Festus Feinmechaniker/Autokranfahrer aus Mannheim 92 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 29.07.2012, 16:27 - 025 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [7666]
@ Spot,
Ein Tariflohn setzt voraus, das man einen Tarifvertrag mit den Unternehmern schliest! Das heist, man muss die Unternehmer zwingen ihn zu unterschreiben. Das geht nur wenn alle Kranbediener streiken. Damit das geht, brauch man einen Ersatzlohn. Den zahlt die Gewerkschaft aus der Streikkasse, finanziert von unseren Beiträgen. Hatt dann den Nachteil, das die Gewerkschaften ständig Lohnerhöungen fordern ohne Bezug zum Umsatz des Arbeitzplatzes. In der Industrie brachte das unbezahlbare Stundenlöhne von ca 30 euro... Ohne Zusammenschluss der Kranbediener (wie auch immer) ändert sich mit dem Kranschein nix in Bezug auf Lohn. Die Abschussprüfung überlese ich mal dezent.. ![]() ![]() ___ LG Festus
Der Beitrag wurde am 29.07.2012 um 16:29 Uhr von Festus editiert. |
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elturbo 125 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 29.07.2012, 16:54 - 026 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [7667]
? was passiert dann wenn man die ABSCHUSSPRÜFUNG vergeigt- kriegt man dann mindestlohn? ![]() ___ Gott gebe mir die Kraft, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, die Stärke, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. |
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Spot 592 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 29.07.2012, 17:42 - 027 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [7668]
Halt eine Nachprüfung. Wie auch beim Berufskraftfahrer auch. Denn der ist dann auch eine Fachkraft nach erhalt seiner Abschussprüfung. Eine Gewerkschaft wäre manchmal für einige Firmen echt nicht so ganz schlecht. Aber es gibt auch die Möglichkeit ohne eine Gewerkschaft besser bezahlt zu werden. Und zwar wenn man nicht mehr vom Staat als Hilfsarbeiter klassifiziert wird, sondern als Fachkraft! Denn dann hat man auch eine ganz andere Basis bei Gehalts- Vertragsverhandlungen als bislang. Aber scheinbar ist das Interesse an einer besseren Bezahlung, die klassifizierung und das Ansehen des eigenen Berufes zu steigern, ja sehr begrenzt. Schade!!!!!!!!!!!!!! Ich bin dennoch dafür aus unserem Beruf einen Ausbildungsberuf mit 3 jähriger Ausbildungszeit mit Abschlußprüfung vor der IHK zu machen! Denn das ist der Weg für eine gute Zukunft unserer Branche mit gerechten Arbeitsbedingungen und Löhnen! ___ Lass das mal den Pappa machen |
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elturbo 125 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 29.07.2012, 18:29 - 028 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [7669]
also mir ist es lieber auf basis meiner fähigkeiten bzw meiner arbeit bezahlt zu werden- als das ein titel dafür den ausschlag gibt. und...die frage des ansehens hat doch auch jetzt schonn jeder selbst in der hand. ![]() papier ist geduldig-egal welche berufsbezeichnung draufsteht- gemessen wirst du an deiner leistung und an deinem auftritt beim kunden. der sinn des ausbildungsberufes steht ausser frage, jedoch wird dafür noch einige zeit ins land gehen... ___ Gott gebe mir die Kraft, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, die Stärke, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. |
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Festus Feinmechaniker/Autokranfahrer aus Mannheim 92 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 29.07.2012, 20:09 - 029 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [7670]
Hallo, in der Schweiz darfst du einmal vergeigen, dann war es das für dich. Die machen das gut. Ich weis aber nicht mehr wo das steht. Der Schein hätte ein gutes. Es würden Kranbediener knapp, das würde den Lohn steigen lassen. Ein sehr großes Problem ist, das es für manche Kranbediener eng würde. Und zwar mit dem Wissen und können. Ich kenne ein paar davon. Die werden bei Gefahr link und hinterhältig und extrem verlogen. Von der Risikobereitschaft mal ganz zu schweigen. (Obwohl niemand mehr heben kann als der Kran hergibt..) So, wenn sich was ändern soll, muss realistisch geprüft werden, was kann man und was muss man können. Wie schon gesehen, 22 jahre und ein 500er ist schon Hammer. Dann müsste man klären was für Krane gibt es und wie teilt man sie ein. Als nächster Schritt müssten alle unter einen Hut! Nur wie und unter welchen? Denn nur eine Ausbildung alleine, wäre erst eine Veränderung zu erwarten für unsere Enkel... ![]() Edit! Ich habe es gefunden. Deutsche Scheine werden in der Schweiz nicht anerkannt, da es keine einheitliche Regelung gibt. Man kann aber eine Prüfung ablegen. http://www.suva.ch/startseite-suva/praevention-suva/arbeit-suva/gefahren-filter-suva/fahrzeugkrane-turmdrehkrane-suva/filter-detail-suva.htm ___ LG Festus
