Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 28.07.2010, 02:20 - 050 - in "Kranfahrerausbildung" - [5341]
Hallo spitz048.- hallo Kranfahrerkolegen. Es handelte sich seinerzeit, 1985/86, um eine Gemeinschaftliche Berufskraftfahrerausbildung zum Autokranfahrer-Mobilkranfahrer, die aus der Zusammenarbeit der" Kranfirma", mit der" IHK", und einer eingetragenen "Berufskraftfahrerausbildungsstätte "in Niedersachsen, nach den Richtlinien des Dualen-Ausbildungssysthems (BBIG) , des Berufsbildungsgesetzes, normalerweise über einen Ausbildungszeitraum von 2-Jahren gehen sollte. Da wir jedoch mit fünk Kolegen bereits als Kranfahrer in der Kranfirma gearbeitet hatten, verkürzte sich auf Grund der berits vorhandenen Fähigkeiten und Kenntnisse, die Berufsausbildung auf einen Zeitraum von einem Jahr, mit abschliessender" IHK-Facharbeiterprüfung," zum Berufskraftfahrer-Autokranfahrer, und "Facharbeiterbrief." Eine vergleichbare Ausbildung gibt es heute z.B. von der Firma Kübler, wo der Ausbildungszeitraum jedoch über drei jahre geht! Ebenfalls mit Erwerb eines "Facharbeiterbriefes"!! Nachzulesen unter : http://kraftfahrer-job.de In unserer Kranfahrerausbildung, von einem Jahr, war auch der Erwerb aller Führerscheine (Kl-2/-GGVS-ADR,-KOM, Gabelstaplerschein-(Flurförderfahrzeuge, ect.) enthalten, (falls erforderlich!?) Da wir mit fünf Kolegen in unserer Kranfirma natürlich auch sehr gut ausgebildet wurden, und mit dem Blockunterricht alles erforderliche Fachwissen, sowie Prüfungsrelevante Wissen vermittelt bekommen haben, waren wir damals sehr froh, eine solche Ausbildung machen zu dürfen. Die Betriebliche Weiterbildung, mit Ladungssicherungslehrgängen ect. wurde bei uns ebenfalls ständig vorgenommen. (Fachkunde, Standsicherheit, Anschlagmittel, Güteklassen, ect.) Heute gehen viele Kranunternehmen, allein aus Gründen der Zertifizierung, (SCC-DIN-ISO), ähnliche Wege in der Innerbetrieblichen Aus u. Weiterbildung des Personals. Zertifizierte Unternehmen müssen nachweislich ausgebildetes und qualifiziertes Personal vorhalten, um die Zertifizierung zu erlangen, oder zu behalten. Wer diesen wunderbaren "Beruf" des Autokranfahrers-Mobilkranfahrers wirklich gerne ausübt, sollte auch etwas Qualifizierung haben. Alle Arbeitgeber, Kranunternehmer, wissen um den Wandel in unserer Brange!! Selbst die renomierte Schwertransportfirma-Kübler bildet heute mit 3-Jahren Lehrzeit aus!! So, jetzt habe ich zu dem Thema aber wirklich genug gesagt. Ich wünsche allen Interessenten weiterhin viel Spass. ___ Gruss |
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Veröffentlicht 28.07.2010, 02:40 - 051 - in "Kranfahrerausbildung" - [5342]
zu-050, habe da für Neugierige noch was gefunden! Bereits 1973 trat eine Ausbildungsverordnung-Berufskraftfahrer in Kraft! Damals betrug die Lehrzeit (Berufsausbildungszeit bereits-2-Jahre!) im Jahre 2001, trat eine neue Ausbildungsverordnung-Berufskraftfahrer, in Kraft, die die vorherige Verordnung ersetzte! Nun beträgt die Berufskraftfahrerausbildung mit Blockunterricht 3-Jahre!! Man erwirbt mit der dreijährigen Facharbeiterausbildung auch den EU_Führerschein! Wer diese dreijährige Facharbeiterausbildung in einem zertifizierten Kranunternehmen absolviert, hat nach meiner Meinung auch eine Gute Berufsausbildung! Oder!?? Viel Spass! ___ Gruss |
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Veröffentlicht 29.07.2010, 17:12 - 052 - in "Kranfahrerausbildung" - [5344]
Hallo Forumsgemeinde, hallo Kranfahrerkolegen. Betr. "SCHWERTRANSPORTFAHRPERSONAL im Ausbildungsfokus"!! (Auch Kranfahrer!) Für die Veränderungen in unserer Brange, hat die (BSK)-"Bundesfachgruppe Schwertransporte und Kranarbeiten", in der Fachzeitschrift "Schwertransport-Magazin", Ausgabe Nr.34, auf den Seiten-50-51, unter dem Vorsitzenden der BSK, Dipl.Ing. Wolfgang Draaf einmal ausführlich referiert. Unter anderem wird hier bestätigt, dass die BSK bereits seit einiger Zeit an dem Berufsbild "Kranfahrer" in Zusammenarbeit mit den Industrie u. Handelskammern arbeitet. ! Weiternin wird in diesem Artikel auch auf das Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz hingewiesen, welches bereits seit dem September-2009 in Kraft getreten ist, und auch uns Kranfahrer betrift. Alle unsere Führerscheine, der Klasse-2, CE, C-1-E, werden nicht mehr auf Lebzeit ausgestellt, sondern nur noch auf 5-Jahre befristet !! Auf den Kartenführerscheinen ist eine Frist der Gültigkeit eingetragen. Für die Verlängerung eines Führerscheins, bedarf es ab dem September-2009, (BKrFQG) in einer 5-Jahresfrist, an der Teilnahme eines Fortbildungslehrganges über 35-Stunden, (5-Samstage a-7-Stunden), um den Führerschein auf weitere 5-Jahre verlängert zu bekommen! Für die Kolegen ab dem 50. Lebensjahr, kommt zu diesem Weiterbildungslehrgang auch noch die Gesundheitsuntersuchung hinzu!! Wie mir eine Berufskraftfahrerausbildungsstätte mitteilte, wir in diesem Qualifizierungslehrgang, in 5-Blöcken a-7-Stunden, alles gelehrt, was erforderliche Neuerungen berifft! (z.B.-Digitales-Kontrollgerät ect.) Somit steht fest, dass auch wir Kranfahrer in dieser 5-Jahresfrist, also bis zum September-2014, an einem solchen Weiterbildungslehrgang nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz teilnehmen müssen, um den Führerschein erneut verlängert zu bekommen. Nachzulesen unter : www. Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz-2009.de Das heisst also für uns ALLE, ohne Nachweis eines Weiterbildungslehrganges nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes, ab September 20014, keine Führerscheinverlängerung!! Viel Spass ___ Gruss |
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Fun-Driver 61 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 29.07.2010, 20:48 - 053 - in "Kranfahrerausbildung" - [5345]
Na denn habe wir ja noch ein bischen Zeit..........!:-) Der Beitrag wurde am 29.07.2010 um 20:49 Uhr von Fun-Driver editiert. |
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Veröffentlicht 29.07.2010, 22:59 - 054 - in "Kranfahrerausbildung" - [5346]
Hallo Fun-Driver, zu 053. Habe den für mich zuständigen Landkreis heute entsprechend angeschrieben. Wenn ich die definitive Antwort habe, werdet Ihr es erfahren, wie sich das genau verhält! Fest steht, das eine Frist ab Einführung vom September-2009 läuft! Fest steht auch, dass diese Lehrgangsfrist 5-Jahre beträgt! Aber warten wir die Antwort auf mein Schreiben ab. ___ Gruss |
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spitz048 34 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 29.07.2010, 23:42 - 055 - in "Kranfahrerausbildung" - [5347]
Zukunftsorientierte Kran- und Schwerlastunternehmen mit Ausbildungsbefugnis sind schon heute entsprechend aufgestellt und bieten entsprechende Ausbil- dungen an. Problematisch wird es m.E., wenn sich altgediente Mitarbeiter gegen die kom- menden Regelungen= Fortbildungen sperren. Solche Leute sollten sich ganz schnell auf das Kommende einstellen. Es gab schon gewaltige Aufregungen wegen der Untersuchungspflichten ab 50. Statt das selbst zu begrüssen, wurde gemeckert. 40% der über Vierzigjährigen hat Sehprobleme, weil ent- weder keine Brille vorhanden oder die vorhandene nicht stimmig ist. |
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Veröffentlicht 30.07.2010, 00:39 - 056 - in "Kranfahrerausbildung" - [5348]
Hallo Spitz-048, Wir kommen alle um die künftige Weiterentwicklung nicht herum! Gesundheitscheck ab 50, ist überhaupt kein Problem, müssen die mit Sehschwächen sich frühzeitig um Brillen, oder Linsen, bzw Laseraugen behandlung kümmern! Was nütz es , wenn gesundheitliche Probleme vorhanden sind, und diese nicht behandelt werden. Es sollte jeder so viel Verantwortung haben, und diesen Gesundheitscheck machen, auch wenn erforderlich, schon vor dem 50. Lebensjahr. In unserem Unternehmen wurde einmal im Jahr die gesammte Belegschaft, auch Büro und Verwaltung, von einem Betriebsatzt, für die Erfüllung der Zertifizierungskreterien untersucht! Es liegt also auch an der Verantwortung einer Unternehmens/Arbeitgebers, solche Sachen zu regeln. Die gesetzlichen Regelungen, mit Gesundheitscheck ab dem 50. Lebensjahr können nur begrusst werden. Es bedarf auch der Innerbetrieblichen Aufklärung und Informationspflicht, was Dinge der Veränderung angeht, mitzuteilen, oder zu schulen. Eine Firma ist immer nur so gut, wie die Mitarbeiter, die in Ihr arbeiten. Die Arbeitgeber sind hier auch gefordert !!! Aufklärung!! Weiterbildung !! ___ Gruss |
