KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 29.05.2014, 21:56 - 075 - in "Kranfahrerausbildung" - [11162]
Es gibt da zwar noch diesen "Handwerkerparagrafen", der aber für die Kranführer nicht in Frage kommen dürfte. Und wie-lange dauert das, bis die Polizei das überprüft hat? Chris |
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Veröffentlicht 29.05.2014, 22:15 - 076 - in "Kranfahrerausbildung" - [11163]
1. Steht da in den Zertifizierungskriterien, das jeder 1 mal im Jahr zum Arbeitsmediziner muss, und sich beraten lassen muss? 2. Ich sehe, das hier auch ein sehr kritischer Bereich angesprochen wird. Chris Der Beitrag wurde am 01.06.2014 um 12:52 Uhr von KranundBF3Fahrer editiert. |
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DUDU 228 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 29.05.2014, 22:54 - 077 - in "Kranfahrerausbildung" - [11164]
In Bremen dauert das nicht sehr lange. Die wissen genau, wie sie einem schwierigkeiten machen können. Und der Handwerkerparagraph ist auch nur sehr dünn. Denn auch ein Handwerker der ein Fahrzeug über 3,5to bewegen, müssen die module machen. Denn Ihre Fahrzeuge werden ja auch für den gewerblichen Zweck benutzt. Betriebsarzt wird bei uns nach dem gesetzlichen Intervall gemacht. Und der ist nicht Jährlich, sondern alle 2 Jahre. ___ DUDU macht das schon! Der Beitrag wurde am 29.05.2014 um 22:57 Uhr von DUDU editiert. |
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Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 30.05.2014, 11:15 - 078 - in "Kranfahrerausbildung" - [11165]
@ KranundBF3Fahrer (BERICHTIGTER-FRISTABLAUF = 10.09.2014!!) In ZERTIFIZIERTEN Unternehmen, (wie auch bei uns,) wird in der Regel so wieso einmal im Jahr der Betriebsarzt in das Unternehmen bestellt, um die ganze Mannschaft, bis zur Büromietze, zu untersucht. (Nicht die mit den 4-Beinen.) Die gesetzlichen Intervalle sind "alle-2-Jahr" . Und ALLE, die ab dem "Stichtag-10.09.2014", Fahrzeuge gewerblich zu TRANSPORTZWECKEN betreiben und fahren, müssen die Qualifikationsvoraussetzungen des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes absolviert haben, und durch Lehrgangsbescheinigung nachweisen. (Über 3,5-To.) Das gilt auch für die wiederkehrenden Auffrischungslehrgänge der 5-Module, alle 5-Jahre. ABM-Maßnahme für Fahrschulen. Es geht dem Gesetzgeber darum, "dass die Verantwortung " in allen Bereichen, den Fahrzeugführern übertragen werden kann, und NIEMAND mehr behaupten kann, er wüsste dieses und jenes nicht. Für Qualifiziertes Arbeiten, bedarf es auch geschultem und ausgebildeten Personal, welches in zertifizierten Unternehmen auch zu finden ist. So sind ALLE geschult, und selbst der dümmste begreift es dann nach 5-Jahren beim nächsten Lehrgang, lach. ___ Gruss Der Beitrag wurde am 31.05.2014 um 15:14 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert. |
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KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 30.05.2014, 14:21 - 079 - in "Kranfahrerausbildung" - [11169]
1. Bis 3,5t (und 8 Fahrgastplätze) kannst du das BKfQG sowieso vergessen. Teilweise sind die tatsächlich auch bei über 3,5t ausgenommen. 2. Betriebsarzt? Das ist die G25? Ist eine Angebotsuntersuchung, und auf Wunsch wird dem Arbeitgeber auch nur mitgeteilt, das diese stattgefunden hat? Chris |
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KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 30.05.2014, 14:33 - 080 - in "Kranfahrerausbildung" - [11170]
1. Ist die G 25 eine Angebotsuntersuchung 2. Ist es nicht Aufgabe der G Untersuchungen, andere vor Schaden zu bewahren, sondern dich vor Gesundheitsgefährdungen durch deine Tätigkeit. Chris |
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Spot 592 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 30.05.2014, 23:19 - 081 - in "Kranfahrerausbildung" - [11176]
