Apfelpflücker83 Autokranbediener aus Neustadt am Rübenberge 40 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 17.04.2010, 20:52 - 000 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5159]
Moin Moin! Nach dem ich Freitag nun mein "erstes Mal", das Vergnügen mit einem Autokran hatte und in der Firma auch Chancen habe öfter an den Hebeln eines Kranes sitzen zu dürfen meine Frage: Gibt es ein gutes Buch/ Lehrbuch über Krane- Autokrane Es sollte folgende Inhalte haben: - physikalische Grundlagen - Technik des Kranes - Unterschiede der einzelnen Krane/ Krantypen - Sicherheit, was zu beachten ist - Arbeiten mit Kranen - Anschlagen und Anschlagmittel - Fachbegriffe rund um den Kran Das Buch soll auf keinen Fall eine gründliche praktische Einweisung und Einarbeitung ersetzen! Ich bereite mich gerne Theoretisch auf bevorstehendes vor. Und Vieles ist mit Zeichnung und technischer Erklärung besser zu verstehen als von einem Kollegen mal eben auf der Baustelle erklärt. Ich möchte damit keinem auf den Schlips treten! Aber einiege Kollegen können zwar mit um aber des techn. Hintergrunds sind sie nicht mächtig- oft im Bereich der Kraftfahrer erlebt. Wenn es also ein dementsprechendes Buch gibt freue ich mich über den Titel und gern auch über die ISBN Nummer Gruß Andrea |
![]() ![]() |
Schnuffis hhmm tja !? ;-) 8 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 18.04.2010, 10:43 - 001 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5160]
Hallo Andrea, da empfehle ich Dir einen Kranschein zu machen, denn da bekommst Du alle deine Fragen, fachmännisch beantwortet, dass nötige Hintergrundwissen und auch sämtliche Unterlagen die Du benötigst. Der Beitrag wurde am 19.04.2010 um 17:43 Uhr von Schnuffis editiert. |
![]() ![]() |
Spot 592 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 18.04.2010, 14:42 - 002 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5161]
Hallo Andrea, früher gab es mal ein Handbuch von der BGF unter der Bezeichnung Z 1/556 Sicherer Betrieb von gleislosen Fahrzeugkranen. Ein Handbuch für Unternehmer, Einsatzplaner, Kranführer und Anschläger. Dieses Buch ist aber inzwischen unter der BGI/672 zu finden. Es gibt dieses Buch allerdings inzwischen auch Online unter: http://www.umwelt-online.de/recht/arbeitss/uvv/bgi/672_ges.htm Ich rate allerdings auch wie Schnuffi es schon gesagt/geschrieben hatte auch einen Kranschein zu machen. Hier kann ich zur Weiterbildung dir auch eine Bildungsstätte empfehlen, die sehr kompetent und gründlich Kranscheine ausbilden und in Hannover sitzen. Geh bloß nicht zur DEKRA um dort einen Kranschein zu machen, denn der Schein ist nichteeinmal das Papier wert auf dem er gedruckt ist. Ich hoffe ich konnte weiterhelfen. Gruß Spot ___ Lass das mal den Pappa machen |
![]() ![]() |
Dieterer aus Bad Kreuznach 75 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 05.06.2010, 12:18 - 003 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5253]
Also als Buch ist es kaum noch zu erhalten, allerdings, wie meine Vorredner schon erwähnten, gibt es die Literatur zum Download. Die Lektüre "Sicherer Betrieb von gleislosen Fahrzeugkranen" halte ich für die Hilfreichste. Das theoretische Wissen, daß Dir dieses Buch vermittelt ist tatsächlich sehr wichtig und auch grundlegend für das Verständnis der physikalischen Zusammenhänge im Bezug auf das Führen eines Mobil, oder sonstigen Kranes. Dennoch wird Dir keine Therorie dieser Welt die praktischen Erfahrungen ersetzen, die Du machen mußt, um die Dynamismen zu verstehen, die bei jeder dieser zahlreichen und doch sehr unterschiedlichen Kranbewegungen auftreten können, auftreten werden, je nachdem, welche Hubsituation gerade herrscht!!!!! Viel Erfolg ___ .....bleibt cool.......... |
![]() ![]() |
Thomas Mauel Autokranfahrer aus Mechernich 2 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 05.06.2010, 12:25 - 004 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5254]