Der Beitrag wurde am 29.07.2012 um 20:35 Uhr von Festus editiert. |
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~Dennis Beiträge Gast Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.07.2012, 20:14 - 030 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [7692]
Ich habe eben die Bestätigung von der BG Verkehr bekommen, der Befähigungsnachweis für Krane ist in Deutschland nicht Pflicht. Die BGV D6 unter $29 Punkt 3 regelt nur die Einweisung am Kran. Ich hätte mich auch gewundert, wann der Kranschein Pflicht geworden wäre, den viele Kranführer die ich kenne haben keinen. |
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(Gast) |
Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.07.2012, 20:18 - 031 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [7693]
VERSCHONE UNS DOCH MIT DEINEM HALBWISSEN, und Führergequatsche!!! Willst du uns auch noch erzählen, das das Berufskraftfahrerqualifikationsesetz nicht existiert??? ___ Gruss Der Beitrag wurde am 31.07.2012 um 20:20 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert. |
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Festus Feinmechaniker/Autokranfahrer aus Mannheim 92 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 31.07.2012, 23:46 - 032 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [7696]
@ Dennis, Richtig! Auszug aus folgendem Link: http://vorschriften.portal.bgn.de/9418?wc_lkm=7204&wc_cmt=764201ac7768b7e340ca984ee3645ed7 Aktuelle Rechtslage. § 29 Kranführer, Instandhaltungspersonal (1) Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben und 4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. Der Unternehmer muss Kranführer und Instandhaltungspersonal mit ihren Aufgaben beauftragen. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Unternehmer den Kranführer schriftlich beauftragen. (2) Absatz 1 gilt nicht für handbetriebene Krane. Zu § 29 Abs. 1 Nr. 1: Die Vorschrift lässt den Einsatz jüngerer Personen als 18 Jahre zu Ausbildungszwecken unter Anleitung und ständiger Aufsicht durch erfahrene Personen zu. Zu § 29 Abs. 1 Nr. 3: Zur Unterweisung gehören außer einer theoretischen Wissensvermittlung die Gelegenheit zum Erwerb einer ausreichenden Fahrpraxis sowie der Fähigkeit, Mängel zu erkennen, die die Arbeitssicherheit gefährden. Turmdrehkranführer gelten als unterwiesen, wenn sie an der Prüfung nach der „Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss geprüfter Baumaschinenführer (Hochbau)“ oder an einem Kranführerlehrgang nach den BG-Grundsätzen „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ (BGG 921, bisherige ZH 1/362) mit Erfolg teilgenommen haben. Siehe auch VDI 2194 „Auswahl und Ausbildung von Kranführern“. Nur Turmdrehkranfürer müssen eine Prüfung nachweisen. Es gilt in Deutschland nur geschriebenes Recht. Also wo steht das man für einen Mobilkran einen Schein brauch? ___ LG Festus
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Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.08.2012, 00:12 - 033 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [7697]
Noch sind wir BERUFSKRAFTFAHRER-AUTOKRANFAHRER, und befinden uns im.... Kran-Forum - Das Diskussionsforum für Kranfahrer und Kranvermieter und nicht im Führerforum, und nun zieht euch doch nicht an diesen veralteten Bezeichnungen rauf und runter! Selbst Portalkrane haben Fahrwerke und werden gefahren! Wer sich gerne noch veraltet Führer nennen möchte, soll es doch tun, aber es ist nun mal veraltet. ___ Gruss Der Beitrag wurde am 01.08.2012 um 00:13 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert. |
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elturbo 125 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.08.2012, 06:02 - 034 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [7698]
Der tiefere Sinn dieser Bezeichnung liegt ja wohl darin das ich den KRAN FÜHRE -ihm also sage wo s langgeht -und nich andersrum-wie man auch manchmal sieht. Ähnlich wie beim Hunde_FÜHRER ![]() wenn du fahren willst- tus doch- dann eben wie - Karussell-FAHREN ![]() im übrigen: gib mal Kranfahrer in deine Suchmaschine ein: ? .... meinten sie Kranführer? ![]() aber vermutlich is die auch veraltet...und DUHHHH der einzig zeitgemässe.... ![]() ___ Gott gebe mir die Kraft, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, die Stärke, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. Der Beitrag wurde am 01.08.2012 um 06:04 Uhr von elturbo editiert. |
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~Dennis Beiträge Gast Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.08.2012, 11:13 - 035 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [7701]