Also Angebotsuntersuchungen gibt es nicht. Die G Untersuchungen sind durch das Arbeitsschutzgesetz und durch die Zertifizierung vorgeschrieben und richten sich nach deiner Tätigkeit/ Arbeit. Eine Angebotsuntersuchung im Arbeitsmedizinischen Bereich, gibt es nicht. Es sei denn du gehst in einen Supermarkt und nimmst ein Angebot der Woche. Dort habe ich noch nie ein Schild gesehen, heute im Angebot G20 oder G25 Untersuchung für nur 22,50€ pro Person. Mit dem zweiten Punkt liegst du nur teilweise richtig. Denn auch ein Betriebsarzt hat eine Schweigepflicht. Und ja, sie soll mich aber auch den Arbeitgeber vor Schaden schützen. Das Zauberwort nennt sich Fürsorgepflicht, die Jeder Chef für seine Untergebenen und Angestellten hat. Diese Pflichten sind im Arbeitsschutzgesetz klar geregelt und dort zu finden. Was nutzt das, wenn du denn nicht mehr in der Lage bist bestimmte Dinge zu tun, aber dein Arbeitgeber dich dennoch für diese Tätigkeiten einsetzt. ___ Lass das mal den Pappa machen |
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Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.05.2014, 15:12 - 082 - in "Kranfahrerausbildung" - [11182]
"DER STICHTAG IST SOGAR SCHON AM 10.09.2014!! (siehe hier!) Bis wann muss man an einer Weiterbildung teilgenommen haben? ============================================ "Eine erste Weiterbildung (5 x 7 Unterrichtsstunden) ist nach 5 Jahren nach der Grundqualifikation zu absolvieren. Dies entspricht für Busfahrer bis spätestens zum 10.09.2013 und für LKW-Fahrer bis spätestens zum 10.09.2014." http://www.tuev-nord.de/de/service-infos/berufskraftfahrer-qualifikationsgesetz-4782.htm Bußgelder: Sollte keine gültige Berufskraftfahrerqualifikation für gewerbliche Fahrten vorliegen, so können empfindliche Bußgelder verhängt werden: bis 5.000 € für Fahrer bis 20.000 € für Unternehmer. "Nachweis der Grundqualifikation und der Weiterbildung Die erfolgreich abgeschlossene Grundqualifikation und Weiterbildung wird mit Eintrag der Schlüsselzahl 95 auf dem Führerschein eingetragen." ___ Gruss Der Beitrag wurde am 31.05.2014 um 15:17 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert. |
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Dieterer aus Bad Kreuznach 75 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.05.2014, 16:42 - 083 - in "Kranfahrerausbildung" - [11184]
Für selbstfahrende Arbeitsmaschinen gilt das nicht. Wer also keine gewerblichen Transporte fährt, Ballsatfahrten, etc, braucht es nicht. Schließlich handelt es sich beim Verfahren des Kranes auf öffentlichen Straßen nicht um die Hauptbeschäftigung auf selbigem Gerät!!!!!!!!! ___ .....bleibt cool.......... |
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Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.05.2014, 16:47 - 084 - in "Kranfahrerausbildung" - [11185]
Das ist schon Richtig, aber mal ehrlich, wir müssen als Berufskraftfahrer ALLES fahren können, und in den Kranfirmen fährst du auch mal Ballasttransporte ect. Wer da nicht gut aufgestellt ist, hat doch ein Problem. Es ist heute erforderlich, Alles fahren zu dürfen. ___ Gruss |
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Dieterer aus Bad Kreuznach 75 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.05.2014, 16:50 - 085 - in "Kranfahrerausbildung" - [11186]
Ja, mir ging es trotzdem erst einmal um die rechtlichen Fakten und die sind mit diesem § klar formuliert. Wenn ich also mit dem Autokran kontrolliert werde, verweise ich galant auf den Paragraphen!!!...:-) ___ .....bleibt cool.......... |
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Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.05.2014, 16:53 - 086 - in "Kranfahrerausbildung" - [11187]
Nur Autokran, STIMMT. Aber ich persönlich möchte ALLES fahren können und dürfen, denn wer nicht gut aufgestellt ist, kommt in Probleme, früher oder später. ___ Gruss |
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Dieterer aus Bad Kreuznach 75 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.05.2014, 16:56 - 087 - in "Kranfahrerausbildung" - [11188]
Wir verstehen uns...:-) ___ .....bleibt cool.......... |
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Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.05.2014, 16:59 - 088 - in "Kranfahrerausbildung" - [11189]
Jaaaaaaaaaaaaaaaaa ___ Gruss |
