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DUDU


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Veröffentlicht 02.11.2014, 13:32 - 1275 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11548]

Zitat:
AC100-4 postete
Nicht nur beim Liebherr sondern bei allen fahrzeugkranen nach en 13000
und da ist es auch nur von bedeutung mit vollem Ballast denn solange es keine Ballasterkennung gibt kann ich das System bei Teilballast sehr wohl noch umgehen

Von einer automatischen Ballasterkennung halte ich nicht wirlich viel. Es macht das Aufrüsten des Kranes teils schwer bis unmöglich.
Besonders wenn du den Ballast über die Hütte aufnehmen willst, weil der LKW nicht näher ran kommen kann.
Nich die Technik muß weiter begrenzt werden, sondern unser Berufsstand muß endlich ein annerkannter Ausbildungsberuf werden!
Sodaß jeder Fahrer auch einen gleichen Grundkenntnisstand hat!!!
Mir ist es leider auch schon vor gekommen, daß mich ein Kollege gefragt hat warum man umscheren muß.
___

DUDU macht das schon!

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Florian


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Veröffentlicht 02.11.2014, 18:25 - 1276 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11549]
@abcde5
Vermutlich sind die von Dir gefahrenen Krane grün, oder in Tarnfarben angepinselt.
Also spielt das Thema „Ballastieren“ bei Dir eh keine Rolle.

Solltest Du tatsächlich in den gewerblichen Bereich wechseln, wäre es ratsam, wenigstens eine Ausbildung zum Kranführer zu durchlaufen (Kranführerschein). Der häufig von deinen zukünftigen Kollegen geforderte Ausbildungsberuf „Kranführer“ ist reine Utopie, und wird sicherlich nicht realisiert werden. Das sehr ambitionierte Vorhaben „Kranführer als Ausbildungsberuf“ wurde von der BSK selbst regelrecht terminiert, also vergessen wir diesen Gedanken.

Im Gegenteil: Möchtest Du verantwortungsbewusst deine zukünftige Arbeit als Kranführer bewerkstelligen, bist Du in einer Art Holschuld. Das bedeutet, das Informationsmanagement, bzw. die Aneignung von Wissen, dass benötigt wird um deinen Job gewissenhaft zu bewerkstelligen, liegt in deiner Verantwortung.
Und da gibt´s ´n Haufen Zeug, das man sich reinpfeifen sollte.

Um nur das Wichtigste zu nennen:

• BGI 672
• BGV D6
• BGV D8
• BGV D29
• BGR 500, Kapitel 2.8
• BGI 556
• GUV-R 159
• TRBS 1001
• TRBS 2111 Teil 4
• TRBS 2121 Teil 4
• DIN-EN 13000

und natürlich das vollständige Studium einer gängigen Betriebsanleitung.

Wenn Du das durchackerst, hast Du mehr Information als 98% der hier im Forum befindlichen Kranführer.

Und wie es Stephan schon erwähnt hat: Einzig und alleine bist Du verantwortlich für die gewissenhafte Ausübung deines Job´s.

@Admin
Kannst Du die Thematik in den passenden Thread verschieben?
___

Gruss Florian

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DUDU


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Veröffentlicht 02.11.2014, 18:59 - 1277 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11550]
Florian, das ist nicht ganz richtig. Nicht die BSK hat den Ausbildungsberuf terminiert, sondern das Vorhaben wurde erstmal auf Eis gelegt. Dennoch wird
der Ausbildungsberuf auf Lange Sicht kommen. Und das schon allein durch die Harmonisierung der EU und ihrerer Ausbildungsberufe wird das zwar noch etwas dauern,
aber der Ausbildungsberuf wird kommen.
Die BSK hat mit der Schaffung von einem Ausbildungsberuf überhaupt garnichts zu tun sondern die Bundes Kultusministerkonferrenz.
Auch ist die Forderung von Ausbildungsberufen eine Forderung von der BG! Wie war das einst mit dem Ausbildungsberuf Berufskraftfahrer? Das hat auch sehr lange
von der Idee bis zum Beschluss seitens der Politik und Umsetzung. Das waren auch fast 20 Jahre!
Denn auch bei unseren Politikern wird in den Köpfen ankommen, daß nicht die Technik Unfälle verhindert sondern nur ein angewantes Fachwissen!
Zum anderen hat abcde5 einen Kranschein. Dieser ist nicht nur intern der Bundeswehr, sondern er hat nach seiner Ausbildung einen Ausbildungsnachweis
erhalten. Dort sind deutlich mehr Stunden in Theorie und auch Praxis nachgewiesen.
Eine Umschreibung kann man über den BFD (abcde5 wird wissen was das heißt) in die Wege leiten.