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Fun-Driver 61 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 30.07.2010, 07:18 - 057 - in "Kranfahrerausbildung" - [5349]
Du hast es nicht begriffen..........! :-)) |
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Veröffentlicht 31.07.2010, 00:22 - 058 - in "Kranfahrerausbildung" - [5352]
zu-057 - !!! Edit Admin: Toter Link entfernt ___ Gruss |
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spitz048 34 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.07.2010, 08:49 - 059 - in "Kranfahrerausbildung" - [5354]
@Fun-Driver War das in 057 ein Selbstgespräch? Die Neuerungen scheinen für manche Menschen einfach nicht da zu sein. Und wenn man die dann mangels Kenntnisse nicht mehr braucht, verstehen sie die Welt schon wieder nicht. Gruss Spitz048 |
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~36-320 Beiträge Gast Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.07.2010, 10:29 - 060 - in "Kranfahrerausbildung" - [5355]
Moin ! Nur ruhig Blut, Freunde... Fun-Driver hatte in 053 entdeckt, daß das Datum einen Schreibfehler birgt. Da steht "September 20014" - also noch knappe 18.000 Jahre Zeit... Zum Thema Ausbildung selbst hat er sich noch nicht geäußert. Wozu nur diese Aufregung, Leute...? Gaaanz entspannte Grüße, 36-320 |
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(Gast) |
TDKv Dienstleister für Kranvermieter aus Detmold 1101 Beiträge Admin ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.07.2010, 10:30 - 061 - in "Kranfahrerausbildung" - [5356]
Nee, das war kein Selbstgespräch vom Fun-Driver, sondern nur ein kleiner Scherz
(Hervorhebung von mir) Woraufhin Fun-Driver zurecht feststellte, dass bis dahin noch ein bißchen Zeit wäre ... ___ Carsten Thevessen
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SpitzenWetter Kfz-Schlosser, Berufskraftfahrer, Autokranführer, Außendienstmitarbeiter für Projektplanung und Vertrieb, Qualitätssicherung 57 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.07.2010, 11:54 - 062 - in "Kranfahrerausbildung" - [5358]
Hallo zusammen, wir hatten dieses Jahr im März und Mai bereits zwei Lehrgänge zur Berufskraftfahrerqualifikation. Das geht zwar jeden Kranführer etwas an, weil er ja den 2er Führerschein hat, aber Wissen zum Thema Kran wird dabei nicht vermittelt. Wir brauchen eine Berufsausbildung zum Kranführer wie Kranfahrer-Meik in 052 schreibt (Bericht BSK), daran darf kein Weg vorbeiführen. ___ Unfälle zu vermeiden, setzt voraus seine eigenen Fehler einzugestehen und daraus zu lernen!!! -> ein Weißer aus dem Abendland. |
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Dieterer aus Bad Kreuznach 75 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.07.2010, 13:27 - 063 - in "Kranfahrerausbildung" - [5360]
Also ich möchte zum gesamten Thema etwas Wichtiges beisteuern und dieser Aspekt sollte meines Erachtens stets im Vordergrund stehen: Eine Ausbildung zum Autokranführer/fahrer mag tatsächlich wichtig und richtig sein, allerdings sollte sich jeder vor Augen halten, daß die beste Ausbildung nicht greift, wenn die auszubildende Person nicht zusätzlich über die persönlichen Fähigkeiten verfügt, die man für diesen Beruf dringend benötigt. Ihr wißt es doch alle sicherlich wovon ich rede, nämlich daß wir einerseits mit sehr schwerem, robustem und nicht selten riesengroßem Gerät hantieren, dieses Hantieren jedoch ein Höchstmaß an Feinfühligkeit, Sensibilität, innerer Ruhe, Ausgeglichenheit, Verantwortungsbewußtsein und Konzentration bedarf. Dies sind Kriterien die jeder für sich selbst erfüllen muß, die aber auch ein jeder Personalchef bei der Vorauswahl künftiger Bewerber für eine Berufsausbildung in diesem Bereich unbedingt berücksichtigen muß. Hierzu