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KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.05.2014, 18:19 - 089 - in "Kranfahrerausbildung" - [11190]
http://www.bgn.de/478/24652/1 Da steht auch was von Angebotsuntersuchungen! Wobei die G 25 zu den Eignungsuntersuchungen zählt, was das jetzt schon wieder ist? |
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KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.06.2014, 12:41 - 090 - in "Kranfahrerausbildung" - [11200]
Also wieder ein angeblicher Ausbildungsberuf, nicht für Abgänger, sondern eher für Umschüler? Die Kosten für den FS mit Quali trägt ja in der Regel das AA. Sind wir mit den Leuten glücklich? Chris |
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KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.06.2014, 12:47 - 091 - in "Kranfahrerausbildung" - [11201]
Ist denn eine deutsch Berufsausbildung mit dem ISO Zertifikat vereinbar? Weil das ISO ist ja international. Wie soll der Senegal, Russland, China, Indien, Kanada oder USA die deutsche Berufsausbildung machen??? Oder wird das so aussehen, wie bei den Arbeitsbühnen: Wenn eine ISO Zertifizierung vorliegt, kannst du deinen D. BG Schein in die Tonne Kloppen und einen Schein (z.B. von der IPAF) nach ISO Norm erwerben? Chris |
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Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.06.2014, 17:24 - 092 - in "Kranfahrerausbildung" - [11202]
??"Ist denn eine deutsch Berufsausbildung mit dem ISO Zertifikat vereinbar???" Antwort : JA! ___ Gruss |
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Spot 592 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.06.2014, 17:28 - 093 - in "Kranfahrerausbildung" - [11203]
Eine deutsche Berufsausbildung ist in ganz vielen Ländern dieser Erde (Europa, USA, Kanada Australien usw) eine menge mehr Wert als man glaubt. Es geht nichts über eine fundierte Ausbildung. Und das gild auch international. Also warum nicht auch eine Ausbildung zum Kranfahrer? Und zu dem Post 090: Eine Eignungsuntersuchung ist eine durch das Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebene Untersuchung, die sicher stellt, daß du für die entsprechende Arbeit auch gesundheitlich geeignet bist! Die G Untersuchungen sind im Arbeitsschutzgesetz klar angesprochen und die Umsetzung klar über die BG geregelt. Denn nicht jeder Arzt kann dich arbeitsmedizinisch untersuchen. Das kann nur ein zugelassener Arzt mit der Bezeichnug Arbeitsmediziner/ Betriebsarzt machen. ![]() In diesem Sinne einen schönen Restsonntag. ___ Lass das mal den Pappa machen |
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KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.06.2014, 18:30 - 094 - in "Kranfahrerausbildung" - [11205]
Wie willst du das machen? Willst du eine ISO-Norm definieren, die in einer Ausbildung erworben werden kann, aber auch in Lehrgängen? Weil die ISO-Norm musst du dann Weltweit anbieten können, die 3 Jährigen dualen Ausbildungen nach BBiG sind international unbekannt. Chris Der Beitrag wurde am 01.06.2014 um 18:30 Uhr von KranundBF3Fahrer editiert. |
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KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.06.2014, 19:18 - 095 - in "Kranfahrerausbildung" - [11207]
http://www.iso.org/iso/home/standards/management-standards/iso_9000.htm Die Polizei in Phönix hat das auch schon....! Aber was das mit einer dualen Kranführerausbildung zu tun hat, weiß ich immer-noch nicht. Genauso wenig, das die Fahrer deswegen ordentlich behandelt werden (vor allem in deinem Sinne, Meik) Chris |
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KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.06.2014, 19:19 - 096 - in "Kranfahrerausbildung" - [11208]
http://www.iso.org/iso/qmp_2012.pdf Da werde ich auch nicht so wirklich schlauer? Chris |
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abcde5 54 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 02.11.2014, 19:40 - 097 - in "Kranfahrerausbildung" - [11551]
Damit der andere Thread nicht flöten geht, mache ich mal selbständig hier weiter.
Sind sie. Soll aber nicht heißen, das es keine Krane sind !