Auch ich bitte den Admin den Post in das richtige Thema zu verschieben.
___

DUDU macht das schon!


Der Beitrag wurde am 02.11.2014 um 19:06 Uhr von DUDU editiert.
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Florian


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Veröffentlicht 02.11.2014, 19:40 - 1278 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11552]
@DUDU

Natürlich hast Du recht.
Es ist nicht die BSK, die über den Ausbildungsberuf „Kranführer“ entscheidet.

Die BSK aber war Initiator der Ausbildungsoffensive. An vorderster Front war es deren Syndikusanwalt, der mittlerweile gegen Windmühlen kämpft.

Es ist auch klar, dass die Mitglieder der BSK, das sind eben die Betreiber, nur mit angezogener Handbremse das Vorhaben unterstützen. Denn was ändert sich? Wird in Zukunft der Kranführer als Ausbildungsberuf anerkannt, bedeutet das für den Kranunternehmer höhere Lohnkosten. Das nächste Problem: Was passiert mit den bestehenden Kranführern? Wird das neue Lohngefüge auch auf diese Jungs übertragen? Freiwillig glaube ich nicht!

Und sei ganz ehrlich: Wenn Du jetzt eine 3-jährige Ausbildung als Kranführer durchlaufen würdest, gäbe es vermutlich sehr wenig, was man Dir zusätzlich oder Neues beibringen könnte. Und das wissen die Unternehmer auch!

Letztendlich geht es nur ums Geld. Schade.
___

Gruss Florian

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Kranfahrer-Meik
Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung

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Veröffentlicht 03.11.2014, 09:13 - 1279 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11556]

Zitat:
Florian postete


Um nur das Wichtigste zu nennen:

• BGI 672
• BGV D6
• BGV D8
• BGV D29
• BGR 500, Kapitel 2.8
• BGI 556
• GUV-R 159
• TRBS 1001
• TRBS 2111 Teil 4
• TRBS 2121 Teil 4
• DIN-EN 13000

und natürlich das vollständige Studium einer gängigen Betriebsanleitung.

Wenn Du das durchackerst, hast Du mehr Information als 98% der hier im Forum befindlichen Kranführer.



@ Florian
"Wenn Du das durchackerst, hast Du mehr Information als 98% der hier im Forum befindlichen Kranführer."


FALSCH!

Und Informationenalleine reichen nicht Aus, es bedarf einer beruflichen QUALIFIKATION und Berufserfahrung.
Die Verantwortung liegt in erster Linie beim Unternehmen, und dann beim Arbeitnehmer.
In jedem Unternehmen gibt es diesbezügliche BETRIEBSANWEISUNGEN, nach denen der Arbeitnehmer zu arbeiten hat.
Normalerweise dürfte ein Unternehmen gar keine unqualifizierten Mitarbeiter losschicken.
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
(...in der RUHE liegt die KRAFT!!)
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Geht nicht, Gibt es nicht!


Der Beitrag wurde am 03.11.2014 um 09:25 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert.
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Florian


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Veröffentlicht 03.11.2014, 12:31 - 1280 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11557]
@Meik

Du hast ja nicht ganz unrecht.

Fangen wir mit der Betriebsanweisung an:
Selbige besteht in der Regel aus einem laminierten DIN-A4 Blatt, in dem vorzugsweise unter Punkt 3 (Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln) der §30 (Pflichten des Kranführers) aus der BGV D6 in sehr komprimierter Form zitiert wird. Gelegentlich findet sich eine Betriebsanweisung für Krane auch in der OW-Kabine hinter dem Fahrersitz, vom Hersteller selbst auf die Isolierung der Kabinenrückwand geklebt. Super!
Der Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz wird somit Genüge getan. Und wenn ein Unternehmer noch seinen Pflichten zu der jährlichen Unterweisung laut ArbSchG §12, oder der BGV A1 §4 gerecht wird, dann war´s das für Ihn.
Und eben eine solche jährliche Unterweisung, ausgehend von einer Gefährdungsbeurteilung, dauert im Idealfall 4 bis 8 Stunden. Oder, wie wir es auch kennen, und vermutlich viele der Kranfahrer in diesem Forum - Der Sicherheitsbeauftragte nötigt einem die Unterschrift einmal jährlich ab, das Ganze ohne vorangegangene Schulung.