muß es also meines Erachtens einen entsprechenden Einstellungstest geben, der von Fachkräften wie Psychologen und auch praktischen Fachleuten aus der Branche in Zusammenarbeit erstellt und dann zur Anwendung gebracht werden muß! Nur so kann meiner Meinung nach eine vernünftige Ausbildung erfolgen. Nicht zu vergessen allerdings sind in diesem Zusammenhang die nicht unerheblichen Kosten, die hieraus entstehen. Es reicht also nicht aus wenn wir das ganze bedingungslos befürworten, ohne uns alle Konsequenzen bewußt zu machen, die könnten u.a. sein, daß man während der Ausbildung z.B. einen nur sehr geringen Lohn, bzw. eine Ausbildungsvergütung erhält. Möglicherweise, da es ja auch altersgebunden ist(Eintrittsalter FSK II, 21 Jahre), könnte es sich so gestalten, daß der Auszubildende die Ausbildungskosten dann komplett selbst trägt, wie bei einem Studenten und erst nach erfolgter Qualifikation das eigentliche Geldverdienen anfängt. Also dies könnte auch eine von vielleicht einigen "Kehrseiten der Medaille" sein..... in diesem Sinne schönes WE ___ .....bleibt cool.......... |
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Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.07.2010, 16:37 - 064 - in "Kranfahrerausbildung" - [5362]
Hallo Forumsgemeine, Kolegen, hallo Dieterer. ..zu 063!! Dein Satz "..." Trifft es auf den Punkt!!! ""Ihr wißt es doch alle sicherlich wovon ich rede, nämlich daß wir einerseits mit sehr schwerem, robustem und nicht selten riesengroßem Gerät hantieren, dieses Hantieren jedoch ein Höchstmaß an Feinfühligkeit, Sensibilität, innerer Ruhe, Ausgeglichenheit, Verantwortungsbewußtsein und Konzentration bedarf."" (..so Dieterer!) Deshalb brauchen wir auch gut ausgebildete Leute, mit "Facharbeiterbrief"!!! Sorry für den Tippfehler, kann ja mal vorkommen, weiss aber jeder was ich gemeint habe. (Fun-Driver, gut aufgepasst, Kompliment!) Dieterer, zu deinem Beitrag-063, kann ich nur sagen, du sprichst mir aus der Seele! Natürlich gibt es immer zwei Seiten. Wir ALLE, können doch aber alle, Veränderungen, Weiterbildungsauflagen, ect. nicht ignorieren. Natürlich machen sich an den geeigneten Stellen, studierte Fachleute schon länger Gedanken, was auch gut ist, aber wir am Ende dieser Kette, müssen ja auch mitziehen und das was von Gesetzlichen Veränderungen her verlangt wird, auch umsetzen. Denkt bitte aber auch noch mal daran, dass die Zertifizierung der Unternehmen, die ja warscheinlich auch mal zur Pflicht werden wird, (!!???) qualifizierte und ausgebildete Mitarbeiter voraussetzt, um diese (SCC-Din-Iso) zu bekommen, bzw. zu behalten. Warscheinlich wird es mit dem "Ausbildungsberuf-Kranfahrer", mit Lehrzeit und Facharbeiterbrief, für die Zukunft die beste Lösung sein. Für uns Kranfahrer, die wir schon jahrzehnte z.T. auf den Geräten sitzen, ist es doch sowiso egal. Machen wir die Berufskraftfahrerqualifikationslehrgänge noch mal mit, das wirft von uns doch keinen um! Ich wünsche Euch Allen ein schönes Wochenende!! ___ Gruss |
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Fun-Driver 61 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.07.2010, 20:12 - 065 - in "Kranfahrerausbildung" - [5368]
@Meik & Spitz Tja Leute, immer den Blick auf das Wesentliche gerichtet und niemals abseits des Geschehens schauen. Hier im Norden sagt man das der der lesen kann immer im Vorteil ist. Ach so Meik, deine Signatur mit der Ruhe und der Kraft würde ich an deiner Stelle mal Überdenken. :-) Der Beitrag wurde am 31.07.2010 um 20:17 Uhr von Fun-Driver editiert. |
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Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.07.2010, 21:29 - 066 - in "Kranfahrerausbildung" - [5370]
zu-065, kann ich nur sagen, "Gelesen und Gelacht!! ___ Gruss |
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Dieterer aus Bad Kreuznach 75 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.07.2010, 23:06 - 067 - in "Kranfahrerausbildung" - [5371]