Ich habe eine Ausbildung nach BGG 921 mit einer Dauer von mindestens 128 Stunden erhalten. Wenn ich mal in mein Einsatzheft schaue, zähle ich sogar 140 Stunden. Davon waren zum Beispiel auch 40 Stunden Nachtausbildung was Fahren und Betrieb angeht. Dazu Ausbildungsüberwachung und Prüfungen, die weder gekauft, noch manipuliert werden können. In der BGG 921 wird z.B. für Mobilkrane eine Ausbildungszeit von 10-15 Tagen vorgeschlagen. Wir haben 7 Wochen exkl.(!) Prüfungen gelernt. Die Leute, die sich mit diesem Prozedere auskennen,werden bestätigen können, das das so ziemlich die beste Ausbildung für zukünftige Arbeitnehmer ist, die in Deutschland verfügbar ist.
Hier möchte ich allerdings einmal gegenhalten. Der Unternehmer ist verpflichtet, den zukünftigen Fahrer und Bediener in die Maschinen einzuweisen, in meinem Fall in einem Berufsorientierungspraktikum. Bedeutet, die Firma bekommt einen bezahlten, gut ausgebildeten Facharbeiter, den sie sich heranziehen kann. Kurzum: Die Wirtschaft in diesem speziellen Bereich kann mit mir einen exzellent ausgebildeten und hoch motivierten Facharbeiter bekommen. Es liegt nicht nur an mir ;-)
Das wurde uns jeden Tag eingehämmert, keine Angst. Was ich halt nur möchte, ist das ich meinen Job im Sinne der UVV und BG-Vorschriften ausüben kann, ohne das mir ständig jemand im Nacken sitzt und mich antreibt. |
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Florian 37 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 02.11.2014, 20:14 - 098 - in "Kranfahrerausbildung" - [11553]
@abcde5 Bitte entschuldige meine Wortwahl. Der Hinweis auf FKM und FKL sollte keineswegs abwertend sein. Ich selbst habe viel Zeit mit diesen Geräten verbracht, und vermutlich steht auf der Hälfte der Abnahmeprotokolle bei den Bundeswehrgeräten ohnehin mein Name. Keineswegs zweifle ich die hervorragende Kranausbildung bei der Bundeswehr an. Meine Empfehlung an Dich einen Kranschein zu machen liegt eher im Bereich der gewandelten Technik. Mir geht es um solche Dinge wie die Telematik, Liccon 1 und 2, EN 13000, Klappspitze, ABB und und und…. Eben solche Dinge, die sich an einem BW-Kran nicht finden. Du hast recht, wenn Du behauptest, dass der Unternehmer verpflichtet ist, den Fahrer in die Maschine einzuweisen. Nur ersetzt eine Einweisung/Unterweisung keine Schulung. Ein Beispiel: Wenn Dir dein neuer Arbeitgeber die Betriebsanleitung deines neuen Kranes in die Hand drückt mit der Bitte Selbige durchzulesen, hat er im Prinzip seiner Schuldigkeit schon Genüge getan, im rechtlichen Sinne ist dies eigentlich schon eine Einweisung. Zugegeben, ein bisschen mager. Deswegen auch die Empfehlung ein Kranführerseminar zu besuchen. ___ Gruss Florian |
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abcde5 54 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 02.11.2014, 20:27 - 099 - in "Kranfahrerausbildung" - [11554]
Danke :-). Wenn man sie zu nutzen weiß, sind es hervorragende Geräte. Ich arbeite jedenfalls äußerst gerne mit meinem L.
Jetzt sind wir auf dem selben Nenner. Ja, ich gebe zu, die Technik hat sich gewandelt. Ich verfolge schon seit einiger Zeit die Entwicklung und den Einsatz. Ich will das auf jeden Fall auch praktisch ausüben.
Gut, damit muss ich im Zweifelsfall zurechtkommen. Dennoch denke ich, das ein verantwortungsbewusster Unternehmer mit Renommé sich seiner Aufgabe bewusst ist und selber ein Interesse daran hat, seine "Jungs" ordentlich auszubilden und einzuweisen. Schließlich ist es immer der Mann auf der Maschine, der die Firma repräsentiert. Das habe ich auch bei der Bundeswehr so mitbekommen. Fahr mal da hin und schau dir die Sache an. Dann zieht man den Job durch, ohne Unfälle und zur Zufriedenheit aller. Und schwupps kommen sie gerannt und freuen sich... |
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