Das ist der Grund, weshalb ich der Meinung bin, dass das Informationsmanagement in den Händen der Kranfahrer liegen sollte (eigentlich tut´s das ja). Ein bekannter Satz der Berufsgenossenschaft Verkehr: Der Kranführer muss die für Fahrzeugkrane geltenden Regeln kennen, z. B. Unfallverhütungsvorschriften, Berufsgenossenschaftliche Regeln, DIN bzw. DIN-EN Normen, und, nicht zu vergessen, die Betriebsanleitung seines Krans.

Kommen wir zu der von dir genannten Qualifikation und Berufserfahrung:
Das Wort Qualifikation impliziert eine Berufsausbildung. Das aber ist nicht die Realität, sondern eher Wunschdenken. Die meisten Kranfahrer sind Quereinsteiger, kommen vielleicht aus dem Fernverkehr, sind gelernte Bäcker, Metzger oder Heizungsinstallateure, oder haben überhaupt keine Berufsausbildung. Was aber auch nicht schlimm ist, im Gegenteil.
Die Tätigkeit als Kranführer basiert in erster Linie auf Berufserfahrung, im Prinzip also eine Anlerntätigkeit. So wird es den Kranfahrern auf jeden Fall verkauft, was sich auch in den Löhnen/Gehältern wiederspiegelt.
Tatsächlich aber, wenn wir schon bei der Berufsklassifikation sind, halte ich die Tätigkeit des Kranführers für das Anforderungsniveau 3 (komplexe Spezialistentätigkeiten)!
Absurderweise setzt das Anforderungsniveau 3 eine Berufsausbildung in eben der ausgeübten Tätigkeit voraus.

Fazit: Es besteht Handlungsbedarf!
Das Berufsbild „Kranfahrer“ wird´s wohl in absehbarer Zeit nicht geben.
Deshalb muss die wachsweiche Unternehmerverpflichtung gegenüber deren Kranfahrern verpflichtend konkretisiert werden, mit dem einheitlichen Ziel einer fundierten Kranführerausbildung. Nicht nur die BG, sondern vorrangig auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz.

Das wäre nur ein winziger, aber notwendiger Schritt. D. h. die Umsetzung der BGG 921 muss keine Empfehlung, sondern eine Verpflichtung werden. Sind wir doch europaweit die Einzigen, die einen freiwilligen Kranschein anbieten!!!???
___

Gruss Florian

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Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 03.11.2014, 13:57 - 1281 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11558]

Zitat:
Florian postete
@Meik

Du hast ja nicht ganz unrecht.

Fangen wir mit der Betriebsanweisung an:
Selbige besteht in der Regel aus einem laminierten DIN-A4 Blatt, in dem vorzugsweise unter Punkt 3 (Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln) der §30 (Pflichten des Kranführers) aus der BGV D6 in sehr komprimierter Form zitiert wird. Gelegentlich findet sich eine Betriebsanweisung für Krane auch in der OW-Kabine hinter dem Fahrersitz, vom Hersteller selbst auf die Isolierung der Kabinenrückwand geklebt. Super!
Der Betriebssicherheitsverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz wird somit Genüge getan. Und wenn ein Unternehmer noch seinen Pflichten zu der jährlichen Unterweisung laut ArbSchG §12, oder der BGV A1 §4 gerecht wird, dann war´s das für Ihn.
Und eben eine solche jährliche Unterweisung, ausgehend von einer Gefährdungsbeurteilung, dauert im Idealfall 4 bis 8 Stunden. Oder, wie wir es auch kennen, und vermutlich viele der Kranfahrer in diesem Forum - Der Sicherheitsbeauftragte nötigt einem die Unterschrift einmal jährlich ab, das Ganze ohne vorangegangene Schulung.

Das ist der Grund, weshalb ich der Meinung bin, dass das Informationsmanagement in den Händen der Kranfahrer liegen sollte (eigentlich tut´s das ja). Ein bekannter Satz der Berufsgenossenschaft Verkehr: Der Kranführer muss die für Fahrzeugkrane geltenden Regeln kennen, z. B. Unfallverhütungsvorschriften, Berufsgenossenschaftliche Regeln, DIN bzw. DIN-EN Normen, und, nicht zu vergessen, die Betriebsanleitung seines Krans.