@Festus Genau, so ist es, schwarz auf weiß und es gilt nicht das Recht eines Kranführers, der es zudem nicht kapieren möchte. Es wäre natürlich sinnvoll, wenn der „Kranschein“ auch in Deutschland für Mobil- und Autokrane Vorgeschrieben wäre. Viele Kranverleiher schicke jedoch ihr Personal auf so einen Lehrgang, weil Einsätze in Chemieunternehmen nur mit „Kranschein“ durchgeführt werden dürfen. Die Verordnung kommt aber von den Unternehmen, die wollen schlicht Arbeitsunfälle vermeiden, deshalb haben viele Kranführer den Schein. @Kranfahrer-Meik Wenn ich wirklich schreiben würde, dass das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz nicht existiert dann hätte ich wirklich keine Ahnung, momentan ist es aber umgekehrt. Ist doch schön, wenn du den Kranschein hast, aber verbreite hier kein Halbwissen. Du musst dich auch nicht Kranführer nennen, nenn dich wie du willst. Von mir aus kannst du dich auch LKW-Kranfahrer nennen, ist mir schnuppe. Finde aber Lustig, dass du Krane mit Hunden vergleichst. Du hattest doch geschrieben du bist vom Fach, anscheinend weiß du aber nicht wieso der Kranführer eben Kranführer heißt. Ich sage es dir. Die Last am Kranhaken wird geführt (gefahren gibt es nicht). Der Anschläger gibt auch Anweisung, Last führen, dann bleibt die Last auf einer Höhe, bewegt sich aber nach vorne. Damit musste ich dich einmal belehren. Du kannst alles in den Unterlagen für Kranführer nachlesen. Gibt viele schöne Bücher dazu. @elturbo Das ist so, wir haben alle keine Ahnung, nur Kranfahrer-Maik hat seinen Beruf mit Löffeln gefressen. Nur weil viele auf dem Bau den Kranfahrer so nennen, muss es ja nicht richtig sein. Wenn man eine Arbeitsbühne holen muss, sagt man ja auch meist: „Hol mal die Genie“ oder bei Planierraupen eben Hol mal die Cat. Obwohl die Geräte nicht von den jeweiligen Hersteller kommen. Gibt wie überall eine Umgangssprache. Der Beitrag wurde am 01.08.2012 um 11:14 Uhr von Dennis editiert. |
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(Gast) |
TDKv Dienstleister für Kranvermieter aus Detmold 1101 Beiträge Admin ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.08.2012, 11:31 - 036 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [7702]
Hört endlich mit dieser unsäglichen Diskussion auf, ob es Kranführer oder Kranfahrer heißt!! Solche Spitzfindigkeiten sind nämlich bei der Diskussion um die Sache hier sch... egal!!! ___ Carsten Thevessen
Der Beitrag wurde am 01.08.2012 um 11:32 Uhr von TDKv editiert. |
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Festus Feinmechaniker/Autokranfahrer aus Mannheim 92 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.08.2012, 12:00 - 037 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [7703]
@ Carsten Thevessen Sooo isses!! Und noch eine kleine Anmerkung! Ist mein Chef der Meinung, Ich bin so gut, das man mir den Kran auf die Baustelle fährt und abstellt, kann ich in den Oberwagen steigen und kranen ohne einen LKW-Führerschein. Und für eine SFA zu fahren reicht KL C ohne Schlüsselz. und es gibt keine LUR. Ich habe mal erwähnt, es wäre gut die Schulungsstellen zu posten die man besucht hatt. Was musste man wissen und wie teuer und was deckt sie ab? Denn nur so macht es sinn. Und man kommt aktiv zu einer Lösung. Denn sonst kommt die EU! Dann kommt sowas raus: LTM1200-9.1. 108 Tonnen fahrbar KL. C!! Sprinter Doppelkabiene + Blitzlichtanhänger nicht!! Und jetzt kommt mir nicht mit dem Hängerschein.... In diesem Sinne, wäre das posten bekannter Schulungen sehr kreativ und fördernt. ___ LG Festus
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zahnrad 21 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.08.2012, 15:39 - 038 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [7704]
Genau !!! |
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KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.03.2014, 19:28 - 039 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [10548]
Für Kranfahrer gibt es bestimmt auch ein Tariflohn, den wahrscheinlich kaum einer zahlt. Und nur, weil es ein Ausbildungsberuf wird, soll Chef mehr zahlen??? Ob das passiert, habe ich meine Zweifel. Chris |
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KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.03.2014, 19:29 - 040 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [10549]
P.S.: Ich hab übrigens einen BG Kranschein und bin EU Berufskraftfahrer. |
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Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 02.03.2014, 10:06 - 041 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [10558]
