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SpitzenWetter
Kfz-Schlosser, Berufskraftfahrer, Autokranführer, Außendienstmitarbeiter für Projektplanung und Vertrieb, Qualitätssicherung

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Veröffentlicht 02.08.2009, 09:21 - 500 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4594]
@Henry

war diese "Zange" ein abgenommenes "Lastaufnahmemittel" mit gültiger UVV Prüfung? Wenn nicht, hätte es nicht eingesetzt werden dürfen.
Gruß SpitzenWetter
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Unfälle zu vermeiden, setzt voraus seine eigenen Fehler einzugestehen und daraus zu lernen!!! -> ein Weißer aus dem Abendland.

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Fun-Driver


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Veröffentlicht 02.08.2009, 09:37 - 501 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4595]

Zitat:
McE postete

Ich kann eúch nur sagen, das in anderen Foren solche Streithähne wie ihr es teilweise seid, nach einer Verwarnung gesperrt werden!

LG McE

Ich weiß zwar nicht in welchen "Kinderforen" du verkehrst aber in den richtigen "Männerforen" gehört eine gewisse Streitkultur dazu!

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Henry


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Veröffentlicht 02.08.2009, 19:37 - 502 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4598]
SpitzenWetter

Kann ich dir nicht mehr beantworten, jedenfalls war dieses Ding extra für diese Bückenteile vorgesehen. Wir waren dort mit drei Kranen am arbeiten und wie ich schon sagte, meinem Kumpel ist auf dem Bahnhof das Gleiche passiert. War natürlich erstmal riesen Alam und die "Vorgesetzten" wollten nach diesem Vorfall, dass wir Ketten verwenden - nix da - weißt ja: Metall auf Metall, sollte man lieber lassen. Schlaufen konnten auch nicht verwendet werden, weil diese Brückenteile scharfe Kanten hatten.
Es hatte sich am Ende rausgestellt, das diese Dinger zwar richtig angesetzt waren aber stark genug angezogen wurden - wie so eine Art Schraubstock. Am Ende habe ich diese Dinger selbst angesetzt und angezogen.

Nach dieser Verladeaktion habe ich solche Anschlagmittel nie wieder gesehen.

Gruss!

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~Grüner Engel


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Veröffentlicht 03.08.2009, 21:17 - 503 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4602]
In unserer großen Firma (Deutschlands größter Siecherheitsdienst) sind alle LAMs (Last Aufnahme Mittel) UVV geprüft. Da sie sonst nicht eingesetzt werden dürfen. Beim kleinsten zweifel werden die LAMs gesperrt, ausgesondert oder ersetzt.

MfG Grüner Engel

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Henry


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Veröffentlicht 03.08.2009, 23:00 - 504 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4603]
Na ja, wie schon geschrieben habe: vor ca 13 Jahren ... Ich kann heute nicht mehr sagen, wie es sich damals beim Bund mit UVV-Prüfung verhalten hat. Bin mir aber zu 99% sicher, dass diese Dinger noch aus DDR-Zeiten stammten, geht eigendlich auch nicht anders, wenn diese Zangen für diese Brückenteile vorgesehen waren.
Zu meiner Bundeswehrzeit haben wir sowieso einige Dinger durchgezogen, die heute beim Bund undenkbar wären. Zum Beispiel die alten Russen-LKW ohne Einweiser auf Waggons fahren und genauso wieder runterfahren. Der ganze alte NVA-Kram sollte schnell weg, um Platz zu schaffen, denn unsere Kaserne war bis auf den letzten Platz mit NAV-Material vollgestopft.

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Kalle


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Veröffentlicht 06.08.2009, 13:48 - 505 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4612]
Ermittlungen nach tödlichem Kranunfall in Emden
Nach dem tödlichen Unfall eines Kranführers auf der Ems bei Emden will die Staatsanwaltschaft Aurich Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung aufnehmen. Die
Wasserschutzpolizei werde entsprechende Untersuchungen einleiten und
Sachverständige einschalten, sagte am Mittwoch der Leitende Oberstaatsanwalt Werner Kramer. Nach Angaben eines Polizeisprechers prüfen auch die Berufsgenossenschaft und das Landesbergamt den Fall. Der Kran war aus unbekannter Ursache auf einer Pipeline-Baustelle umgestürzt. Der Kranführer wurde eingeklemmt und tödlich verletzt.

Kann mir einer sagen was das Landesbergamt mit den Unfall zu tun hat.