Kommen wir zu der von dir genannten Qualifikation und Berufserfahrung:
Das Wort Qualifikation impliziert eine Berufsausbildung. Das aber ist nicht die Realität, sondern eher Wunschdenken. Die meisten Kranfahrer sind Quereinsteiger, kommen vielleicht aus dem Fernverkehr, sind gelernte Bäcker, Metzger oder Heizungsinstallateure, oder haben überhaupt keine Berufsausbildung. Was aber auch nicht schlimm ist, im Gegenteil.
Die Tätigkeit als Kranführer basiert in erster Linie auf Berufserfahrung, im Prinzip also eine Anlerntätigkeit. So wird es den Kranfahrern auf jeden Fall verkauft, was sich auch in den Löhnen/Gehältern wiederspiegelt.
Tatsächlich aber, wenn wir schon bei der Berufsklassifikation sind, halte ich die Tätigkeit des Kranführers für das Anforderungsniveau 3 (komplexe Spezialistentätigkeiten)!
Absurderweise setzt das Anforderungsniveau 3 eine Berufsausbildung in eben der ausgeübten Tätigkeit voraus.

Fazit: Es besteht Handlungsbedarf!
Das Berufsbild „Kranfahrer“ wird´s wohl in absehbarer Zeit nicht geben.
Deshalb muss die wachsweiche Unternehmerverpflichtung gegenüber deren Kranfahrern verpflichtend konkretisiert werden, mit dem einheitlichen Ziel einer fundierten Kranführerausbildung. Nicht nur die BG, sondern vorrangig auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz.

Das wäre nur ein winziger, aber notwendiger Schritt. D. h. die Umsetzung der BGG 921 muss keine Empfehlung, sondern eine Verpflichtung werden. Sind wir doch europaweit die Einzigen, die einen freiwilligen Kranschein anbieten!!!???

@ Florian

Du hast mit ALLEM schon ziemlich den Nagel auf den Kopf getroffen, ABER,

in der Realität sieht es manchmal doch etwas anders aus.
Du wirst sicher nur wenige Kranunternehmen finden, die nicht ordentlich arbeiten.
Solltest du dennoch an ein solchen Kranunternehmer geraten, der nicht so ganz ordentlich alles handhabt, und dieser auch noch über ältere Krane verfügt, wo das ÜBERBRÜCKEN mit dem Schlüssel möglich ist, muss dein Verstand dir sagen, dass Du vorsichtig sein musst!

Mehr wollte ich damit nicht sagen.
Es gibt genug Beiträge hier im Forum, über Unfälle, und Verurteilungen von Kranfahrern.

In der Praxis hörst du dann auch schon einmal vom Disponenten, oder Chef, "Stell dich mal nicht so an"?, oder "das geht schon"?, und da musst DU vorsichtig sein.
Mit der Umsetzung aller Vorschriften, ist es wie ÜBERALL, nicht alles wird auch eingehalten, oder umgesetzt.

Verantwortlich für dein Handeln, bist immer DU selber, aber es werden z.T. auch Dinge verlangt, die Grenzwertig sein können.

Da überall auch Zeitdruck vorhanden ist, und Geld verdient werden muss, werden Vorschriften auch schon einmal etwas weniger beachtet, oder auch vergessen.
Die Berufserfahrung musst du dir erarbeiten.
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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Der Beitrag wurde am 03.11.2014 um 14:03 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert.
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Florian


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Veröffentlicht 03.11.2014, 15:47 - 1282 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11560]
@Meik

Dem schliesse ich mich an.

Passend zum Thema noch ein kleiner Artikel (geklaut, man möge es mir verzeihen).

Der ganz normale Wahnsinn

Ein Arbeitstag wie jeder Andere. Der Kranführer ist auf dem Weg zur Baustelle und er weiß genau:

• Die Aufstellfläche für den Kran ist perfekt vorbereitet
• Die geprüften Anschlagmittel liegen fein säuberlich bereit, sortiert nach Größe
• Lastgewicht, Radius und Hubhöhe sind schon vom Auftraggeber ermittelt
• Die Windprognosen für die die Dauer des Einsatzes sind bekannt
• Ein ausgebildeter Anschläger steht erwartungsvoll bereit
• Der Kaffee ist fertig

….Aufwachen, das ist Wunschdenken.