In soliden und ordentlichen Kranunternehmen werden auch gestaffelt nach Fähigkeiten, Ausbildung, Berufserfahrung, Qualifikation, und Einsatzmöglichkeiten, angemessene Löhne bezahlt. ___ Gruss |
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KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 15.03.2014, 19:00 - 042 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [10697]
Und die meisten sind nicht solide und ordentlich, und zahlen irgendwas mehr oder weniger unter Tarif? Aber es scheint jetzt ja der Mindestlohn zu kommen. Mal schauen was das bringt. Chris |
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KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 15.03.2014, 19:05 - 043 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [10698]
http://www.mindestlohn.de/hintergrund/studien/deutschland-startet-mit-moderatem-mindestlohn/deutschland-startet-moderat.pdf Mal sehen, was daraus wird. Bekommt man für 8,50, oder weniger eigentlich noch einen Kranfahrer/ einen qualifizierten Affen mit Kran-schein;-)? Chris |
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Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 16.03.2014, 12:28 - 044 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [10703]
Ein guter und qualifizierter Kranfahrer mit Berufserfahrung, verkauft sich nicht für 8,50 Euro!!!!! Die Löhne in der Kranbrache fangen bei 12,50-Euro an, und nach oben gibt es keine Grenzen, was man mit dem Kranunternehmer aushandelt. ___ Gruss |
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Stephan 459 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 16.03.2014, 12:58 - 045 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [10706]
Jo mit 20 Jahre Berufserfahrung auf etlichen Geräten kann das hinkommen, als Neuling in der Branche sind die 8,50 Euro nich verkehrt gesacht aber ich hab auch schon schlechteres gelesen. ___ Gruß |
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Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 16.03.2014, 13:09 - 046 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [10709]
Wer sich für 8,50-Euro verkauft, ist selber schuld. Es gibt Tariflöhne in der Brache, und an denen solltet ihr euch orientieren!! ___ Gruss |
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KranundBF3Fahrer 421 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 16.03.2014, 13:12 - 047 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [10710]
Ungefähr so dachte ich mir das auch! Man muss nur berücksichtigen, das ein Kranfahrer eine Ausbildung für mehrere tausend € hat, und man das nicht mit einem normalen ungelernten vergleichen kann. Und dann sollte man auch an den 2 Arbeitsmarkt denken. Chris |
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elturbo 125 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 16.03.2014, 17:50 - 048 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [10714]
lang vermutet... nun bestätigt.... der ein oder andre lebt/ arbeitet gar nich auf diesem Planeten.... Wie viele Kranvermieter sind denn noch im Arbeitgeberverband...ergo scheren sich um Tarifverträge...geschweige Tariflöhne.... Wie viele Kranvermieter tricksen mit überlaufenden Stundenkonten...Zeitverträgen...schwarz/grauenTagelöhnern... Welcher Kranvermieter schert sich um Arbeitszeitgesetze Sozialvorschriften...Zuschläge... schaut Euch mal um auf dem Euch fremden Planeten hier! ___ Gott gebe mir die Kraft, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, die Stärke, Dinge zu ertragen, die ich nicht ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. |
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Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 16.03.2014, 18:00 - 049 - in "Umfrage: Wer hat einen Kranschein, wer nicht?" - [10715]
So ist es ja nun nicht überall. Das heisst doch noch lange nicht, dass man(n) das auch mitmachen muss!!?? Ich kenne genug ordentliche Kranunternehmen, die froh sind, über viele Jahre Ihre Qualifizierten Mitarbeiter zu haben, zu halten, und nach den Fähigkeiten auch ordentlich zu bezahlen. Wenn zu den Unternehmen, die nicht ordentlich bezahlen, NIEMAND mehr hingeht, hätten diese auch keine Mitarbeiter!? Schon mal über den SINN der Zertifizierten Unternehmen nachgedacht?? Solche unordentlich arbeitenden Arbeitgeber gibt es ohne Frage. Macht doch ganz einfach einen grossen Bogen um solche Firmen.? Kranunternehmen, die Ihre Kranfahrer über Jahrzehnte beschäftigen, haben auch vernünftige Löhne, und sind in der Regel auch Zertifiziert, um am Markt ordentlich arbeiten zu können. Die Zukunft gehört nicht den Schummlern. ___ Gruss Der Beitrag wurde am 16.03.2014 um 18:08 Uhr von Kranfahrer-Meik editiert. |
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