 - 134 - in "Kranfahrerausbildung" - [13061]
Dem schließe ich mich voll und ganz an Dieterer ___ Lass das mal den Pappa machen |