Die Realität ist eine Andere.

Es beginnt mit der Aufstellfläche auf der Baustelle. Mit viel Glück hat sich Tage vorher schon der Außendienstmitarbeiter der Kranfirma auf die Baustelle verirrt und einen Stellplatz gesichert. Zum Einsatzzeitpunkt ist Dieser dann topografisch leider nicht mehr auffindbar. Die vom Polier ausgewiesene Reservestellfläche zwingt den Kranführer dann zu einer Abstützvariante, die sämtliche Schiebeholm-Varianten beinhaltet und so in der Betriebsanleitung vergeblich gesucht wird. Die Analyse des Untergrunds ergibt gemischten Boden. Wiese, Bauschutt und unverdichteter Schotter, alles dabei, und so kommen auch die 24 mitgeführten Unterleghölzer zum Einsatz.

Die vom Baustellenleiter bereitgelegten Rundschlingen zwingen den Kranführer zu einer visuellen Kontrolle. Nicht ganz einfach, da die Etiketten fehlen und die Farbe der Schutzhülle nicht mehr zu erkennen ist. Auch die stellenweise freigelegte Einlage lässt keine Rückschlüsse auf die Tragfähigkeit zu. Gut dass dann der Polier den ordnungsgemäßen Zustand der Anschlagmittel lautstark bescheinigt.

Die eigentliche Lastermittlung erinnert den Kranführer an seine längst vergangene Schulzeit und das Thema „Gleichung mit drei Unbekannten“. Lastgewicht, Hubhöhe und der Radius zum Zielpunkt werden großzügig vom Polier geschätzt und sind zum Erstaunen des Kranführers auf der Traglasttabelle nicht mehr zu finden. Auch hier weiß der Polier wieder Abhilfe und erinnert sich an einen Kollegen des Kranführers der die 25 Prozent Überlast souverän vor wenigen Wochen schon anhob. Also, auch das ist geklärt.

Kaum zur Hälfte austeleskopiert, ertönt eine akustische Warnung aus Richtung LMB. Das Windmesser-Symbol blinkt und signalisiert eine Windstärke ebenfalls außerhalb der Traglasttabelle. Diese Information reicht der Kranführer unnötigerweise weiter, denn ein kurzer Blick auf den Polier und schon weiß der Fahrer aus welcher Richtung der Wind weht.

Interessant auch die Absprache mit dem baustelleneigenen Anschläger, die mangels fehlender Fremdsprachenkenntnisse des Fahrers eher pantomimisch durchgeführt wird. Durch permanentes Kopfnicken des Anschlägers erkennt der Fahrer dass das Vermittelte verstanden wurde und schlägt die Last zu Demonstrationszwecken selbst an.

Die Last kaum am Haken, läutet das firmeneigene Handy. Der besorgte Disponent erkundigt sich nach dem Wohlergehen des Kranführers und informiert ihn über den nächsten Einsatz. 40 Kilometer weiter in 10 Minuten, Terminbaustelle.

Was soll´s, die Hoffnung….
___

Gruss Florian

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Stephan


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Veröffentlicht 03.11.2014, 16:04 - 1283 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11561]

Zitat:
Florian postete
Was soll´s, die Hoffnung….

....würde bei mir schon lange auf dem Boden liegen vor Lachen und ich hätte nicht einen Finger krumm gemacht bis das alles so ist wie ich es will, falls einer ankommt mit das musst du so machen dann bedenke immer: Die vier wichtigsten Worte im Leben, einen scheiß muss ich
___

Gruß
Stephan

-----
Bevor ich mich wieder aufrege, ist es mir lieber scheißegal

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Florian


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Veröffentlicht 03.11.2014, 16:15 - 1284 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11562]
@Stephan

Wie wahr, wie wahr!

Das allerdings erfordert Arsch in der Hose!
Und doch happerts da bei Einigen.
___

Gruss Florian

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Kranfahrer-Meik
Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung

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Veröffentlicht 03.11.2014, 19:39 - 1285 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11563]

Zitat:
Florian postete
@Stephan

Wie wahr, wie wahr!

Das allerdings erfordert Arsch in der Hose!
Und doch happerts da bei Einigen.