Gruß Kalle

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~36-320


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Veröffentlicht 06.08.2009, 17:24 - 506 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4613]
Moin,
nach meinem Kenntnisstand unterliegen alle Baustellen, die mit der Förderung von Bodenschätzen (Erdöl, Erdgas etc.) verbunden sind, der Bergbaurecht. Deswegen das Bergamt.
Schöne Grüße, 36-320

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~36-320


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Veröffentlicht 06.08.2009, 17:25 - 507 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4614]
Moin,
nach meinem Kenntnisstand unterliegen alle Baustellen, die mit der Förderung von Bodenschätzen (Erdöl, Erdgas etc.) verbunden sind, dem Bergbaurecht. Deswegen das Bergamt.
Schöne Grüße, 36-320

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Henry


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Veröffentlicht 16.08.2009, 19:01 - 508 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4627]
Hi Zusammen!

Vor einigen Tagen hat ein Kollege von mir Fotos von einem Kranunfall gezeigt. Kein Personenschaden, um es gleich vorweg zu nehmen.
Es sollte eine alte Anlage demontiert werden. Es hat sich am Ende herausgestellt, dass dieses Teilstück wesendlich schwerer war als angenommen. Die restlichen Verbindungen wurden dann mit denn Schweißbrenner getrennt. Das Teilstück ist natürlich in Bewegung geraten und hat den Kran praktisch hinher gezogen. Der Kran ist nicht umgefallen, da sich dieses Teilstück in nicht all zu großer Höhe befand.

Wer kommt in solchen Fällen für den Schaden auf? Und kann man nicht aus alten Zeichnungen erkennen wie schwer ein solches Teilstück ungefähr ist - soweit noch alte Zeichnungen existieren?
Ich frage so dämlich, weil ich dieses "Vergnügen noch nicht hatte. Und muss ich auch nicht haben, wenn ich solche Fotos sehe.

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SpitzenWetter
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Veröffentlicht 16.08.2009, 20:58 - 509 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4629]
Hallo Henry,
bevor ein Kran die Last anhängt, MUSS!!! geklärt werden wie schwer die Last ist. Diese Angabe kommt in der Regel vom Auftraggeber des Kranunternehmens. Wenn die Lastangabe nicht punktgenau gemacht werden kann, dann muss die Lastangabe ca. angegeben werden und der Kran für die Obergrenze der Angabe ausgelegt sein. Oft kommt es auch vor, dass bei der Auftragsentgegennahme solche Infos vollständig fehlen und vom Auftraggeber lediglich ein Kran mit einer bestimmten Tragkraft (z.B. 80 t Autokran) bestellt wird. In solchen Fällen ist das Vorgehen des Kranfahrers vor Ort wichtig. Er muss in jedem Fall vor ab wissen welche Last er bei welcher Ausladung heben muss. Bekommt er diese Informationen nicht und kann sie selbst nicht einschätzen, muss er den Auftrag zunächst ablehnen und auf Klärung bestehen. Beginnt er trotzdem mit den Arbeiten, obwohl er nicht weiß wie sein Kran ausgelastet wird, handelt er grob fahrlässig, wider besseren Wissens und entgegen der BG-Richtlinien.
Auf Deutsch gesagt: die Baustelle gehört ihm.

Hat der Kunde NACHWEISSBAR eine Lastangabe gemacht, ist er für seine Angaben auch haftbar, sofern nicht offensichtlich war, dass dessen Angaben falsch waren.

Gruß SpitzenWetter
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zwirbl
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Avatar von zwirbl
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Veröffentlicht 16.08.2009, 21:06 - 510 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4630]
servus henry

demontagen sind immer ne scheiss arbeit.

ist mir auch schon so ähnlich gegangen,zwar nicht so extrem aber mir hats gereicht.

ist ein blödes gefühl wenn aus 9 tonnen 14 werden.

aber bei demontagen sind meines wissens 25% sicherheit einzuplanen

gruss zwirbl

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Henry


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Veröffentlicht 17.08.2009, 20:33 - 511 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4631]
Scheiss Arbeit, so ist es! Hatte das "Vergnügen" auch aber das war nichts gegen diese Aktion: wenn aus 30t mal eben 50 werden (mag gar nicht daran denken!!), zumindest nach den Angaben des Kollegen und viel mehr kann ich dazu auch nicht schreiben. Scheint wohl, das der Auftraggeber keine Ahnung hatte.
Ablehen, sicher - aber ich denke, danach steht wohl bei einigen Unternehmen auf der Abschussliste.