Hallo zusammen, wollen wir aber auf dem Boden bleiben.Aus nem Lehrbuch und oder dem Kranschein , da wird Mann/Frau nicht zu einem Kranfahrer. Für den Führerschein müßt ihr eh ein halbes Jahr Kranfahren nachweisen also, ÜBEN;ÜBEN;ÜBEN Gruß@ all Tom |
![]() ![]() |
Spot 592 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 06.06.2010, 09:22 - 005 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5257]
Wo hast du denn das nette Märchen her. Eigentlich darfst du gar keinen Kran mehr ohne Kranschein bewegen. Es gibt da noch eine Übergangsfrist Seitens der BG die allerdings 2011 endet. Aber Recht hast du, nur mit Büchern wirst du nur ein guter Theoretiker aber kein guter Praktiker. ___ Lass das mal den Pappa machen Der Beitrag wurde am 06.06.2010 um 09:24 Uhr von Spot editiert. |
||
![]() ![]() |
maiki Autokranführer aus Grafschaft Bentheim 108 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 06.06.2010, 10:03 - 006 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5258]
@Spot : Kannst du mir eine Quelle für deine Aussage nennen ? |
![]() ![]() |
Spot 592 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 06.06.2010, 11:59 - 007 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5260]
Das hatte ich am Freitag wieder bei unserer jährlichen Arbeitssicherheitsschulung wieder gehört. Der Schulungsleiter war von der BG Verkehr. Wie gut daß unser Betrieb schon uns alle Aus-/ Weitergebildet hat. ___ Lass das mal den Pappa machen Der Beitrag wurde am 06.06.2010 um 12:05 Uhr von Spot editiert. |
![]() ![]() |
Fun-Driver 61 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 06.06.2010, 13:19 - 008 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5261]
Diese Aussage halte ich für ein Gerücht! Bitte Quellennachweis liefern! |
||||
![]() ![]() |
Spot 592 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 06.06.2010, 14:24 - 009 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5262]
Offtopic: Quelle: Berufsgenossenschaft Verkehr! Weiter Infos zu diesem Thema, kannst du bei der BG Verkehr (früher BG Fahrzeughaltung) oder bei der SVG (Straßenverkehrs-Genossenschaft) bei Herrn Krooß erfragen. Unteranderem wird ab es 2013 auch zur Pflicht, einen Fuhrparkmanager in einem Speditions- und auch Kranbetrieb zu haben, der maximal für fünf Fahrzeuge zuständig ist. (EU Gesetz) Wenn es bei ... nicht angekommen ist, liegt das an euren Chefs, die sowieso (soweit bekannt) an Weiterbildung für ihre Kranfahrer sparen! Wenn euere Chefs in ... davon nix wissen wollen, ist das ihre Sache. Denn wenn etwas nach der Frist passiert, dann ist euer Chef zu 80% dran schuld (egal wo er gerade war) und die Versicherung fein raus. Wir müssen immer wieder uns diesen Sicherheitskram von der BG regelmäßig (1xJährlich) anhören und die Schulung aktenkundig festhalten. Edit Admin: Beitrag editiert, Firmenhinweis entfernt ___ Lass das mal den Pappa machen Der Beitrag wurde am 06.06.2010 um 15:59 Uhr von TDKv editiert. |
![]() ![]() |
TDKv Dienstleister für Kranvermieter aus Detmold 1101 Beiträge Admin ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 06.06.2010, 15:57 - 010 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5263]
Nur mal so am Rande an Alle: Könnt Ihr in Euren Postings gegebenenfalls mal ohne irgendwelche Schuldzuweisungen an irgendwelche Firmen auskommen ..? ___ Carsten Thevessen
|
![]() ![]() |
Spot 592 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 06.06.2010, 20:17 - 011 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5265]
Sollte kein Vorwurf / Schuldzuweisung, sondern nur eine Feststellung sein. Wenn es anders klingt, ist das nicht mein Ziel gewesen und dann entschuldige ich mich auch, wenn sich Kollegen dadurch beleidigt fühlen. Denn Streit ist nicht mein Ziel. Allerdings zu meiner Meinung stehe ich auch. On topic: Es gibt auch noch andere Lektüren/ Bücher die sich mit Kranphysik usw. beschäftigen. Ein Buch heißt Sicherheit bei Kranen und ist im Springer Verlag erschienen. ISBN 3-540-20092-4 Hier geht es aber um weitere Fachmaterie. ___ Lass das mal den Pappa machen |