Die Berufserfahrung bringt es dann irgendwann.
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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Kranfrank
Autokranfahrer , seit ü. 20 Jahren, seit 2009 Selbständig als Kransachkundiger/Mietkranfahrer
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Veröffentlicht 18.11.2014, 20:46 - 1286 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11589]
Zum Artikel Vertikal Net 21454
Ich hatte ja gedacht das das www.vertikal.net genauer untersucht...
Der "umsichtige" Kranfahrer hatte nicht 25 m Mast geschoben, sondern 3 Tele und das sind beim KMK 5120 41 m und das nur mit der Grundplatte...
Und wie soll nach einem Hydraulikschaden ein Kran umfallen ??
Aber sei es wie es sei - gottseidank kein Personenschaden...

der Kranfrank
___

Kranfrank

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Veröffentlicht 19.11.2014, 14:01 - 1287 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11590]

Zitat:
Kranfrank postete
Zum Artikel Vertikal Net 21454
Ich hatte ja gedacht das das www.vertikal.net genauer untersucht...
Der "umsichtige" Kranfahrer hatte nicht 25 m Mast geschoben, sondern 3 Tele und das sind beim KMK 5120 41 m und das nur mit der Grundplatte...
Und wie soll nach einem Hydraulikschaden ein Kran umfallen ??
Aber sei es wie es sei - gottseidank kein Personenschaden...

der Kranfrank

Wie so oft bei FALSCHEM RÜSTZUSTAND....
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 20.11.2014, 11:40 - 1288 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11592]
Upps??

http://www.vertikal.net/de/news/artikel/21489/



http://www.allgemeine-zeitung.de/lokales/oppenheim/vg-rhein-selz/weinolsheim/schwertransport-bleibt-in-weinolsheim-stecken-eine-ecke-war-im-weg_14774994.htm
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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Der Beitrag wurde am 20.11.2014 um 14:56 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert.
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Kranschubser

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Veröffentlicht 20.11.2014, 20:12 - 1289 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11594]
Die Meldung auf Vertikal.net/de/news/artikel/21489/ ist so nicht Richtig. Der im Graben liegende Kran ist nicht aus meiner Firma (Kühl).Es handlt sich um ein Gerät aus der Flotte von Seeland.

Gruß Kranschubser

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DUDU


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Veröffentlicht 20.11.2014, 20:51 - 1290 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11595]

Zitat:
Kranschubser postete

Zitat:
Kranfahrer-Meik postete
Upps??

http://www.vertikal.net/de/news/artikel/21489/

Das passiert jetzt in dieser Jahreszeit wieder öfters.


___

DUDU macht das schon!

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Kranfahrer-Meik
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Avatar von Kranfahrer-Meik
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Veröffentlicht 20.11.2014, 21:03 - 1291 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11596]

Zitat:
Kranschubser postete
Die Meldung auf Vertikal.net/de/news/artikel/21489/ ist so nicht Richtig. Der im Graben liegende Kran ist nicht aus meiner Firma (Kühl).Es handlt sich um ein Gerät aus der Flotte von Seeland.

Gruß Kranschubser

Dann solltet Ihr mit denen mal Kontakt aufnehmen, damit die das RICHTIGSTELLEN.
___

Gruss

Kranfahrer-Meik
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Spot


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Avatar von Spot
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Veröffentlicht 18.12.2014, 19:59 - 1292 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11664]
Abbrucharbeiten sind immer nicht ganz ungefährlich. Besonders wenn mit dem Brenner handtiert wird.

http://www.nwzonline.de/bremerhaven/feuer-vernichtet-grossen-autokran-feuer-vernichtet-grossen-autokran-in-bremerhaven_a_21,0,1388471615.html

http://www.radiobremen.de/nachrichten/kurz_notiert/feuer-kran100.html
___

Lass das mal den Pappa machen


Der Beitrag wurde am 18.12.2014 um 20:03 Uhr von Spot editiert.
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Helmut P.