.....interessant im Gesamtzusammenhang finde ich fogenden Auszug aus dem BKrFQG( ich betrachte mich sowieso in keinster Weise als "Berufskraftfahrer), welches letzten Endes die Grundlage dieser Diskussion bildet, im Übrigen bin ich persönlich ohnehin davon ausgegangen daß es uns da nur bedingt betrifft: Da selbst fahrende Arbeitsmaschinen wie Betonpumpen, Saug- und Spülfahrzeuge, Kanalfernaugen und Hubsteige gamäß § 2 Fahrzeugzulassungsverordnung nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern geeignet sind, fallen ihre Fahrer nicht unter die Regelungen des BKrFQG; dagegen fallen z.B. Mitarbeiter von Sozialstationen, die Fahrten mit einem Bus, für den mindestens der Führerschein der Klasse D1 erforderlich ist, den Regelungen des BKrFQG, da es sich um Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken handelt; auch Fahrerinnen und Fahrer, die ausschließlich Fahrten nach der Freistellungs-Verordnung von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freigestellt sind, sind nicht von den Regelungen des BKrFQG befreit. Grundsätzlich gewerblich sind Fahrten zum Einsammeln, zur Entsorgung und zum Transport von Abfällen und Wertstoffen. Auch Bergungs- und Abschleppunternehmen, die der güterkraftverkehrsrechtlichen Erlaubnispflicht unterliegen, müssen die Anforderungen des BKrFQG erfüllen. Unter den Begriff „zu gewerblichen Zwecken“ im Sinne des BKrFQG können auch Fahrten im Güterkraft- und Personenverkehr fallen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind. Daher fallen auch Fahrerinnen und Fahrer von kommunalen Eigenbetrieben, Anstalten, Körperschaften oder Stiftungen des öffentlichen Rechts unter das BKrFQG, soweit keiner der ausdrücklichen Ausnahmetatbestände zutrifft. ___ .....bleibt cool.......... |
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Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.07.2010, 23:44 - 068 - in "Kranfahrerausbildung" - [5372]
Hallo Dieterer, (zu067), Wir Kranfahrer fallen aber auch darunter und müssen an diesen Fortbildungslehrgängen teilnehmen. Aber du hast schon Recht!! Wir sind aber nun mal in "Deutschland", dem Land der Bürokratie und der übermässigen Regelungen. !!??? Oder? Schönes Wochenende. ___ Gruss |
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KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 18.02.2014, 13:45 - 069 - in "Kranfahrerausbildung" - [10438]
Als der Schüler an den Kran kam, hatte der Vorgänger den schon aufgebockt und in Waage gebracht, und der hat nicht zugesehen? |
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KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 21.02.2014, 22:53 - 070 - in "Kranfahrerausbildung" - [10486]
http://www.kran-forum.com/showtopic.php?threadid=1615&pagenum=lastpage#bottom Ein Kran-Forum Thread wo einer eine Ausbildung anpreist. @ Henry: Wundert dich jetzt noch was??? Chris |
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KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 29.05.2014, 17:51 - 071 - in "Kranfahrerausbildung" - [11154]
Welche Sozialstation hat ein D1 Bus? Ich sehe da eigentlich bloß immer die B Busse??? Chris |
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KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 29.05.2014, 19:19 - 072 - in "Kranfahrerausbildung" - [11158]
Nicht ganz richtig, Führerscheinverlängerung auch ohne Weiterbildung möglich, dann nur ohne 95er Eintrag. Chris |
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KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 29.05.2014, 19:20 - 073 - in "Kranfahrerausbildung" - [11159]
Nicht ganz richtig, Führerscheinverlängerung auch ohne Weiterbildung möglich, dann nur ohne 95er Eintrag. Chris |
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DUDU 228 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 29.05.2014, 21:35 - 074 - in "Kranfahrerausbildung" - [11161]
Und wenn du die 95 nicht mehr im Führerschein bekommst, darfst du ab September 2014 keine Gewerblichen Fahrten mehr machen. Und das schließt auch die selbstfahrenden Arbeitsmaschinen ein. (Quelle: 2 verschiedene Führerscheinstellen) ___ DUDU macht das schon! |
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