![]() ![]() |
Logport 1 Elektromeister aus Duisburg 2 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.10.2010, 16:12 - 012 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5580]
Ohne Kranschein darf man keinen Kran bewegen, und das mit dem halben Jahr erst mal Kran gefahren zu haben ist Falsch. Das einzige was verschiedene Unternehmen die Ausbilden haben möchten ist ein Praktikum auf einem Kran. bei der Ausbildung und auch beim Praktikum führst Du Zeitweise den Kran unter Aufsicht eines erfahrenen Kranführers. Bin selber Ausbilder für Kranscheine und Anschlägerbefähigungen. Gruß Rolf |
![]() ![]() |
Bömmelchen Teilzeit-Kranfahrerin aus der Eifel 1 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 01.10.2010, 23:19 - 013 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5581]
@Logport1: rechtlich ist das wie du sagst... @Tom:LG erst mal, es ist wie wir wissen nicht schlecht wenn man je nach Anbieter schon weis wovon die Rede ist. @Andrea: am Anfang fand ich Betriebsanleitungen spannend... im Ernst in vielen Fällen und leider nicht nur bei der ...... kennen die Ausbilder nur die Sicherheitsvorschriften und haben vom kranfahren keinen Schimmer ... ___ liebe Grüsse Tine Der Beitrag wurde am 01.10.2010 um 23:29 Uhr von Bömmelchen editiert. |
![]() ![]() |
Bocian3879 aus Eppendorf 5 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 12.12.2010, 19:10 - 014 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5692]
|
||||
![]() ![]() |
Bocian3879 aus Eppendorf 5 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 12.12.2010, 19:41 - 015 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5693]
Das ist mir völlig neu das mann ohne Kranschein keinen Kran mehr fahren darf. Der Gescheftsführer muß einschetzen ob du in der Lage bist einen Mopilkran fahren zu können. |
![]() ![]() |
Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 13.12.2010, 01:17 - 016 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5694]
@Bocian3879 Betr.-015 Fahren können reicht nicht mehr, musst es auch nachweisen, und dürfen!! Du solltest dich mal diesbezüglich informieren, was man darf, und muss!! Auch Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz, und Auflagen, Berufsgenossenschaft, Übergangsfristen-2011, solltest du dich mal diesbezüglich informieren!!? Dieses Thema wird von den Arbeitgebern gerne verdrängt, oder verharmlost, ist jedoch nicht zu umgehen, wie die BrKfQfG. bis 2014, für alle ein Thema ist!! Jeder Handwerker braucht eine Berufsausbildung, und einen Gesellenbrief, und das kommt in unserer Branche auch, in Zuge der EU-Angleichung, schau mal in die EU-Nachbarländer, da ist das z.T. schon Vorschrift. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!! In diesem Sinne. ___ Gruss |
![]() ![]() |
Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 13.12.2010, 01:25 - 017 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5695]
@Bocian3879 Es gibt da einen dummen Spruch, der jedoch auch etwas Warheit in sich birgt!! Du glaubst, das ein Geschäftsführer einschätzen muss, ob du einen Kran fahren kannst!!?? Das ist völlig unerheblich!! Es gibt gesetzliche Vorschriften!! "Wer glaubt, das Geschäftsführer Geschäfte führen, der glaubt auch, das Zitronenfalter Zitronen falten." Alles relativ!! Die Realität ist heute jedoch leider etwas anders. ___ Gruss |
![]() ![]() |
Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 13.12.2010, 01:39 - 018 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5696]
@Thomas Mauel ...lass die alle reden, was sie wollen, diese Regelung, das jeder der einen Kranschein erwerben will, mindestens 6-Monate einen Nachweis, über diese Tätigkeit erbringen muss, gibt es!! Ändert aber auch nichts an der Übergangsfrist der BG, mir der Frist-2011, da hat Kolege-Spot auch Recht!! Jeder der eine Mofa bewegen will, braucht eine Fahrerlaubnis, weshalb werden die EU-Angleichungen in unserer Brache nur immer wieder von einigen Besserwissern ignoriert, und in Frage gestellt!!?? Diese Diskussionen ändern nichts an den Tatsachen!! ___ Gruss |