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SpitzenWetter
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Veröffentlicht 19.08.2009, 08:23 - 512 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4632]
Hallo Henry,
ich meinte bis zur Klaerung des Gewichts ablehnen. Es liegt sicher nicht im Interesse des Kranunternehmers, dass sein Kran mit großem Risiko eingesetzt wird. Dies haette auch nichts mit der Qualitaet zu tun fuer die der Kranuternehmer bei seinen Kunden wirbt. Also sollte der Kranfahrer in solchen Faellen eher Unterstuetzung von seinem Chef erfahren (hoffe ich zu mindestens).
Gruß SpitzenWetter
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Der Beitrag wurde am 19.08.2009 um 08:25 Uhr von SpitzenWetter editiert.
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zwirbl
Autokranfahrer

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Avatar von zwirbl
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Veröffentlicht 20.08.2009, 20:31 - 513 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4634]
servus spitzenwetter

gut gesagt,aber wie klärt mann das gewicht?
ich kann mich auch nur auf die angaben der monteure oder betreiber verlassen.

in meinem fall hatte das neue rohr 5.5 tonnen,also hatten sie beim alten mit dreck und ablagerungen mit max. 9 tonnen gerechnet.

und es wurden doch 14.
und wenn du dann noch alle schübe auf 92% hast wirds ein "geiler ritt"

frag mich nur wer da im schadensfall zahlt.

auf einen muss mann sich ja verlassen können.

gruss zwirbl

es sei noch dazu gesagt das dem"sige" und den moteuren ganz schön die düse ging als sie die letzte schraube mit dem schneidbrenner lösten.


Der Beitrag wurde am 20.08.2009 um 20:39 Uhr von zwirbl editiert.
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SpitzenWetter
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Veröffentlicht 21.08.2009, 17:29 - 514 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4635]
Hallo zwirbl,
die Haftung ist in solchen Faellen nur eindeutig beim Auftraggeber, wenn eure Firma die Lastangaben, die euer Auftraggeber gemacht hat, schriftlich, also auch nachweisbar vorliegen. Alle Absprachen, die nicht schriftlich, in eurer Auftragsbestaetigung eurem Auftraggeber vorab gesendet wurden sind vor Gericht gegenstandslos, also nur heiße Luft. Euer Auftraggeber braucht dann vor Gericht nur zu behaupten, dass er selbst euch als Fachfirma beauftragt, sich auf euer Profiwissen verlassen hat, er selbst nie eine Gewichtsangabe gemacht hat und schon habt ihr den schwarzen Peter. Nochmal alle muendlichen Absprachen vorab schriftlich bestaetigen lassen.

Verlassen kannst du dich heute nur noch auf dich selbst und auf das was du schriftlich hast. Ein Wort ist heute vielen nichts mehr wert. Das ist zwar traurig aber wahr.

Eins noch zu dem Sige: Leider sind die, die die Lastangaben machen nicht die, die die letzte Schraube trennen. Wenn sie selbst unter dem Rohr stuenden wären sie mit ihrer Lastangabe sicher nicht so geizig.

Gruß SpitzenWetter
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Der Beitrag wurde am 21.08.2009 um 21:11 Uhr von SpitzenWetter editiert.
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Kalle


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Avatar von Kalle
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Veröffentlicht 25.08.2009, 11:26 - 515 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4637]
swg) Der schwere Unfall an der Baustelle der neuen Sinntalbrücke, bei dem ein Bauarbeiter vor einer Woche einen Stromschlag erlitt, hat ein juristisches Nachspiel. Wie Eduard Heyne, Leiter der Polizeiinspektion Bad Brückenau, auf Anfrage der Main-Post mitteilte, wird die Behörde der Staatsanwaltschaft Schweinfurt eine Anzeige zur Prüfung vorlegen.

„Wir ermitteln gegen den verantwortlichen Kranführer wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung“, so Heyne. Das sei bei einem solchen gravierenden Vorfall der übliche Weg.

Wie mehrmals berichtet, hatte ein großer Kran zum Zeitpunkt des Unfalls schweres Baugerät auf einen Laster gehievt. Dabei muss das Seil des Krans zu nah an die Hochspannungsleitung gekommen sein. Ein überschlagender Funke hatte einen 40-jährigen Arbeiter getroffen, der auf der Stelle kollabierte.

Dem beherzten Eingreifen zweier weiterer Arbeiter vor Ort, die umgehend mit einer Herzdruckmassage begannen, war es zu verdanken, dass der Kollege wieder zu sich kam. Heyne ist denn auch voll des Lobes über das Verhalten der beiden Lebensretter.

„Das ist wirklich eine beeindruckende Geschichte“, so der Dienststellenleiter. „Sie haben in einer schwierigen Situation besonnen und kompetent gehandelt.“ So einen Fall habe die Polizei nicht alle Tage, „Gott sei Dank, muss man allerdings andererseits anfügen“.