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Avatar von Helmut P.
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Veröffentlicht 18.12.2014, 21:47 - 1293 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11666]

Zitat:
Spot postete
Abbrucharbeiten sind immer nicht ganz ungefährlich. Besonders wenn mit dem Brenner handtiert wird.

http://www.nwzonline.de/bremerhaven/feuer-vernichtet-grossen-autokran-feuer-vernichtet-grossen-autokran-in-bremerhaven_a_21,0,1388471615.html

http://www.radiobremen.de/nachrichten/kurz_notiert/feuer-kran100.html

Das ist aber anscheinend ganz dumm gelaufen, dass wird wieder einmal ein grösserer Schaden für eine Versicherung.
Aber irgendwie frage ich mich schon wo hier der Kranfahrer war, denn so etwas fällt doch auf wenn hier ständig die Funken vom schneiden auf den Autokran niederprasseln.
___

©- COPYRIGHT liegt bei "Helmut P.".

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Spot


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Veröffentlicht 18.12.2014, 21:59 - 1294 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11668]
Wenn bei mir schon mit der Flex der Funkenflug auf meinen Kran gerichtet wird, gibt das schon von mir mächtig ärger. Das ist immerhin mein zweites Zuhause
und gleichzeitig die Visitenkarte des Unternehmens!
___

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Helmut P.

aus Wien
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Avatar von Helmut P.
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Veröffentlicht 18.12.2014, 22:05 - 1295 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11669]

Zitat:
Spot postete
Wenn bei mir schon mit der Flex der Funkenflug auf meinen Kran gerichtet wird, gibt das schon von mir mächtig ärger. Das ist immerhin mein zweites Zuhause
und gleichzeitig die Visitenkarte des Unternehmens!

Das meinte ich ja, mit meinem Kommentar.
___

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Florian


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Veröffentlicht 28.12.2014, 13:39 - 1296 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11680]
Unlängst passiert.

Utrecht, 13.12.2014

Was ein Trümmerfeld: Dach eingerissen, sechs Wohnungen evakuiert, ein Kran hängt in der Luft - das ist nicht die Bilanz eines Dachdeckerunfalls. Hier sollte ein Heiratsantrag stattfinden! Und davon hatte die ganze Nachbarschaft etwas...

In der niederländischen Ortschaft IJsselstein bei Utrecht wollte ein Mann seine Angebetete überraschen. Der Heiratsantrag sollte alles andere als langweilig sein. Also mietete er einen Autokran inklusive Arbeitskorb. Als er frei schwebend um die Hand seiner Liebsten anhalten wollte, passierte das Unglück mit einem großen Krach: Der Kran kippte auf das Dach des Nachbarhauses.

Ein zweiter Kran sollte das Hausdach von dem Gefährt befreien. Doch die Bergung war eher dilettantisch und es kam noch dicker: Der verunfallte Kran krachte ein weiteres Mal aufs Dach und riss das Loch noch weiter auf.

Sechs Wohnungen mussten evakuiert werden. Verletzt wurde glücklicherweise niemand und auch der Heiratswillige im Krankorb blieb unverletzt. Er konnte sogar sein Vorhaben umsetzen. Anders als geplant bekam er schließlich sein "Ja".

Die Aufräumarbeiten müssen allerdings ohne ihn losgehen. Er ließ mit seiner Zukünftigen den Schaden und die evakuierten Nachbarn zurück. Nach einer Entschuldigung reisten beide für ein Wochenende nach Paris.

"Wir haben den Mann vernommen und fanden es dann in Ordnung, dass sie die geplante Reise antreten“, sagte ein Polizeisprecher. Zur Höhe des Schadens gab es zunächst keine Angaben.

https://www.youtube.com/watch?v=955bIkKT5g8

https://www.youtube.com/watch?v=QCUOfm2EyFY
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Gruss Florian

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Spot


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Veröffentlicht 03.01.2015, 17:50 - 1297 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11717]
Die habe ich auch schon gesucht. Auch gibt es wenig Infos über was wie passiert.
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Lass das mal den Pappa machen

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Stephan


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Veröffentlicht 03.01.2015, 23:40 - 1298 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11722]
Ihr zwei habt kein Facebook wie mir scheint
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Gruß
Stephan

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Bevor ich mich wieder aufrege, ist es mir lieber scheißegal

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Kranfahrer-Meik
Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung

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Veröffentlicht 04.01.2015, 12:58 - 1299 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [11724]

Zitat:
Stephan postete
Ihr zwei habt kein Facebook wie mir scheint

Wenn da was drin ist, stell den Link doch mal hier rein, dann muss man nicht suchen.
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Gruss

Kranfahrer-Meik
(...in der RUHE liegt die KRAFT!!)
und
Geht nicht, Gibt es nicht!

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