![]() ![]() |
Bocian3879 aus Eppendorf 5 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 13.12.2010, 19:37 - 019 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5697]
Danke das ihr mir geantwortet habt. Das es ab nechstes Jahr Plicht ist,das mann einen Kranschein unbedingt braucht ist mir neu. Ich habe damit keine Propleme, da ich semtliche Berechtigungen habe. Seit 30 Jahre fahre ich Kräne.Über unseren Geschäftsführer kann ich mich nicht beschweren.Alle müssen öfters zu Schulungen. |
![]() ![]() |
Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 13.12.2010, 20:45 - 020 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5698]
Bocian3879 Es gibt da auch noch Übergangsfristen! Der Lehrberuf "Autokranfahrer", wird in naher Zukunft kommen, so wie es auch den Berufskraftfahrer gibt. Der Kranschein, wird auch zur Pflicht werden, sprich mal für deinen Fall mit der zuständigen Berufsgenossenschaft. Lass dich mal von den richtigen Stellen und Leuten, diesbezüglich beraten, und dann hast du für Dich eine Qualifizierte Aussage! Es wird alles nicht so heiss gegessen, wie es gekocht wird! Ich habe dieses Jahr auch schon vier Fortbildungs und Qualifizierungslehrgänge absolviert, und auch noch die ganze Berufskraftfahrerqualifizierung gemacht. Viel Spass beim lernen. Und wenn du noch Fragen hast, weisst du, wo wdu uns findest! ___ Gruss |
![]() ![]() |
Bocian3879 aus Eppendorf 5 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 14.12.2010, 20:16 - 021 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5701]
Autokranfahrer ist noch kein Beruf! Die Berufsgenossenschaft strebt an das der Hebezeugpaß mal zur Pflicht würd.Wenn das pasiert,dann ist Autokranfahrer ein Beruf.Also bist du dann ein Facharbeiter.Das hatt zu Folge, das du als Facharbeiter auch bezahlt werden mußt.Welchen Geschäftsführer gefellt das! Gruß Jürgen |
![]() ![]() |
Kranfahrer-Meik Berufskraftfahrer-Schwerlastautokrane/-KFZ-Mechaniker/-Autokranfahrer/-Aussendienstmitarbeiter-Einsatzplanung-Qualitätssicherung 2317 Beiträge ![]() Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 14.12.2010, 23:44 - 022 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5702]
Ja, ließ hier im Forum mal unsere diesbezüglichen Berichte! Man arbeitet daran, den Ausbildungsberuf-Kranfahrer, genauso zu installieren, wie es mit dem Lehrberuf Berufskraftfahrer, und der daraus resultierenden gesetzlichen Vorschrift, Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz, geschehen ist. Das wird in naher Zukunft ein Lehrberuf werden!! Gesetzliche Vorschriften und Veränderungen, wie BrKrQfG, ect., sind immer mit Kosten und Aufwand verbunden, gefallen vielen Arbeitgebern zwar nicht, sind aber für alle bindend. Das sind so Sachen, die uns auch durch die EU mit auf den Weg gegeben werden!! In den EU-Nachbarländern ist der BERUF-Kranfahrer schon vorhanden, und das wird bei uns, zumal es von den Verbänden gewollt ist, auch kommen. Das Berufskraftfahrerqualifizierungsgesetz, hätte vor kurzem auch noch niemand für möglich gehalten, heute ist es schon Realität! In diesem Sinne, leben wir mit den Veränderungen, denn ändern können wir es sowiso nicht. Hat alles Vor u. Nachteile, wie ALLES im Leben. ___ Gruss |
![]() ![]() |
Bocian3879 aus Eppendorf 5 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 16.12.2010, 19:15 - 023 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5703]
Brauchst du Bücher, ich kann Dir helfen. Gruß Jürgen |
![]() ![]() |
Steve RD 3 Beiträge Private Nachricht senden |
Veröffentlicht 20.12.2010, 19:35 - 024 - in ""Lehrbuch" Autokran?" - [5710]
es gibt ein Buch ( Heft ) aus Resch GmbH Verlag. Das " Buch" heißt "Der Kranführer". Übungsfragen zur Prüfungsvorbereitung sind auch mit drin. ISBN: 978-3-930039-07-4 |
![]() ![]() |