Heyne wünscht sich angesichts des aktuellen Vorfalls, „dass es hoffentlich für jeden eine Selbstverständlichkeit ist, einem anderen das Leben zu retten“. Bedauerlicherweise zeige seine Erfahrung, dass die Kenntnisse eines Erste-Hilfe-Kurses bei vielen relativ schnell in Vergessenheit gerieten.

Die beiden Lebensretter hatten wohl instinktiv alles richtig gemacht. Öffentliches Aufhebens um ihre Person und ihre Heldentat wollen sie nach Auskunft ihres Unternehmens nicht.


Und immer wieder ist der Kranfahrer der doofe!!!

Gruß Kalle

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Vogel


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Veröffentlicht 25.08.2009, 12:53 - 516 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4638]

Zitat:
Kalle postete

und immer wieder ist der Kranfahrer der doofe!!!

Gruß Kalle

Ist ja wohl auch kein Wunder,

ER hat den Kran da aufgebaut und ER hat wohl mit dem Hubseil
die Kabel berührt..

Das nenne ich richtig DOOF!

Der Kranfahrer hat Glück das der Anschläger von der Schippe gehüpft "wurde",
mit nem Toten bei der Aktion sähen die Konsequenzen wesentlich drastischer aus..

Andreas

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Henry


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Veröffentlicht 25.08.2009, 18:35 - 517 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4639]
"Eins noch zu dem Sige: Leider sind die, die die Lastangaben machen nicht die, die die letzte Schraube trennen. Wenn sie selbst unter dem Rohr stuenden wären sie mit ihrer Lastangabe sicher nicht so geizig."

Ganau so ist es!



Und was den Unfall mit der Hochspannungsleitung angeht: Der Fahrer wird doch wohl den Kran geerdet haben. Oder? So das man ihm wenigstens in dieser Hinsicht keinen Strick drehen kann.

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Kalle


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Veröffentlicht 10.09.2009, 15:04 - 518 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4662]
Ein Autokran ist am Donnerstag in Kirchroth (Landkreis Straubing-Bogen) auf eine Kapelle gestürzt und hat dabei auch den Turm einer angrenzenden Kirche beschädigt.

http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/kran-stuerzt-kirchturm-kapelle-meta-464058.html

Der Kran ist ohne was an Haken umgefallen, wie geht das denn?

Gruß Kalle

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kranguru
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Veröffentlicht 10.09.2009, 15:24 - 519 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4663]
Kein Kontergewicht, und nen schweren Mast mit Spitze.
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Kalle


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Veröffentlicht 10.09.2009, 15:27 - 520 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4664]
Das muss doch der Fahrer wissen, das das so nicht gut gehen kann?

Gruß Kalle

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~KranFahrer


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Veröffentlicht 10.09.2009, 18:32 - 521 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4665]

Zitat:
Kalle postete

Der Kran ist ohne was an Haken umgefallen, wie geht das denn?


Am einfachsten geht das mit dem falschen Arbeitsprogramm.

Eingestellt auf vollen Ballast und ohne Spitze zeigt der noch beim Umfallen richtig gute Werte an.........

Es sind auch schon welche beim "Probeschwenk" nach hinten umgefallen.

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~36-320


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Veröffentlicht 10.09.2009, 20:55 - 522 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4666]

Zitat:
KranFahrer postete

Eingestellt auf vollen Ballast und ohne Spitze zeigt der noch beim Umfallen richtig gute Werte an.........

Wie wahr !!! So einige "Kranfahrer" wissen nicht ausreichend um die Bedeutung dieses Satzes. Und obwohl es eher zum heulen ist, mußte ich lachen...
Schöne Grüße, 36-320


Der Beitrag wurde am 10.09.2009 um 20:57 Uhr von 36-320 editiert.
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F1Torti


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Veröffentlicht 12.09.2009, 16:41 - 523 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4667]
Naja, ein bißchen Ballast hing ja wie man auf den Bildern sieht schon dran.
Aber eben nur ein kleines "Scheibchen", und dann noch mit Spitze ...
Vermute auch mal das der Fahrer falsche Ballastwerte eingegeben hat, ansonsten habe ich auch keine logische Erklärung. Es sei denn der Untergrund hat nachgegeben ...

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Henry


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Veröffentlicht 16.09.2009, 23:51 - 524 - in "Kranunfälle: Würde gern mal hier im Forum.." - [4675]
Sag mal Kalle, woher hast Du immer die Nachrichten über Kranunfälle?

Und das sogenannte Scheibchen ist im Grunde nur die Grundplatte beim Faun (sieht jedenfalls nach Faun aus) und wiegt nicht wirklich was. Und wie schon erwähnt: dann noch mit Spitze ...

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